Bebauungsplan Nr. 909
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 21 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt: 1. die Notwendigkeit des Erhalts der Sportanlagen und Freizeitgärten wird vorab mit den derzeitigen Nutzern geklärt; 2. ggf. sind für die Sportanlagen und Freizeitgärten geeignete Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen; 3. es sind vorab geeignete Ausgleichsflächen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet nachzuweisen. Begründung: Mit der Vorlage M 21 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Der Geltungsbereich wird im Süden bis Südwesten begrenzt durch die freie Feldflur, unter anderem südwestlich entlang der Flurstücke 31/6, 26/3, 22/1 und 17 aus Flur 14, südwestlich entlang der Flurstücke 118, 119/1 (teilweise), 67/1, 49/1 aus Flur 12, entlang der westlichen Grenze von Flurstück 25 aus Flur 12 der Gemarkung Sindlingen und entlang der westlichen Grenze von Flur-stück 36 aus Flur 9 der Gemarkung Zeilsheim bis zur Bahnlinie und dann im Norden entlang der Bahnlinie nach Limburg. Weiter entlang dem westlichen und südlichen Rand der Ferdinand-Hofmann-Siedlung bis zur Wiesbadener Bahnlinie. Danach verläuft sie entlang der Bahnstrecke in Richtung Nordosten bis zur Sindlinger Bahnstraße. Die südöstliche Grenze bildet die Höchster Farbenstraße. Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Freizeitgärten, PKW-Stellplatzanlagen. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn wenn die Notwendigkeit des Erhalts der Sportanlagen und Freizeitgärten mit den derzeitigen Nutzern geklärt ist und ggf. Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind vorab geeignete Ausgleichsflächen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet nachzuweisen.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, NR 828
Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Vorlage M 21 vom 17.01.2014 wird mit folgender Massgabe zugestimmt:
- die Notwendigkeit des Erhalts der Sportanlagen und Freizeitgärten wird vorab mit den derzeitigen Nutzern geklärt;
- ggf. sind für die Sportanlagen und Freizeitgärten geeignete Ersatzflächen zur Verfügung zu stellen;
- es sind vorab geeignete Ausgleichsflächen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet nachzuweisen. Begründung: Mit der Vorlage M 21 vom 17.01.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB). Der Geltungsbereich wird im Süden bis Südwesten begrenzt durch die freie Feldflur, unter anderem südwestlich entlang der Flurstücke 31/6, 26/3, 22/1 und 17 aus Flur 14, südwestlich entlang der Flurstücke 118, 119/1 (teilweise), 67/1, 49/1 aus Flur 12, entlang der westlichen Grenze von Flurstück 25 aus Flur 12 der Gemarkung Sindlingen und entlang der westlichen Grenze von Flur-stück 36 aus Flur 9 der Gemarkung Zeilsheim bis zur Bahnlinie und dann im Norden entlang der Bahnlinie nach Limburg. Weiter entlang dem westlichen und südlichen Rand der Ferdinand-Hofmann-Siedlung bis zur Wiesbadener Bahnlinie. Danach verläuft sie entlang der Bahnstrecke in Richtung Nordosten bis zur Sindlinger Bahnstraße. Die südöstliche Grenze bildet die Höchster Farbenstraße. Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Freizeitgärten, PKW-Stellplatzanlagen. Eine Umsetzung kann nur erfolgen, wenn wenn die Notwendigkeit des Erhalts der Sportanlagen und Freizeitgärten mit den derzeitigen Nutzern geklärt ist und ggf. Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind vorab geeignete Ausgleichsflächen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet nachzuweisen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 12.03.2014
Beratungsverlauf 10 Sitzungen
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