Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor Ort zeigen!

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Ort zeigen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. auf der für ein Wohnungsbauprojekt der ABG Frankfurt Holding GmbH vorgesehenen städtischen Fläche In der Römerstadt 126-134 die systematischen archäologischen Grabungen fortzusetzen und nach deren Abschluss eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation und Bewertung der auf diesem Areal insgesamt noch vorhandenen Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA als Magistratsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 2. gemeinsam mit der ABG aus öffentlichem Interesse den Beginn der Bauarbeiten für das geplante Wohnungsbauprojekt solange zurückzustellen, bis der Bericht nach Ziffer 1 vorliegt und eine Integration dann zu bestimmender Bodendenkmäler in originaler Lage in das Bauprojekt mit dem Ziel, diese auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sichergestellt ist; auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 wird verwiesen; 3. dafür zu sorgen, dass die momentan auf dem Grundstück vorhandenen Schutzbauten in Obhut des Archäologischen Museums Frankfurt nicht abgerissen werden, bis die Maßnahmen nach Ziffer 1 abgeschlossen sind; auch für den geplanten Ausbau eines gut erhaltenen antiken Töpferofens unter Schutzhaus ist die Genehmigung einstweilen zu versagen; eine abschließende denkmalschutzrechtliche Prüfung, welche Bodendenkmäler zerstört, teilzerstört oder beseitigt werden können, wird erst nach Beendigung der Maßnahmen nach Ziffer 1 durchgeführt; 4. ein Konzept für eine angemessene museale Erschließung vor Ort zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Ziel ist, auf dem Areal eine kleine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt einzurichten, deren Aufgabe das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA ist. Begründung: Auf dem mittlerweile komplett in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der römischen Stadt NIDA (ca. 75 bis nach ca. 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bis zu ihrer fast vollständigen Zerstörung durch die Niddatalbebauung mit der Siedlung Römerstadt (1927-1929) und den Bau der Nordweststadt (1961-1973) war NIDA-Heddernheim die größte archäologische Fundstätte in Hessen. Das etwa 9.000 qm große Grundstück In der Römerstadt 126-134 ist bislang nicht bebaut, weil eine Teilfläche nach 1945 vom US-Militär für Kantine, Einkaufsladen, Frisör sowie ein Möbellager genutzt wurde. Bis in die 90er-Jahre diente eines der Gebäude den Amerikanern noch als Filmlager. Die Kaufverhandlungen der Stadt mit der Bundesimmobilienverwaltung waren langwierig und sind erst vor ein paar Jahren zum Abschluss gekommen. Die ABG ist zwischenzeitlich Erbbauberechtigte und will auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aus den 60er-Jahren 190 Wohnungen und eine Tiefgarage realisieren. Bis zur vollständigen Klärung der Fundlage auf diesem Areal muss das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt der ABG zurückgestellt werden, damit der Spaten der Archäologie sorgfältig und ohne Zeitdruck arbeiten kann. Durch den Erhalt einiger Bodendenkmäler in originaler Lage ist es möglich, nachdem NIDAs Überreste heute zu 95% zerstört oder in Museen oder Privatsammlungen gewandert sind, die Geschichte und Archäologie dieser markanten Römerstadt im direkten Vorfeld des Limes auch endlich an Ort und Stelle zu zeigen. Mit einer Dependance des Archäologischen Museums wird dabei eine Idee aus der Stadtplanung der Nordweststadt wieder aufgegriffen, die eine Ansiedlung des damaligen Museums für Vor- und Frühgeschichte in dem neuen Stadtteil vorgeschlagen hatte. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren sowie in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Nutzung von Räumlichkeiten im Mietverhältnis in einem der geplanten ABG-Gebäude durch das Archäologische Museum Frankfurt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Betreff: Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor Ort zeigen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. auf der für ein Wohnungsbauprojekt der ABG Frankfurt Holding GmbH vorgesehenen städtischen Fläche In der Römerstadt 126-134 die systematischen archäologischen Grabungen fortzusetzen und nach deren Abschluss eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation und Bewertung der auf diesem Areal insgesamt noch vorhandenen Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA als Magistratsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 2. gemeinsam mit der ABG aus öffentlichem Interesse den Beginn der Bauarbeiten für das geplante Wohnungsbauprojekt solange zurückzustellen, bis der Bericht nach Ziffer 1 vorliegt und eine Integration dann zu bestimmender Bodendenkmäler in originaler Lage in das Bauprojekt mit dem Ziel, diese auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sichergestellt ist; auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 wird verwiesen; 3. dafür zu sorgen, dass die momentan auf dem Grundstück vorhandenen Schutzbauten in Obhut des Archäologischen Museums Frankfurt nicht abgerissen werden, bis die Maßnahmen nach Ziffer 1 abgeschlossen sind; auch für den geplanten Ausbau eines gut erhaltenen antiken Töpferofens unter Schutzhaus ist die Genehmigung einstweilen zu versagen; eine abschließende denkmalschutzrechtliche Prüfung, welche Bodendenkmäler zerstört, teilzerstört oder beseitigt werden können, wird erst nach Beendigung der Maßnahmen nach Ziffer 1 durchgeführt; 4. ein Konzept für eine angemessene museale Erschließung vor Ort zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Ziel ist, auf dem Areal eine kleine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt einzurichten, deren Aufgabe das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA ist. Begründung: Auf dem mittlerweile komplett in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der römischen Stadt NIDA (ca. 75 bis nach ca. 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bis zu ihrer fast vollständigen Zerstörung durch die Niddatalbebauung mit der Siedlung Römerstadt (1927-1929) und den Bau der Nordweststadt (1961-1973) war NIDA-Heddernheim die größte archäologische Fundstätte in Hessen. Das etwa 9.000 qm große Grundstück In der Römerstadt 126-134 ist bislang nicht bebaut, weil eine Teilfläche nach 1945 vom US-Militär für Kantine, Einkaufsladen, Frisör sowie ein Möbellager genutzt wurde. Bis in die 90er-Jahre diente eines der Gebäude den Amerikanern noch als Filmlager. Die Kaufverhandlungen der Stadt mit der Bundesimmobilienverwaltung waren langwierig und sind erst vor ein paar Jahren zum Abschluss gekommen. Die ABG ist zwischenzeitlich Erbbauberechtigte und will auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aus den 60er-Jahren 190 Wohnungen und eine Tiefgarage realisieren. Bis zur vollständigen Klärung der Fundlage auf diesem Areal muss das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt der ABG zurückgestellt werden, damit der Spaten der Archäologie sorgfältig und ohne Zeitdruck arbeiten kann. Durch den Erhalt einiger Bodendenkmäler in originaler Lage ist es möglich, nachdem NIDAs Überreste heute zu 95% zerstört oder in Museen oder Privatsammlungen gewandert sind, die Geschichte und Archäologie dieser markanten Römerstadt im direkten Vorfeld des Limes auch endlich an Ort und Stelle zu zeigen. Mit einer Dependance des Archäologischen Museums wird dabei eine Idee aus der Stadtplanung der Nordweststadt wieder aufgegriffen, die eine Ansiedlung des damaligen Museums für Vor- und Frühgeschichte in dem neuen Stadtteil vorgeschlagen hatte. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren sowie in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Nutzung von Räumlichkeiten im Mietverhältnis in einem der geplanten ABG-Gebäude durch das Archäologische Museum Frankfurt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.03.2022, OA 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 11.08.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.12.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme, NR 277 = Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1312, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41