Aufstellungsplan für ein Baugebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan mit der Maßgabe aufzustellen, dass
- unverzüglich geklärt wird, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das vorgesehene Wohngebiet entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der Seveso-Richtlinie erstellt werden kann, 2. die Bezirkssportanlage Sindlingen sowie die Tennisanlage und der Kleingartenverein Sindlingen nicht verlagert werden und an ihrem bisherigen Standort verbleiben, 3. statt dessen die auf diesem Gelände südlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehene Bebauung auf dem seit langem für eine Wohnbebauung vorgesehenen Gelände westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung und nördlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie realisiert wird, 4. die für das Siedlungsgebiet westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung erforderliche Anbindung an die Höchster Farbenstraße in Form einer Unterführung der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehen wird und sicherzustellen, dass die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz bereits zum Zeitpunkt des Baubeginns zur Verfügung steht, 5. bei den Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule das neue Wohngebiet berücksichtigt wird, 6. im Rahmen der Planungen eine energetisch klimaneutrale Gestaltung des Wohngebietes realisiert, die Infrastruktur im Stadtteil zu verbessert und dafür gesorgt wird, dass diese zeitgleich mit der Realisierung der Bebauung zur Verfügung steht. Begründung: zu
- Der Magistrat hat bisher nicht geklärt, ob eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Klärung dieser zentralen Frage setzt eine umfassende gutachterliche Untersuchung über eventuell noch notwendige Sicherheitsabstände entsprechend der Seveso-Richtlinie voraus. zu
- Die Verlagerung der Bezirkssportanlage Sindlingen, der Tennisanlage, sowie der Kleingartenanlage um einige hundert Meter wäre mit vermeidbaren Kosten in Millionenhöhe verbunden. zu
- Jede neue Bebauung westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung setzt den Bau einer Straßenanbindung mit Unterquerung zumindest einer Bahnlinie voraus. Der damit verbundene hohe Kostenaufwand und das erforderliche Planänderungsverfahren sprechen für die Realisierung eines städteplanerisch harmonisch gestalteten Wohnbereichs ausschließlich westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. zu
- Die Erschließung des Neubaugebiets ist über das vorhandene Straßensystem nicht möglich. Straßenprofile, Straßenführungen und vorhandene Bebauung lassen dies nicht zu. Das neue Wohngebiet erfordert deshalb zwingend eine Straßenanbindung, zumindest zur Höchster Farbenstraße. Die Straße zur Internationalen Schule mit dem schienengleichen Bahnübergang ist wegen langer Schließungszeiten und ihres Genehmigungsstatus nicht geeignet, die notwendige Erschließung zu übernehmen. Der Baustellenverkehr für das neue Wohngebiet ist über das vorhandene Straßensystem nicht darstellbar. zu
- Derzeit werden die Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule erstellt. Die Realisierung des Projekts fällt mit der Bebauungsplanung zusammen. Bei den Planungen für die Ludwig-Weber-Schule ist das zu erwartende Anwachsen im Grundschulbereich zu berücksichtigen. zu
- Das neue Wohnquartier bietet hinsichtlich Größe, Lage, Anbindung an den ÖPNV, Stärkung der Infrastruktur alle Möglichkeiten modellhaft den neuesten Stand hinsichtlich Stadtgestaltung, ästhetischer Bebauung, Klimaschutz, integrierter Stadtentwicklung, bezahlbarem Wohnen, im Interesse seiner künftigen Bewohner und des gesamten Stadtteils zu gestalten.
