Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum
Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE
Begründung
aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat
- eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
- Förderweg und 25% im
- Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 12.12.2019, NR 1061
Betreff: Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat
- eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt;
- dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;
- dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen;
- dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
- Förderweg und 25% im
- Förderweg, vorgibt.
- der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich)
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
36
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 2
1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION
Ablehnung:
FDP Frankfurter BFF
Sitzung
38
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 1
1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FRAKTION
Ablehnung:
FDP BFF Frankfurter ÖkoLinX-ARL
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