Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Begründung
Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vorgang: M 21/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen:
- Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr. 169
- Atzelbergplatz / Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 27.01.2012, OF 83/11
Betreff: Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vorgang: M 21/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen:
- Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr. 169
- Atzelbergplatz / Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 11