Inhalt
Antrag vom 07.05.2014, NR 897
Betreff: Aufstellungsplan für ein Baugebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Sindlingen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Bebauungsplan mit der Maßgabe aufzustellen, dass
- unverzüglich geklärt wird, ob ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das vorgesehene Wohngebiet entsprechend den Sicherheitsbestimmungen der Seveso-Richtlinie erstellt werden kann,
- die Bezirkssportanlage Sindlingen sowie die Tennisanlage und der Kleingartenverein Sindlingen nicht verlagert werden und an ihrem bisherigen Standort verbleiben,
- statt dessen die auf diesem Gelände südlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehene Bebauung auf dem seit langem für eine Wohnbebauung vorgesehenen Gelände westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung und nördlich der Wiesbadener Eisenbahnlinie realisiert wird,
- die für das Siedlungsgebiet westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung erforderliche Anbindung an die Höchster Farbenstraße in Form einer Unterführung der Wiesbadener Eisenbahnlinie vorgesehen wird und sicherzustellen, dass die Anbindung an das Straßenverkehrsnetz bereits zum Zeitpunkt des Baubeginns zur Verfügung steht,
- bei den Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule das neue Wohngebiet berücksichtigt wird,
- im Rahmen der Planungen eine energetisch klimaneutrale Gestaltung des Wohngebietes realisiert, die Infrastruktur im Stadtteil zu verbessert und dafür gesorgt wird, dass diese zeitgleich mit der Realisierung der Bebauung zur Verfügung steht. Begründung: zu
- Der Magistrat hat bisher nicht geklärt, ob eine Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Klärung dieser zentralen Frage setzt eine umfassende gutachterliche Untersuchung über eventuell noch notwendige Sicherheitsabstände entsprechend der Seveso-Richtlinie voraus. zu
- Die Verlagerung der Bezirkssportanlage Sindlingen, der Tennisanlage, sowie der Kleingartenanlage um einige hundert Meter wäre mit vermeidbaren Kosten in Millionenhöhe verbunden. zu
- Jede neue Bebauung westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung setzt den Bau einer Straßenanbindung mit Unterquerung zumindest einer Bahnlinie voraus. Der damit verbundene hohe Kostenaufwand und das erforderliche Planänderungsverfahren sprechen für die Realisierung eines städteplanerisch harmonisch gestalteten Wohnbereichs ausschließlich westlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung. zu
- Die Erschließung des Neubaugebiets ist über das vorhandene Straßensystem nicht möglich. Straßenprofile, Straßenführungen und vorhandene Bebauung lassen dies nicht zu. Das neue Wohngebiet erfordert deshalb zwingend eine Straßenanbindung, zumindest zur Höchster Farbenstraße. Die Straße zur Internationalen Schule mit dem schienengleichen Bahnübergang ist wegen langer Schließungszeiten und ihres Genehmigungsstatus nicht geeignet, die notwendige Erschließung zu übernehmen. Der Baustellenverkehr für das neue Wohngebiet ist über das vorhandene Straßensystem nicht darstellbar. zu
- Derzeit werden die Planungen für den Neubau der Ludwig-Weber-Schule erstellt. Die Realisierung des Projekts fällt mit der Bebauungsplanung zusammen. Bei den Planungen für die Ludwig-Weber-Schule ist das zu erwartende Anwachsen im Grundschulbereich zu berücksichtigen. zu
- Das neue Wohnquartier bietet hinsichtlich Größe, Lage, Anbindung an den ÖPNV, Stärkung der Infrastruktur alle Möglichkeiten modellhaft den neuesten Stand hinsichtlich Stadtgestaltung, ästhetischer Bebauung, Klimaschutz, integrierter Stadtentwicklung, bezahlbarem Wohnen, im Interesse seiner künftigen Bewohner und des gesamten Stadtteils zu gestalten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2014
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Sitzung
29
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 20
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
26
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
30
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 16
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 21 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 828 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 897 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 468 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 515 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung
30
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP
17
1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. Der Vorlage OA 514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 515 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Elf Piraten
Ablehnung:
Freie Wähler Römer CDU Linke Grüne FDP
Sitzung
31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet werden sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Linke Freie Wähler Römer FDP ÖkoLinX-ARL
Sitzung
32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten ÖkoLinX-ARL Linke Freie Wähler Berichterstattung
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