Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vorgang: M 21/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen:
- Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr. 169
- Atzelbergplatz / Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und Funktionsvielfalt absolut erforderlich.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2012, OF 83/11
Betreff: Seckbacher Standorte in das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Vorgang: M 21/12 Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zur
Sicherung und Entwicklung des Einzelhandels im Stadtteil Seckbach, folgende
bestehende Einzelhandelsstandorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der
Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen: 1. Wilhelmshöher Straße von Hausnr. 124 bis Hausnr.
169 2. Atzelbergplatz /
Arolser Straße Begründung: Die im Stadtteil Seckbach vorhandenen
Einzelhandelsbetriebe und Supermärkte sind derzeit für die Seckbacher
Bürger/innen fußläufig erreichbar und somit unverzichtbar für die
Nahversorgung. Darüber hinaus ist der Ausbau der Angebots- und
Funktionsvielfalt absolut erforderlich. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11
am 13.02.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 136 2012
Die
Vorlage OF 83/11 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme