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Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1634 Betreff: Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom 13.01.2012). Die damit beschlossene Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung. Über den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu sichern. Neue solitäre Ergänzungsstandorte der Nahversorgung außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können dabei Lücken im Versorgungsnetz schließen. Im Rahmen der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis Januar 2009 alle in Frankfurt am Main ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in Form eines Gutachtens erfasst. Neben der Betrachtung der Einzelhandelsfunktionen der gesamten Stadt wurde auch eine vertiefende Erhebung in allen Stadtteilen durchgeführt. Damit wurden auch bereits die Standorte in der Wilhelmshöher Straße sowie am Atzelbergplatz/Arolser Straße erhoben. Diese Vollerhebung ist die Grundlage für die Bildung bzw. räumliche Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen. Insofern ist die dargestellte Zentrenstruktur das Ergebnis tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Entsprechend ihrem Angebot und Einzugsgebiet wurden in dem Gutachten die Versorgungszentren verschiedenen Zentrenkategorien einheitlich und nachvollziehbar zugeordnet. Die Abgrenzung der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche erfolgte dabei nach allgemein gültigen Kriterien. Diese Einstufung der zentralen Versorgungsbereiche kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei wurden sowohl ökonomisch und städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen sowie die Größe und Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Demzufolge wird als Untergrenze für die Festsetzung eines zentralen Versorgungsbereichs eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.) und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie beispielsweise Bebauungsstruktur und Gestaltung des öffentlichen Raumes. Demnach liegen für den Stadtteil Seckbach aufgrund der aktuellen Einzelhandelsausstattung nicht die Voraussetzungen zur Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs vor. Unabhängig davon, ob die Mindestanforderungen an die Abgrenzung eines zentralen Versorgungszentrums gegeben sind, erfüllen die bestehenden Einzelhandelsbetriebe in Seckbach jedoch wichtige Funktionen für die Nahversorgung. Daher ist es auch Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Nahversorgung und damit auch die Einzelstandorte zu sichern, auch wenn diese nicht die Kriterien für ein Versorgungszentrum im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfüllen: "Bestehende Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Streulagen außerhalb der räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige ergänzende Funktionen für die Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu sichern." (Anlage 1 zur M 21 vom 13.01.2012) Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll zur Stärkung des alten Zentrums von Seckbach ein integriertes Handlungskonzept erstellt werden. Quelle: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Anlage 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.02.2012, OA 136