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Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat

  1. eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
  2. Förderweg und 25% im
  3. Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2019, NR 1061 Betreff: Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat 1. eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im 1. Förderweg und 25% im 2. Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 106 Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Annahme mit der Maßgabe, dass unter B. "Bestellung Erbbaurecht" bei den besonderen Bedingungen statt 30 Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums im Wege des geförderten Wohnungsbaurechts zu errichten sind, OA 477 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter B. "Bestellung Erbbaurecht" bei den besonderen Bedingungen statt 30 Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums im Wege des geförderten Wohnungsbaurechts zu errichten sind) zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5044, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 23 21