Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 21 Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und
südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2
(1) BauGB I.1 Für das Gebiet westlich und südlich der
Ferdinand-Hofmann-Siedlung in Frankfurt am Main - Sindlingen ist ein
Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 10.07.2013 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für ein
Allgemeines Wohngebiet sowie untergeordnet an geeigneten, zentralen Stellen
auch für Misch- bzw. Kerngebiete geschaffen werden. Damit können in
erheblichem Umfang neue Flächen für den Wohnungsbau in Sindlingen gewonnen
werden, die den dringenden Bedarf decken und zur Auslastung der Infrastruktur
beitragen können. Außerdem kann für den Stadtteil eine verbindende Mitte
entstehen. II. Der
Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung
des Regionalen Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 909 - Westlich und südlich der
Ferdinand-Hofmann-Siedlung liegt im Frankfurter Stadtteil Sindlingen und
umfasst ein Fläche von zirka 43,8 ha. Der Geltungsbereich wird im Süden bis Südwesten
begrenzt durch die freie Feldflur, unter anderem südwestlich entlang der
Flurstücke 31/6, 26/3, 22/1 und 17 aus Flur 14, südwestlich entlang der
Flurstücke 118, 119/1 (teilweise), 67/1, 49/1 aus Flur 12, entlang der
westlichen Grenze von Flurstück 25 aus Flur 12 der Gemarkung Sindlingen und
entlang der westlichen Grenze von Flurstück 36 aus Flur 9 der Gemarkung
Zeilsheim bis zur Bahnlinie und dann im Norden entlang der Bahnlinie nach
Limburg. Weiter entlang dem westlichen und südlichen Rand der
Ferdinand-Hofmann-Siedlung bis zur Wiesbadener Bahnlinie. Danach verläuft sie
entlang der Bahnstrecke in Richtung Nordosten bis zur Sindlinger Bahnstraße.
Die südöstliche Grenze bildet die Höchster Farbenstraße. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen
Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen
ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz
prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht.
Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven
Wohnraums begegnet werden. Mit diesem Bebauungsplan soll Wohnraum für
unterschiedliche Bevölkerungsgruppen in Form von Reihenhäusern und auch
Geschosswohnungsbauten ermöglicht werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt das Plangebiet zwischen den beiden
Bahnlinien als "Vorranggebiet für die Landwirtschaft", im nordwestlichsten Teil
auch als "Vorranggebiet Regionaler Grünzug" dar. Der größte Teil des
Plangebietes wird als "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen", im
östlichen Bereich als auch eine kleine Fläche im Nordwesten als "Fläche für die
Landbewirtschaftung" dargestellt. Im östlichen Bereich werden weiterhin
"Grünfläche Sportanlage und andere" und "Wohnungsferne Gärten" dargestellt. Im
äußersten Nordosten des Gebietes ist eine Fläche als "Gemischte Baufläche -
Bestand" ausgewiesen. Außerdem werden im Plangebiet eine "Sonstige
Produktenleitung - Bestand" und eine "Fernwasserleitung - Bestand" dargestellt.
Der Bebauungsplan kann nicht aus den
Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Die westliche Fläche zwischen den
beiden Bahnlinien war bereits seit den 1970er Jahren im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche enthalten. Sie wurde jedoch in den RegFNP aufgrund einer
pauschalen Bestimmung von Achtungsabständen zu Störfallbetrieben im
Industriepark Höchst nicht übernommen. Die Stadt Frankfurt strebt eine neue, grundlegende
Untersuchung zu den Störfallbetrieben im Frankfurter Westen unter
Berücksichtigung von Detailkenntnissen an. Hierbei besteht Hoffnung auf eine
deutliche Verkleinerung einzelner Achtungsabstände. Bei einem für das
Plangebiet positiven Ausgang der Untersuchung kann mit der erforderlichen
Bestätigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt das Planungsgebiet durch
die Stadt aktiviert und in den RegFNP aufgenommen werden. Mit der Verlagerung
der Chlor produzierenden Betriebsbereiche nach Süden werden hierfür in Kürze
erste Voraussetzungen geschaffen. Das Plangebiet wird im nordwestlichen Teil von dem
Bebauungsplan SW 48a Nr. 1 - Sindlingen Welschgraben - in Kraft getreten am
21.06.1977 - abgedeckt, der im Bereich des Bebauungsplans Nr. 909
Landwirtschaftliche Flächen und eine Ortsverbindungsstraße ausweist. Im Osten
liegt der Bebauungsplan SW 48b Nr.1 - Bahnhof Sindlingen - in Kraft getreten am
21.06.1977, der in dem Bereich Stellplätze, Sportplatz, und im äußersten
Nordosten des Geltungsbereichs Mischgebiet (MI) mit zwei Vollgeschossen, einer
Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 beziehungsweise
0,7 bei offener Bauweise ausweist. Im südöstlichen Geltungsbereich liegt der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 304 - Sportplatz
Höchster-Farben-Straße - in Kraft getreten am 21.06.1977 - der Sportplatz,
Erweiterungsfläche für Bahnanlagen, Öffentliche Grünfläche Schutzstreifen und
Dauerkleingärten ausweist. Im mittleren Teil des Plangebietes liegt der
Fluchtlinienplan F1731 - förmlich festgestellt am 10.12.1956 - in dem aber
lediglich Straßenfluchten ausgewiesen sind. Konzept und städtebaulicher Entwurf Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus
landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen, Freizeitgärten,
PKW-Stellplatzanlagen. Die Standorte einiger Nutzungen verfügen über eine hohe
