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Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.07.2012, B 322

Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2012, § 1191 - OA 112/11 OBR 12 - Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde der erforderliche Leistungsumfang im Hinblick auf die Barrierefreiheit nach § 46 der Hessischen Bauordnung (HBO) geprüft und nachgewiesen. Für eine nachträgliche Verpflichtung der Bauherrschaft, die in der Anregung aufgeführten Maßnahmen umzusetzen, ermangelt es dem Magistrat an den erforderlichen Rechtsgrundlagen. Ein Fehlen der genannten Ausstattungsmerkmale führt nicht zu bauordnungsrechtlichen Missständen. Nach Gesprächen mit der Eigentümerin des Riedbergzentrums hat sich diese jedoch entschlossen, zur Verbesserung der Zugänglichkeit und des Serviceangebots: - mit dem Einbau von Schiebetüranlagen mit Bewegungsmeldern in beiden Eingangsbereichen des Riedbergzentrums die Zugänglichkeit des Einkaufszentrums zu erleichtern und - durch Umbaubaumaßnahmen den Zugang zu der bereits vorhandenen behindertengerechte Toilettenanlage von der Ladenstraße zu gewährleisten, so dass die Toilettenanlage nunmehr den Besucherinnen und Besuchern des Riedbergzentrums während der gesamten Öffnungszeiten des Zentrums zur Verfügung steht.