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Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21

Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Frankfurt am Main - Sindlingen ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet sowie untergeordnet an geeigneten, zentralen Stellen auch für Misch- bzw. Kerngebiete geschaffen werden. Damit können in erheblichem Umfang neue Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen gewonnen werden, die den dringenden Bedarf decken und zur Auslastung der Infrastruktur beitragen können. Außerdem kann für den Stadtteil eine verbindende Mitte entstehen. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung liegt im Frankfurter Stadtteil Sindlingen und umfasst ein Fläche von zirka 43,8 ha. Der Geltungsbereich wird im Süden bis Südwesten begrenzt durch die freie Feldflur, unter anderem südwestlich entlang der Flurstücke 31/6, 26/3, 22/1 und 17 aus Flur 14, südwestlich entlang der Flurstücke 118, 119/1 (teilweise), 67/1, 49/1 aus Flur 12, entlang der westlichen Grenze von Flurstück 25 aus Flur 12 der Gemarkung Sindlingen und entlang der westlichen Grenze von Flurstück 36 aus Flur 9 der Gemarkung Zeilsheim bis zur Bahnlinie und dann im Norden entlang der Bahnlinie nach Limburg. Weiter entlang dem westlichen und südlichen Rand der Ferdinand-Hofmann-Siedlung bis zur Wiesbadener Bahnlinie. Danach verläuft sie entlang der Bahnstrecke in Richtung Nordosten bis zur Sindlinger Bahnstraße. Die südöstliche Grenze bildet die Höchster Farbenstraße. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit diesem Bebauungsplan soll Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in Form von Reihenhäusern und auch Geschosswohnungsbauten ermöglicht werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet zwischen den beiden Bahnlinien als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft", im nordwestlichsten Teil auch als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" dar. Der größte Teil des Plangebietes wird als "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen", im östlichen Bereich als auch eine kleine Fläche im Nordwesten als "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Im östlichen Bereich werden weiterhin "Grünfläche Sportanlage und andere" und "Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Im äußersten Nordosten des Gebietes ist eine Fläche als "Gemischte Baufläche - Bestand" ausgewiesen. Außerdem werden im Plangebiet eine "Sonstige Produktenleitung - Bestand" und eine "Fernwasserleitung - Bestand" dargestellt. Der Bebauungsplan kann nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Die westliche Fläche zwischen den beiden Bahnlinien war bereits seit den 1970er Jahren im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche enthalten. Sie wurde jedoch in den RegFNP aufgrund einer pauschalen Bestimmung von Achtungsabständen zu Störfallbetrieben im Industriepark Höchst nicht übernommen. Die Stadt Frankfurt strebt eine neue, grundlegende Untersuchung zu den Störfallbetrieben im Frankfurter Westen unter Berücksichtigung von Detailkenntnissen an. Hierbei besteht Hoffnung auf eine deutliche Verkleinerung einzelner Achtungsabstände. Bei einem für das Plangebiet positiven Ausgang der Untersuchung kann mit der erforderlichen Bestätigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt das Planungsgebiet durch die Stadt aktiviert und in den RegFNP aufgenommen werden. Mit der Verlagerung der Chlor produzierenden Betriebsbereiche nach Süden werden hierfür in Kürze erste Voraussetzungen geschaffen. Das Plangebiet wird im nordwestlichen Teil von dem Bebauungsplan SW 48a Nr. 1 - Sindlingen Welschgraben - in Kraft getreten am 21.06.1977 - abgedeckt, der im Bereich des Bebauungsplans Nr. 909 Landwirtschaftliche Flächen und eine Ortsverbindungsstraße ausweist. Im Osten liegt der Bebauungsplan SW 48b Nr.1 - Bahnhof Sindlingen - in Kraft getreten am 21.06.1977, der in dem Bereich Stellplätze, Sportplatz, und im äußersten Nordosten des Geltungsbereichs Mischgebiet (MI) mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 beziehungsweise 0,7 bei offener Bauweise ausweist. Im südöstlichen Geltungsbereich liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 304 - Sportplatz Höchster-Farben-Straße - in Kraft getreten am 21.06.1977 - der Sportplatz, Erweiterungsfläche für Bahnanlagen, Öffentliche Grünfläche Schutzstreifen und Dauerkleingärten ausweist. Im mittleren Teil des Plangebietes liegt der Fluchtlinienplan F1731 - förmlich festgestellt am 10.12.1956 - in dem aber lediglich Straßenfluchten ausgewiesen sind. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Freizeitgärten, PKW-Stellplatzanlagen. Die Standorte einiger Nutzungen verfügen über eine hohe Lagegunst - insofern sind Verlagerungen vorzugweise innerhalb des Plangebiets zu prüfen. Vorbehaltlich einer Beantwortung der noch offenen Fragen zum Themenkomplex "Seveso II" kann hier ein neues Wohngebiet mit gemischten Baustrukturen (II - IV Geschosse) in angemessener Dichte geschaffen werden, mit der notwendigen Infrastruktur (auch einem Standort für Einzelhandel) und öffentlichen Grünflächen als Ergänzung. Damit kann ein Verknüpfungspunkt geschaffen werden, der geeignet ist, die beiden weitgehend getrennten Teile von Sindlingen zusammen zu führen. Durch das umfangreiche Flächenangebot kann sowohl das Einwohner- wie das Kaufkraftpotenzial Sindlingens vergrößert werden, um im Sinne der Ortsbeiratsforderungen zu einer besseren Auslastung beziehungsweise Sicherung der sozialen Infrastruktur wie der Einzelhandelsversorgung zu kommen. Das Plangebiet ist mit den S-Bahn-Stationen Sindlingen und Zeilsheim sehr gut an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Darüber hinaus tragen die Buslinien 53, 54 und 57 zu der sehr guten Anbindung des Gebiets an das öffentliche Verkehrsnetz bei. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Im Plangebiet - vor allem im südlichen Teil - befinden sich zahlreiche Parzellen im städtischen Eigentum, wodurch sich die Bodenordnung vereinfachen dürfte. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 7,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 828 Antrag vom 07.05.2014, NR 897 Anregung vom 18.02.2014, OA 468 Anregung vom 03.06.2014, OA 514 Anregung vom 03.06.2014, OA 515 Antrag vom 11.02.2014, OF 948/6 Antrag vom 02.04.2014, OF 1021/6 Antrag vom 29.05.2014, OF 1037/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.01.2014

