Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 14.03.2022, OA 160 entstanden aus Vorlage:
OF 259/11 vom
14.03.2022 Betreff: Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf
saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Luftreinhalteplan unverzüglich Maßnahmen
vorzunehmen, die alle Frankfurter Bürger einheitlich und gemeinsam vor
schlechter Luft schützen; 2. die Umweltzone auf das gesamte Frankfurter
Stadtgebiet auszuweiten oder komplett aufzuheben; 3. zu prüfen, wie die Luftreinheit im Frankfurter
Osten zukünftig gewährleistet werden kann bei a) den bestehenden und zukünftigen Kraftwerksanlagen,
b) der hohen Anzahl der
Dieselgeneratoren der Rechenzentren, c) bei zusätzlichen 135.000 Fahrzeugen im
Riederwaldtunnel und auf der A 661, d) der zunehmenden Zahl der privaten
Holzfeuerungsstellen; 4. dass Prüfungen der Luftqualität grundsätzlich an
den Orten stattfinden müssen, an denen Menschen leben;
5. das
Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (HMUKLV) aufzufordern, bei Fortschreibung des
Luftreinhalteplans explizit den Frankfurter Osten mit
seinen Problemen zu berücksichtigen. Begründung: Der Feststellung, dass Umweltzonen ein veraltetes
"luftreinhalteplanerisches Instrument" seien, kann zum Teil gefolgt werden.
Leider gibt es in absehbarer Zukunft kein neues "luftreinhalteplanerisches
Instrument". Beim Umweltbundesamt in Berlin wird darüber nachgedacht, wie bei
Umweltzonen weitere Bereiche wie zum Beispiel Baumaschinen etc. mit aufgenommen
werden können und wie man Anpassungen durchführen kann. In Frankfurt wurde bereits in der Vergangenheit der
Fehler gemacht, dass man nicht alle Bürger geschützt und deren Ansprüche auf
eine einigermaßen saubere Luft nicht vertreten hat. Bei der Betrachtung der
"luftreinhalteplanerischen Maßnahmen" fällt sofort auf, dass die im Frankfurter
Osten lebenden Menschen anscheinend nicht geschützt werden sollten, sondern die
Zielrichtung der Entscheidungen nur die Vermeidung irgendwelcher Restriktionen
war. Obwohl dieses Recht für alle Menschen
in Europa gilt und aus einer Direktive der EU entstanden ist, die in deutsches
Recht umgewandelt wurde, sind anscheinend diese Minimalvoraussetzungen an
Luftqualität manchen Beteiligten viel zu weitgehend. Luftmessstation Frankfurt-Ost Die Luftmessstation Frankfurt-Ost wurde absichtlich
an den Ort gestellt, an dem sie heute steht, nur um damit die mit Abstand beste
Luft im Frankfurter Osten zu messen. So vermeidet man Grenzwertüberschreitungen
und verfälscht in den Wohnvierteln die echten Werte zum Positiven. Die Station
steht fast 25 Meter über dem übrigen Geländeprofil auf dem Scheitelpunkt einer
Brücke. Das dort umliegende Gelände ist nicht bebaut und wird südlich von
freier, großzügiger Bürobebauung und nördlich von dem circa 200 Meter freien
niedriger gelegenen Verschiebebereichs der Bahn, Gleisanlagen und eines
dahinter liegenden Waldgebietes begrenzt. Die Sonde zur Erfassung der Luftdaten
wird immer gut mit frischer Luft versorgt. In der Vergangenheit wurde immer
wieder gefordert, echte Daten zu erheben. Es sollte dort gemessen werden, wo
Menschen (alt, jung, Kinder) im Stadtteil leben. Dies wurde abgelehnt, was
nicht nachvollziehbar ist. Nur die Stickoxidwerte wurden nach jahrelangem
"Bitten" dann doch wenigstens mal mit einer sehr einfachen Methode erhoben. Das
Messverfahren mit Joghurtbecher ähnlichen Sonden ist sehr günstig und kann
dafür allerdings nur Jahreswerte abbilden. Die Ergebnisse wiesen auf einen
Schlag eklatante Grenzwertüberschreitungen auf und das nur mit den geglätteten
Werten im Jahresmittel. Die Tageswerte und Stundenwerte wurden nie erfasst. Es
kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass
diese Werte noch extremer ausgefallen wären. Städtische Autobahn und Riederwaldtunnel Der Riederwaldtunnel und seine offenen Teile der
Autobahn im östlichen Frankfurter Stadtgebiet werden jetzt ein zusätzliches
Verkehrsaufkommen von 135.000 Fahrzeugen am Tag im Frankfurter Osten
generieren. Dies wird enorme zusätzliche Luftbelastungen auslösen. Seit 2010
gelten verpflichtende Zielwerte für Feinstaub PM2,5 und seit 2015 strikte,
verbindliche Grenzwerte. Warum wurde bereits im Jahr 2009 übereilt ein
Spatenstich für den Riederwaldtunnel durchgeführt? Dadurch wurde der Baubeginn
des Riederwaldtunnel offiziell und juristisch verbindlich auf 2009 festgesetzt.
