Zugangshindernisse von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
1001
Betreff: Zugangshindernisse
von der Tiefgarage Riedbergzentrum zum Gebäude Riedbergplatz 1 Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
wurde der erforderliche Leistungsumfang im Hinblick auf die Barrierefreiheit
nach § 46 der Hessischen Bauordnung (HBO) geprüft und nachgewiesen.
Für eine nachträgliche Verpflichtung der
Bauherrschaft, die Zugänglichkeit der Einrichtungen (Arzt, Physiotherapie) zu
verbessern, ermangelt es dem Magistrat an den erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Aus Gründen des Brandschutzes
dürfen Tiefgaragen, wie die des Riedbergszentrums nur über Schleusen mit den
anderen Räumen bzw. Geschossen verbunden werden (Garagenverordnung). Die
Zugänge zu derartigen Schleusen sind jeweils mit selbstschließenden T30-Türen
auszustatten, die im Brandfall dazu geeignet sein müssen, die weitere
Ausbreitung des Brandes mindestens 30 Minuten zu verhindern. Der Magistrat hat die Eigentümerin gebeten, die in
Rede stehenden Türanlagen dahingehend zu überprüfen, ob diese so eingestellt
werden können, dass sich die Türen leichter öffnen lassen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.03.2012, OM 1049