Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor Ort zeigen!
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Ort zeigen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. auf der für ein Wohnungsbauprojekt der ABG Frankfurt Holding GmbH vorgesehenen städtischen Fläche In der Römerstadt 126-134 die systematischen archäologischen Grabungen fortzusetzen und nach deren Abschluss eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation und Bewertung der auf diesem Areal insgesamt noch vorhandenen Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA als Magistratsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 2. gemeinsam mit der ABG aus öffentlichem Interesse den Beginn der Bauarbeiten für das geplante Wohnungsbauprojekt solange zurückzustellen, bis der Bericht nach Ziffer 1 vorliegt und eine Integration dann zu bestimmender Bodendenkmäler in originaler Lage in das Bauprojekt mit dem Ziel, diese auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sichergestellt ist; auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 wird verwiesen; 3. dafür zu sorgen, dass die momentan auf dem Grundstück vorhandenen Schutzbauten in Obhut des Archäologischen Museums Frankfurt nicht abgerissen werden, bis die Maßnahmen nach Ziffer 1 abgeschlossen sind; auch für den geplanten Ausbau eines gut erhaltenen antiken Töpferofens unter Schutzhaus ist die Genehmigung einstweilen zu versagen; eine abschließende denkmalschutzrechtliche Prüfung, welche Bodendenkmäler zerstört, teilzerstört oder beseitigt werden können, wird erst nach Beendigung der Maßnahmen nach Ziffer 1 durchgeführt; 4. ein Konzept für eine angemessene museale Erschließung vor Ort zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Ziel ist, auf dem Areal eine kleine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt einzurichten, deren Aufgabe das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA ist. Begründung: Auf dem mittlerweile komplett in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der römischen Stadt NIDA (ca. 75 bis nach ca. 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bis zu ihrer fast vollständigen Zerstörung durch die Niddatalbebauung mit der Siedlung Römerstadt (1927-1929) und den Bau der Nordweststadt (1961-1973) war NIDA-Heddernheim die größte archäologische Fundstätte in Hessen. Das etwa 9.000 qm große Grundstück In der Römerstadt 126-134 ist bislang nicht bebaut, weil eine Teilfläche nach 1945 vom US-Militär für Kantine, Einkaufsladen, Frisör sowie ein Möbellager genutzt wurde. Bis in die 90er-Jahre diente eines der Gebäude den Amerikanern noch als Filmlager. Die Kaufverhandlungen der Stadt mit der Bundesimmobilienverwaltung waren langwierig und sind erst vor ein paar Jahren zum Abschluss gekommen. Die ABG ist zwischenzeitlich Erbbauberechtigte und will auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aus den 60er-Jahren 190 Wohnungen und eine Tiefgarage realisieren. Bis zur vollständigen Klärung der Fundlage auf diesem Areal muss das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt der ABG zurückgestellt werden, damit der Spaten der Archäologie sorgfältig und ohne Zeitdruck arbeiten kann. Durch den Erhalt einiger Bodendenkmäler in originaler Lage ist es möglich, nachdem NIDAs Überreste heute zu 95% zerstört oder in Museen oder Privatsammlungen gewandert sind, die Geschichte und Archäologie dieser markanten Römerstadt im direkten Vorfeld des Limes auch endlich an Ort und Stelle zu zeigen. Mit einer Dependance des Archäologischen Museums wird dabei eine Idee aus der Stadtplanung der Nordweststadt wieder aufgegriffen, die eine Ansiedlung des damaligen Museums für Vor- und Frühgeschichte in dem neuen Stadtteil vorgeschlagen hatte. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren sowie in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Nutzung von Räumlichkeiten im Mietverhältnis in einem der geplanten ABG-Gebäude durch das Archäologische Museum Frankfurt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Betreff: Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor
Ort zeigen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
1. auf der für ein Wohnungsbauprojekt der ABG
Frankfurt Holding GmbH vorgesehenen städtischen Fläche In der Römerstadt
126-134 die systematischen archäologischen Grabungen fortzusetzen und nach
deren Abschluss eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation und Bewertung
der auf diesem Areal insgesamt noch vorhandenen Siedlungsspuren der Römerstadt
NIDA als Magistratsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen;
2. gemeinsam mit der ABG aus öffentlichem Interesse
den Beginn der Bauarbeiten für das geplante Wohnungsbauprojekt solange
zurückzustellen, bis der Bericht nach Ziffer 1 vorliegt und eine Integration
dann zu bestimmender Bodendenkmäler in originaler Lage in das Bauprojekt mit
dem Ziel, diese auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sichergestellt
