Erhalt und Sicherung der Bodendenkmäler aus römischer Zeit und Bau von gefördertem Wohnraum
Bericht
Der Vortrag des Magistrats, M 110, wurde am 12.12.2019 von der Stadtverordnetenversammlung, § 5044, beschlossen. Der Beschluss greift in einer Maßgabe den Antrag NR 1061 auf. Die Planungen für die Bebauung des Areals durch die ABG Frankfurt Holding (ABG) als künftigem Erbbauberechtigten sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die ABG steht bezüglich der Umsetzung der denkmalschutzrechtlichen Maßgaben bereits in enger Abstimmung mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main und stellt als städtische Wohnbaugesellschaft sicher, dass die vom Denkmalamt geforderten Untersuchungen in vollem Umfang durchgeführt werden. Die Baukörper wurden bereits entsprechend der Vorgaben umgeplant, sodass eine möglichst große Fläche mit vermuteten Bodendenkmälern von einer Bebauung freigehalten wird. Darüber hinaus wurden bereits Außenbereiche definiert, in denen einzelne Fundstücke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Beim Wohnungsbau sehen die aktuellen Planungen der ABG eine Realisierung von insgesamt ca. 60% der auf dem Gesamtareal aus städtischem und Bima-Grundstück entstehenden Wohnungen als geförderten Wohnraum vor, sodass die geforderte Gesamtquote deutlich überschritten wird. Die genaue Verteilung der Förderanteile wird im Rahmen der Abschlussplanungen festgelegt. Die Maßgabe des Stadtverordnetenbeschlusses werden im Erbbaurechtsvertrag als Verpflichtung des Erbbauberechtigten vereinbart und deren Umsetzung im Zuge der Vertragsbearbeitung durch das zuständige Amt für Bau und Immobilien überwacht.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu 1.: SPD, CDU, LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2.: Einstimmige Annahme