Dadurch waren nur die alten Umweltrichtlinien für das Projekt anzusetzen. Der
mit diesem neuen Verkehr entstehende Feinstaub und die heutigen Grenzwerte
spielen für den Riederwaldtunnel heute keine Rolle mehr. Das
Verkehrsmengengutachten zum Riederwaldtunnel bestätigte zur Hauptverkehrszeit
stehenden bis stockenden Verkehr am neuen Autobahndreieck. Wer ist der Verlierer bei der ganzen Angelegenheit?
Die Menschen, welche als Bürger im Frankfurter Ostens leben. Diese Bürger
bekommen jetzt eine neue, z. T. achtspurige Autobahn vor ihren Fenstern im
Riederwald. Besonders der Reifenabrieb auf innerstädtischen Autobahnen ist eine
der größten Quellen für Feinstaub, so der Hessische Luftreinhalteplan. Rechenzentren mit Dieselgeneratoren Seit einiger Zeit verwandelt sich der Frankfurter
Osten zu einem "großen Rechenzentrum". Der dort verbrauchte Energiebedarf durch
diese an jeder Ecke "wachsenden" Rechenzentren ist enorm. Man könnte mit dieser
Energie die gesamte Stadt Frankfurt mit Wärme für ein komplettes Jahr
versorgen. Fällt der Strom für die Rechenzentren aus, können riesige Reihen von
monströsen Schiffsdieselanlagen diese Versorgung sofort übernehmen. Ein
Rechenzentrum hat bis zu 16 Dieselgeneratoren, die sonst in Kreuzfahrtschiffen
verbaut werden. Man hatte sogar bereits darüber nachgedacht, diese
Dieselanlagen zusätzlich als variable Stromversorgungen bei erhöhtem Bedarf im
Stromnetz der NRM-Netzdienste zu verwenden. Jeder Dieselgenerator wird
mindestens einmal im Jahr für einen kompletten Tag in Betrieb gehalten. Diese
Dieselgeneratoren besitzen keine Filter wie z.B. Diesel-Pkw. Feinstaub durch private Holzfeuerungsanlagen Was liegt ferner, als die Energiekosten zu senken und
eine Holzfeuerungsanlage (Kamin) in sein Haus zu bauen oder diese zu verwenden,
damit die Kosten für fossile Brennstoffe ausgeglichen werden können. Enorme
Mengen von Feinstaub und anderen Schadstoffen entstehen dadurch. Diesem Problem
wird überhaupt nicht Rechnung getragen. Bau von Kraftwerksanlagen im Frankfurter Osten
Es gibt bereits mehrere Großkraftwerksanlagen im
Frankfurter Osten, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, weitere Anlagen
sind angedacht. Ein gutes
Beispiel ist die Braunkohlestaubkraftwerksanlage mit den schlechten Filtern auf
dem Gelände der Allessa-Chemie. 2 kg Quecksilber im Jahr kommen aus dem
Schornstein und fallen wieder zurück auf die Köpfe der Frankfurter Bürger. Die
Dezernentin der Partei "DIE GRÜNEN" hat damals gegen den Bau der
Braunkohlestaubkraftwerksanlage geklagt, konnte sich aber beim
Regierungspräsidium nicht durchsetzen. Alle diese vielen Großkraftwerksanlagen
tragen nun ihren Anteil zur schlechteren Luft im Frankfurter Osten bei. Die Bürger verstehen nicht, warum nur das Westend und
die Innenstadtbereiche und sogar ganz Offenbach geschützt werden. Im
Frankfurter Osten, wo Maßnahmen offensichtlich notwendig und eindeutig
eingeleitet werden sollten, passiert überhaupt nichts. Die Bürger fragen sich,
ob man sie als Bürger zweiter Klasse sieht. Der Bereich Frankfurt-Ost, zwischen
den schützenswerten Umweltzonen Frankfurt und Offenbach, bleibt dreckig. Die
Messstation Frankfurt-Ost ist strategisch gut platziert, um unechte
Messergebnisse zu liefern, weitere Messungen an anderen Orten werden
grundsätzlich nicht durchgeführt. Was soll man dazu sagen? Eine Umweltzone bringt der Verwaltung jetzt bereits
Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die ohne Umweltzone nicht so einfach
