Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 21
Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Frankfurt am Main - Sindlingen ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet sowie untergeordnet an geeigneten, zentralen Stellen auch für Misch- bzw. Kerngebiete geschaffen werden. Damit können in erheblichem Umfang neue Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen gewonnen werden, die den dringenden Bedarf decken und zur Auslastung der Infrastruktur beitragen können. Außerdem kann für den Stadtteil eine verbindende Mitte entstehen. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung liegt im Frankfurter Stadtteil Sindlingen und umfasst ein Fläche von zirka 43,8 ha. Der Geltungsbereich wird im Süden bis Südwesten begrenzt durch die freie Feldflur, unter anderem südwestlich entlang der Flurstücke 31/6, 26/3, 22/1 und 17 aus Flur 14, südwestlich entlang der Flurstücke 118, 119/1 (teilweise), 67/1, 49/1 aus Flur 12, entlang der westlichen Grenze von Flurstück 25 aus Flur 12 der Gemarkung Sindlingen und entlang der westlichen Grenze von Flurstück 36 aus Flur 9 der Gemarkung Zeilsheim bis zur Bahnlinie und dann im Norden entlang der Bahnlinie nach Limburg. Weiter entlang dem westlichen und südlichen Rand der Ferdinand-Hofmann-Siedlung bis zur Wiesbadener Bahnlinie. Danach verläuft sie entlang der Bahnstrecke in Richtung Nordosten bis zur Sindlinger Bahnstraße. Die südöstliche Grenze bildet die Höchster Farbenstraße. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit diesem Bebauungsplan soll Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in Form von Reihenhäusern und auch Geschosswohnungsbauten ermöglicht werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet zwischen den beiden Bahnlinien als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft", im nordwestlichsten Teil auch als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" dar. Der größte Teil des Plangebietes wird als "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen", im östlichen Bereich als auch eine kleine Fläche im Nordwesten als "Fläche für die Landbewirtschaftung" dargestellt. Im östlichen Bereich werden weiterhin "Grünfläche Sportanlage und andere" und "Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Im äußersten Nordosten des Gebietes ist eine Fläche als "Gemischte Baufläche - Bestand" ausgewiesen. Außerdem werden im Plangebiet eine "Sonstige Produktenleitung - Bestand" und eine "Fernwasserleitung - Bestand" dargestellt. Der Bebauungsplan kann nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Die westliche Fläche zwischen den beiden Bahnlinien war bereits seit den 1970er Jahren im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche enthalten. Sie wurde jedoch in den RegFNP aufgrund einer pauschalen Bestimmung von Achtungsabständen zu Störfallbetrieben im Industriepark Höchst nicht übernommen. Die Stadt Frankfurt strebt eine neue, grundlegende Untersuchung zu den Störfallbetrieben im Frankfurter Westen unter Berücksichtigung von Detailkenntnissen an. Hierbei besteht Hoffnung auf eine deutliche Verkleinerung einzelner Achtungsabstände. Bei einem für das Plangebiet positiven Ausgang der Untersuchung kann mit der erforderlichen Bestätigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt das Planungsgebiet durch die Stadt aktiviert und in den RegFNP aufgenommen werden. Mit der Verlagerung der Chlor produzierenden Betriebsbereiche nach Süden werden hierfür in Kürze erste Voraussetzungen geschaffen. Das Plangebiet wird im nordwestlichen Teil von dem Bebauungsplan SW 48a Nr. 1 - Sindlingen Welschgraben - in Kraft getreten am 21.06.1977 - abgedeckt, der im Bereich des Bebauungsplans Nr. 909 Landwirtschaftliche Flächen und eine Ortsverbindungsstraße ausweist. Im Osten liegt der Bebauungsplan SW 48b Nr.1 - Bahnhof Sindlingen - in Kraft getreten am 21.06.1977, der in dem Bereich Stellplätze, Sportplatz, und im äußersten Nordosten des Geltungsbereichs Mischgebiet (MI) mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 beziehungsweise 0,7 bei offener Bauweise ausweist. Im südöstlichen Geltungsbereich liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 304 - Sportplatz Höchster-Farben-Straße - in Kraft getreten am 21.06.1977 - der Sportplatz, Erweiterungsfläche für Bahnanlagen, Öffentliche Grünfläche Schutzstreifen und Dauerkleingärten ausweist. Im mittleren Teil des Plangebietes liegt der Fluchtlinienplan F1731 - förmlich festgestellt am 10.12.1956 - in dem aber lediglich Straßenfluchten ausgewiesen sind. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Freizeitgärten, PKW-Stellplatzanlagen. Die Standorte einiger Nutzungen verfügen über eine hohe Lagegunst - insofern sind Verlagerungen vorzugweise innerhalb des Plangebiets zu prüfen. Vorbehaltlich einer Beantwortung der noch offenen Fragen zum Themenkomplex "Seveso II" kann hier ein neues Wohngebiet mit gemischten Baustrukturen (II - IV Geschosse) in angemessener Dichte geschaffen werden, mit der notwendigen Infrastruktur (auch einem Standort für Einzelhandel) und öffentlichen Grünflächen als Ergänzung. Damit kann ein Verknüpfungspunkt geschaffen werden, der geeignet ist, die beiden weitgehend getrennten Teile von Sindlingen zusammen zu führen. Durch das umfangreiche Flächenangebot kann sowohl das Einwohner- wie das Kaufkraftpotenzial Sindlingens vergrößert werden, um im Sinne der Ortsbeiratsforderungen zu einer besseren Auslastung beziehungsweise Sicherung der sozialen Infrastruktur wie der Einzelhandelsversorgung zu kommen. Das Plangebiet ist mit den S-Bahn-Stationen Sindlingen und Zeilsheim sehr gut an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Darüber hinaus tragen die Buslinien 53, 54 und 57 zu der sehr guten Anbindung des Gebiets an das öffentliche Verkehrsnetz bei. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Im Plangebiet - vor allem im südlichen Teil - befinden sich zahlreiche Parzellen im städtischen Eigentum, wodurch sich die Bodenordnung vereinfachen dürfte. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 7,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 828 Antrag vom 07.05.2014, NR 897 Anregung vom 18.02.2014, OA 468 Anregung vom 03.06.2014, OA 514 Anregung vom 03.06.2014, OA 515 Antrag vom 11.02.2014, OF 948/6 Antrag vom 02.04.2014, OF 1021/6 Antrag vom 29.05.2014, OF 1037/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.01.2014