Beratungsverlauf 16 Sitzungen

Sitzung 27
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 27
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 27
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung OA 468 2014 1. a) Die Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf OA 468 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 948/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Piraten Römer
Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 21 wird so lange zurückgestellt, bis der Magistrat dem Ortsbeirat 6 die "Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung" für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 909 in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt hat (s. OA 468/14 OBR 6). b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls so lange zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 28
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Der Vorlage OA 468 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 29
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 13
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 514 2014 Anregung OA 515 2014 1. Der Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf OA 514 und OA 515 zugestimmt. 2. a) Der Buchstabe a) der Vorlage OF 1021/6 wird abgelehnt. b) Die Buchstaben b), c) und d) werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Der Buchstabe e) der Vorlage OF 1021/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "sowie die Bürgerinnen und Bürger" ergänzt werden. d) Es dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Buchstaben b) bis e) die Ziffern 1. bis 4. werden. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1037/6 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1037/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 21 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 828 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 897 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 468 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 514 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 515 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD Linke FDP Freie Wähler Elf Piraten Römer
Sitzung 30
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. Der Vorlage OA 514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 515 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Elf Piraten
Ablehnung:
Freie Wähler Römer CDU Linke Grüne FDP
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet werden sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Linke Freie Wähler Römer FDP ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet sowie ein ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten ÖkoLinX-ARL Linke Freie Wähler Berichterstattung

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