Seckbacher Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST
1634
Betreff: Seckbacher
Standorte in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufnehmen Anlass für die Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes ist die Sicherung und Weiterentwicklung von zentralen
Versorgungsbereichen als Voraussetzung für eine flächendeckende und
qualitätvolle Versorgung der Frankfurter Bevölkerung mit Gütern und
Dienstleistungen in allen Stadtteilen. Dazu wurde im Sinne eines
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ein
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012, § 1859 zur M 21 vom
13.01.2012). Die damit beschlossene
Zentrenhierarchie, die räumliche Lage und Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche sowie deren konkret gegebene Versorgungsfunktion bilden die
notwendige Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der
Bauleitplanung.
Über den Schutz der zentralen
Versorgungsbereiche hinaus ist es Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes,
die wohnungsnahe Grundversorgung in allen Stadtteilen zu sichern. Neue solitäre
Ergänzungsstandorte der Nahversorgung außerhalb der zentralen
Versorgungsbereiche können dabei Lücken im Versorgungsnetz schließen. Im Rahmen der Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes wurden durch die GMA Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung GmbH Köln von November 2008 bis Januar 2009 alle in Frankfurt
am Main ansässigen Betriebe des Ladeneinzelhandels und des Ladenhandwerks in
Form eines Gutachtens erfasst. Neben der Betrachtung der
Einzelhandelsfunktionen der gesamten Stadt wurde auch eine vertiefende Erhebung
in allen Stadtteilen durchgeführt. Damit wurden auch bereits die Standorte in
der Wilhelmshöher Straße sowie am Atzelbergplatz/Arolser Straße erhoben. Diese
Vollerhebung ist die Grundlage für die Bildung bzw. räumliche Festlegung von
zentralen Versorgungsbereichen. Insofern ist die dargestellte Zentrenstruktur
das Ergebnis tatsächlicher Gegebenheiten zum Zeitpunkt der
Bestandsaufnahme.
Entsprechend ihrem Angebot und
Einzugsgebiet wurden in dem Gutachten die Versorgungszentren verschiedenen
Zentrenkategorien einheitlich und nachvollziehbar zugeordnet. Die Abgrenzung
der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche erfolgte dabei nach allgemein
gültigen Kriterien. Diese Einstufung der zentralen Versorgungsbereiche kann der
untenstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei wurden sowohl ökonomisch und
städtebaulich tragfähige Versorgungsstrukturen sowie die Größe und
Siedlungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main beachtet. Demzufolge wird als Untergrenze für die Festsetzung
eines zentralen Versorgungsbereichs eine Mindestzahl von 5 Betrieben und eine
Mindestfläche von ca. 700 m2 Verkaufsfläche angesetzt. Weiterhin stützt sich die Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereichs auf die Angebotsvielfalt (Dienstleistung, Gastronomie usw.)
und deren langfristige Tragfähigkeit sowie auf städtebauliche Kriterien wie
beispielsweise Bebauungsstruktur und Gestaltung des öffentlichen Raumes.
Demnach liegen für den Stadtteil Seckbach aufgrund
der aktuellen Einzelhandelsausstattung nicht die Voraussetzungen zur Abgrenzung
eines zentralen Versorgungsbereichs vor. Unabhängig davon, ob die
Mindestanforderungen an die Abgrenzung eines zentralen Versorgungszentrums
gegeben sind, erfüllen die bestehenden Einzelhandelsbetriebe in Seckbach jedoch
wichtige Funktionen für die Nahversorgung. Daher ist es auch Ziel des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die Nahversorgung und damit auch die
Einzelstandorte zu sichern, auch wenn diese nicht die Kriterien für ein
Versorgungszentrum im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
erfüllen: "Bestehende
Einzelhandelsbetriebe in städtebaulich integrierten Streulagen außerhalb der
räumlich abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche erfüllen oftmals wichtige
ergänzende Funktionen für die Nahversorgung. Diese Standorte sind im Bestand zu
sichern." (Anlage 1 zur M 21 vom 13.01.2012) Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 28.06.2012 wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt
"Sicherung der Nahversorgung" weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll zur Stärkung des alten Zentrums
von Seckbach ein integriertes Handlungskonzept erstellt werden. Quelle: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21
Anlage 2 Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.02.2012, OA 136