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Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.

Begründung

Riedbergzentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauaufsicht zu veranlassen, den Bauherren bzw. Eigentümer des Riedbergzentrums aufzufordern seinen Verpflichtungen nach § 46 Hessischer Bauordnung (HBO) für einen barrierefreien Zugang des Riedbergzentrums nachzukommen und die dafür erforderlichen baulichen Änderungen nachträglich vorzunehmen. Dies betrifft: - Eine automatisch öffnende Tür in beiden Eingangsbereichen des Riedbergzentrums. - Eine barrierefreie, rollstuhlgerechte Toilette im Riedbergzentrum und im benachbarten Gesundheitszentrum "MediPlaza". - Tastbare Orientierungshilfen bzw. -felder im Bodenbelag des Innenbereiches des Zentrums. - die Ausstattung des Personenaufzugs mit tastbaren Bedienelementen und Braille-Beschilderung. Begründung: Die Bauherrschaft ist verpflichtet bei Bauvorhaben die gesetzlichen Bestimmungen der HBO einzuhalten, u. a. die Bestimmungen des § 46, Barrierefreies Bauen. Gemäß § 53 HBO gehört es zu den Aufgaben der Bauaufsicht, bei baulichen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und bei Mängeln deren Beseitigung einzufordern. Bei der Errichtung des Riedbergzentrums wurden offensichtlich wesentliche Bestimmungen des § 46 HBO bezüglich der Anforderungen für ein barrierefreies Bauen nicht beachtet. Zur weiteren Erläuterung wird auf das beigefügte Protokoll der Frankfurter Behindertengemeinschaft, Fachausschuss Bauen, Wohnen, Freizeit vom 24.10.2011 verwiesen. Anlage 1 (ca. 24 KB)

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 71/12 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Riedbergzentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauaufsicht zu veranlassen, den Bauherren bzw. Eigentümer des Riedbergzentrums aufzufordern seinen Verpflichtungen nach § 46 Hessischer Bauordnung (HBO) für einen barrierefreien Zugang des Riedbergzentrums nachzukommen und die dafür erforderlichen baulichen Änderungen nachträglich vorzunehmen. Dies betrifft: - Eine automatisch öffnende Tür in beiden Eingangsbereichen des Riedbergzentrums. - Eine barrierefreie, rollstuhlgerechte Toilette im Riedbergzentrum und im benachbarten Gesundheitszentrum "MediPlaza". - Tastbare Orientierungshilfen bzw. -felder im Bodenbelag des Innenbereiches des Zentrums. - die Ausstattung des Personenaufzugs mit tastbaren Bedienelementen und Braille-Beschilderung. Begründung: Die Bauherrschaft ist verpflichtet bei Bauvorhaben die gesetzlichen Bestimmungen der HBO einzuhalten, u. a. die Bestimmungen des § 46, Barrierefreies Bauen. Gemäß § 53 HBO gehört es zu den Aufgaben der Bauaufsicht, bei baulichen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und bei Mängeln deren Beseitigung einzufordern. Bei der Errichtung des Riedbergzentrums wurden offensichtlich wesentliche Bestimmungen des § 46 HBO bezüglich der Anforderungen für ein barrierefreies Bauen nicht beachtet. Zur weiteren Erläuterung wird auf das beigefügte Protokoll der Frankfurter Behindertengemeinschaft, Fachausschuss Bauen, Wohnen, Freizeit vom 24.10.2011 verwiesen. Anlage 1 (ca. 24 KB) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 02.12.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 112 2011 Die Vorlage OF 71/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme