Zugangshindernisse von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1
Begründung
Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1 Der Ortsbeirat hat mit Beschluss OA 112 vom 2.12. 2011 angeregt, über die Bauaufsicht den Eigentümer des Riedbergzentrums aufzufordern, einen barrierefreien Zugang zum Riedbergzentrum herzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss § 1191 vom 2.2.2012 dieser Anregung entsprochen.
Inhalt
Antrag vom 12.03.2012, OF 94/12
Betreff: Zugangshindernisse von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1 Der Ortsbeirat hat mit Beschluss OA 112 vom 2.12. 2011 angeregt, über die Bauaufsicht den Eigentümer des Riedbergzentrums aufzufordern, einen barrierefreien Zugang zum Riedbergzentrum herzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss § 1191 vom 2.2.2012 dieser Anregung entsprochen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat bei der Umsetzung des zuvor genannten Beschlusses ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch ein barrierefreier Zugang von der Tiefgarage des Riedbergzentrums zu den Einrichtungen (Arzt, Physiotherapie) im Gebäude Riedbergplatz 1 eingerichtet werden sollte. Begründung: Für den Zugang von der Tiefgarage zum Riedbergplatz 1 sind zwei schwere Türen mit Türschließern zu öffnen. Dies ist nur mit großem Kraftaufwand möglich. Personen die Gehhilfen oder einen Rollstuhl benötigen, ist damit der direkte Zugang zu den ärztlichen Einrichtungen in dem Gebäude verwehrt. Durch die Montage von zwei elektrischen Türantrieben, gesteuert durch den schon vorhandenen Türöffner, wäre relativ einfach Abhilfe zu schaffen.Beratung im Ortsbeirat: 12