umsetzbar wären. Es wird zukünftig bei Umweltzonen noch Änderungen geben, die
sich bemerkbar machen dürften. Vom Umweltbundesamt wird hervorgehoben, dass
größere Umweltzonen überproportional zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen
als kleinere Umweltzonen. Eine Messstation mit einem Messwert, der bei einem
Jahresmittelwert von 34 Mikrogramm pro Quadratmeter, Frankfurt-Ost, nur knapp
unter dem Grenzwert liegt und an einem "falschen" Ort platziert wurde, wird als
Basis für Entscheidungen im Luftreinhalteplan verwendet. Die tatsächlichen
Bedingungen werden dadurch in keiner Weise real dargestellt. Die
Grenzwertüberschreitungen in den Wohnbezirken werden dadurch in den
Luftreinhalteplänen "reingewaschen". Das Verfahren ist eine "Farce". Es
entsteht bei den Bürgern der Eindruck, andere, starke wirtschaftliche
Interessen könnten Auslöser für diese Ungenauigkeiten sein. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen
ergriffen werden, um Belastungen für Menschen, hauptsächlich bezüglich
Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickoxiden (NO2), zu senken. Diese
Belastungen entstehen nur ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr.
Die anderen Belastungen finden durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren,
Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffe und Holzfeuerungen statt. All diese
Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser
Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend oder der Innenstadt. Ist im Frankfurter Osten alles in Ordnung und gibt es
nur Probleme im Innenstadtbereich mit der Luftreinhaltung? Möchte man das Thema
wirklich aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht aufgreifen? Das Problem "Luftverunreinigungen" verschwindet
nicht, sondern es wird sich nur noch verschärfen. Beitragen werden dazu
maßgeblich die Großbaustelle Riederwaldtunnel, bei Fertigstellung der Autobahn
folgt danach der Autobahnverkehr selbst, und es gibt noch die vielen
ungefilterten Dieselgeneratoren und die Großkraftwerksanlagen. Es ist besser,
jetzt die wichtigen Angelegenheiten "auf die richtige Bahn zu bringen", als
später zu versuchen, mit nur noch sehr begrenzten Möglichkeiten, die Fehler von
heute zu berichtigen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 14.02.2022, B 69
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608
Antrag vom
09.04.2025, OF
729/11
Anregung vom 28.04.2025, OA 552
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Klima- und Umweltschutz
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und
BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (=
Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Ablehnung) FRAKTION und
Gartenpartei (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme)
7. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 33
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 69 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OA 160 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG
zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD
(= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (B 69 = Kenntnis, OA 160 = Annahme)
12. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 57
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 160 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD
(= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1707, 12. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 79 1