Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat
- eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt, durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im
- Förderweg und 25% im
- Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.12.2019, NR 1061 Betreff: Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler
aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der M 110 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass der Magistrat 1. eine sorgfältige Analyse und Bewertung der auf dem
derzeit noch mit einer US-Baracke überbauten Bundesgrundstück befindlichen
Bodendenkmäler (Überreste der Römerstadt "NIDA") vornimmt; 2. dem Erbbauberechtigten vorgibt, die auf dem bisher
städtischen Areal bereits in Schutzhütten gesicherten Reste römischer
Siedlungsstrukturen - wie z. B. die Fundamente der römischen Villa oder die
Töpferöfen - und weitere bedeutende Fundstücke des antiken NIDA in die
Freiraumgestaltung zu integrieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen; 3. dem Erbbauberechtigten vorgibt,
durch die Platzierung der Baukörper auf dem Gelände möglichst viele
Bodendenkmäler als kulturelles Erbe zu erhalten und künftigen Forschungen zu
belassen; 4. dem Erbbauberechtigten für das aus
beiden Teilflächen (städt. Grundstück; BIMA-Grundstück) entstehende Grundstück
insgesamt 40% geförderten Wohnungsbau, und zwar 15% im 1. Förderweg und
25% im 2. Förderweg, vorgibt. 5. der Stadtverordnetenversammlung ist über die
Einhaltung dieser Vorgaben zu berichten. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich)
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.03.2020, B 106
Antrag vom
08.02.2022, NR 277
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 18.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR
1061 zugestimmt.
2. Der Vorlage NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR
1061 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD,
LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 110 = Annahme mit der Maßgabe, dass unter B.
"Bestellung Erbbaurecht" bei den besonderen Bedingungen statt 30
Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums im Wege des geförderten
Wohnungsbaurechts zu errichten sind, OA 477 = Annahme)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 1
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 110 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 1061 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3. Die Vorlage
OA 477 wird im Rahmen der Vorlage NR 1061 abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen
FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme
mit der Maßgabe, dass unter B. "Bestellung Erbbaurecht" bei den
besonderen Bedingungen statt 30 Prozent 80 Prozent des geschaffenen Wohnraums
im Wege des geförderten Wohnungsbaurechts zu errichten sind)
zu 2. Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD,
LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (=Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5044, 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 23 21