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Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2011, OA 112 entstanden aus Vorlage: OF 71/12 vom 10.11.2011 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, über die Bauaufsicht den Bauherren bzw. Eigentümer des Riedbergzentrums aufzufordern, seinen Verpflichtungen nach § 46 Hessische Bauordnung (HBO) für einen barrierefreien Zugang des Riedbergzentrums nachzukommen und die dafür erforderlichen baulichen Änderungen nachträglich vorzunehmen. Dies betrifft: - Eine automatisch öffnende Tür in beiden Eingangsbereichen des Riedbergzentrums. - Eine barrierefreie, rollstuhlgerechte Toilette im Riedbergzentrum und im benachbarten Gesundheitszentrum "MediPlaza". - Tastbare Orientierungshilfen bzw. -felder im Bodenbelag des Innenbereiches des Zentrums. - die Ausstattung des Personenaufzugs mit tastbaren Bedienelementen und Braille-Beschilderung. Begründung: Die Bauherrenschaft ist verpflichtet, bei Bauvorhaben die gesetzlichen Bestimmungen der HBO einzuhalten, u. a. die Bestimmungen des § 46 zum barrierefreien Bauen. Gemäß § 53 HBO gehört es zu den Aufgaben der Bauaufsicht, bei baulichen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und bei Mängeln deren Beseitigung einzufordern. Bei der Errichtung des Riedbergzentrums wurden offensichtlich wesentliche Bestimmungen des § 46 HBO bezüglich der Anforderungen für ein barrierefreies Bauen nicht beachtet. Zur weiteren Erläuterung wird auf das beigefügte Protokoll der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, Fachausschuss Bauen, Wohnen, Freizeit vom 24.10.2011, verwiesen. Anlage 1 (ca. 24 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1049 Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 322 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 70 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 112 wird zurückgestellt. 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.01.2012, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 112 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP; NPD (= Enthaltung) 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 112 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1191, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 63 0