Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zugangshindernisse von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1001 Betreff: Zugangshindernisse von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1 Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde der erforderliche Leistungsumfang im Hinblick auf die Barrierefreiheit nach § 46 der Hessischen Bauordnung (HBO) geprüft und nachgewiesen. Für eine nachträgliche Verpflichtung der Bauherrschaft, die Zugänglichkeit der Einrichtungen (Arzt, Physiotherapie) zu verbessern, ermangelt es dem Magistrat an den erforderlichen Rechtsgrundlagen. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen Tiefgaragen, wie die des Riedbergszentrums nur über Schleusen mit den anderen Räumen bzw. Geschossen verbunden werden (Garagenverordnung). Die Zugänge zu derartigen Schleusen sind jeweils mit selbstschließenden T30-Türen auszustatten, die im Brandfall dazu geeignet sein müssen, die weitere Ausbreitung des Brandes mindestens 30 Minuten zu verhindern. Der Magistrat hat die Eigentümerin gebeten, die in Rede stehenden Türanlagen dahingehend zu überprüfen, ob diese so eingestellt werden können, dass sich die Türen leichter öffnen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1049