ist; auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019
wird verwiesen;
3. dafür zu sorgen, dass die
momentan auf dem Grundstück vorhandenen Schutzbauten in Obhut des
Archäologischen Museums Frankfurt nicht abgerissen werden, bis die Maßnahmen
nach Ziffer 1 abgeschlossen sind; auch für den geplanten Ausbau eines gut
erhaltenen antiken Töpferofens unter Schutzhaus ist die Genehmigung einstweilen
zu versagen; eine abschließende denkmalschutzrechtliche Prüfung, welche
Bodendenkmäler zerstört, teilzerstört oder beseitigt werden können, wird erst
nach Beendigung der Maßnahmen nach Ziffer 1 durchgeführt; 4. ein Konzept für eine
angemessene museale Erschließung vor Ort zu entwickeln und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Ziel ist, auf dem
Areal eine kleine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt
einzurichten, deren Aufgabe das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von
einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des
hochbedeutenden Fundortes NIDA ist. Begründung: Auf dem mittlerweile komplett in städtischem Besitz
befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die
allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und
Funde der römischen Stadt NIDA (ca. 75 bis nach ca. 260 n. Chr.) an Ort
und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bis zu
ihrer fast vollständigen Zerstörung durch die Niddatalbebauung mit der Siedlung
Römerstadt (1927-1929) und den Bau der Nordweststadt (1961-1973) war
NIDA-Heddernheim die größte archäologische Fundstätte in Hessen. Das etwa 9.000 qm große Grundstück In der Römerstadt
126-134 ist bislang nicht bebaut, weil eine Teilfläche nach 1945 vom US-Militär
für Kantine, Einkaufsladen, Frisör sowie ein Möbellager genutzt wurde. Bis in
die 90er-Jahre diente eines der Gebäude den Amerikanern noch als Filmlager. Die
Kaufverhandlungen der Stadt mit der Bundesimmobilienverwaltung waren langwierig
und sind erst vor ein paar Jahren zum Abschluss gekommen. Die ABG ist zwischenzeitlich Erbbauberechtigte und
will auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aus den 60er-Jahren 190
Wohnungen und eine Tiefgarage realisieren. Bis zur vollständigen Klärung der
Fundlage auf diesem Areal muss das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt der
ABG zurückgestellt werden, damit der Spaten der Archäologie sorgfältig und ohne
Zeitdruck arbeiten kann. Durch den Erhalt einiger Bodendenkmäler in originaler
Lage ist es möglich, nachdem NIDAs Überreste heute zu 95% zerstört oder in
Museen oder Privatsammlungen gewandert sind, die Geschichte und Archäologie
dieser markanten Römerstadt im direkten Vorfeld des Limes auch endlich an Ort
und Stelle zu zeigen. Mit einer Dependance des Archäologischen Museums wird
dabei eine Idee aus der Stadtplanung der Nordweststadt wieder aufgegriffen, die
eine Ansiedlung des damaligen Museums für Vor- und Frühgeschichte in dem neuen
Stadtteil vorgeschlagen hatte. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt
auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard,
solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren sowie in Teilen auch für
die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen. Denkbar
ist hier zum Beispiel eine Nutzung von Räumlichkeiten im Mietverhältnis in
einem der geplanten ABG-Gebäude durch das Archäologische Museum
Frankfurt.
Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Christian
Becker
Stadtv. Sabine Fischer
Stadtv. Carolin
Friedrich
Stadtv. Dr. Nils Kößler
Stadtv. Robert
Lange Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
08.02.2022, NR 277
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.03.2022, OA 170
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planen, Wohnen und Städtebau
Ausschuss für
Kultur, Wissenschaft und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
11.08.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des OBR 8
am 16.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 95 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP
7 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 2. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.11.2021, TO I, TOP
6 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.12.2021, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 4. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.01.2022, TO I, TOP
5 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung)
5. Sitzung des
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP
6 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) sowie FRAKTION (=
Ablehnung) 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277
zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme, NR 277 = Ablehnung)
10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 2
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD,
ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und
FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1312, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41