Lagegunst - insofern sind Verlagerungen vorzugweise innerhalb des Plangebiets
zu prüfen. Vorbehaltlich einer Beantwortung der
noch offenen Fragen zum Themenkomplex "Seveso II" kann hier ein neues
Wohngebiet mit gemischten Baustrukturen (II - IV Geschosse) in angemessener
Dichte geschaffen werden, mit der notwendigen Infrastruktur (auch einem
Standort für Einzelhandel) und öffentlichen Grünflächen als Ergänzung. Damit kann ein Verknüpfungspunkt geschaffen werden,
der geeignet ist, die beiden weitgehend getrennten Teile von Sindlingen
zusammen zu führen. Durch das umfangreiche Flächenangebot kann sowohl das
Einwohner- wie das Kaufkraftpotenzial Sindlingens vergrößert werden, um im
Sinne der Ortsbeiratsforderungen zu einer besseren Auslastung beziehungsweise
Sicherung der sozialen Infrastruktur wie der Einzelhandelsversorgung zu
kommen. Das Plangebiet ist mit den
S-Bahn-Stationen Sindlingen und Zeilsheim sehr gut an den schienengebundenen
öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Darüber hinaus tragen die
Buslinien 53, 54 und 57 zu der sehr guten Anbindung des Gebiets an das
öffentliche Verkehrsnetz bei. Für den hier geplanten Eingriff in Natur und
Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung
zu erarbeiten und darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Im Plangebiet - vor allem im südlichen Teil -
befinden sich zahlreiche Parzellen im städtischen Eigentum, wodurch sich die
Bodenordnung vereinfachen dürfte. Zu II. Zur Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an
die geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB zu ändern. Anlage _Lageplan (ca. 7,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
11.03.2014, NR 828
Antrag vom
07.05.2014, NR 897
Anregung vom
18.02.2014, OA 468
Anregung vom
03.06.2014, OA 514
Anregung vom
03.06.2014, OA 515
Antrag vom
11.02.2014, OF
948/6
Antrag vom 02.04.2014, OF 1021/6
Antrag vom
29.05.2014, OF
1037/6 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2014, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
27 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des OBR 6
am 18.02.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 468 2014
1. a) Die
Vorlage M 21 wird unter Hinweis auf OA 468 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 948/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 29. Sitzung des OBR 6
am 18.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Vorlage M 21 wird so lange zurückgestellt,
bis der Magistrat dem Ortsbeirat 6 die "Allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung" für den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 909 in
einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt hat (s. OA 468/14 OBR 6). b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls so lange
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Der Vorlage OA 468 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 468 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 21 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 828 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage NR 897 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung
der Vorlage OA 468 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 31. Sitzung des OBR 6
am 03.06.2014, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Fraktionen von CDU und SPD wird über die
Buchstaben im Antragstenor der Vorlage OF 1021/6 getrennt und über die
Vorlage OF 1037/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 514 2014
Anregung OA 515 2014
1. Der Vorlage
M 21 wird unter Hinweis auf OA 514 und OA 515 zugestimmt.
2. a) Der
Buchstabe a) der Vorlage OF 1021/6 wird abgelehnt. b) Die Buchstaben
b), c) und d) werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. c) Der
Buchstabe e) der Vorlage OF 1021/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die
Worte "sowie die Bürgerinnen und Bürger" ergänzt werden. d) Es
dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Buchstaben b) bis e) die
Ziffern 1. bis 4. werden. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1037/6 wird
abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 1037/6 werden in der
vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Buchstabe a) SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU,
LINKE. und REP (= Annahme) Buchstaben b) und c) Annahme bei Enthaltung
GRÜNE Buchstaben d) und e) Einstimmige Annahme
zu 3. a) CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER
und REP (= Annahme) b) Einstimmige Annahme
30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 21 auf den Ausschuss für Planung,
Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
828 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
897 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
468 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
514 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
6. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
515 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER
zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 30. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 828 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 897 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. Der Vorlage
OA 514 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
6. Der Vorlage
OA 515 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und ELF Piraten gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER
(= Annahme im Rahmen NR 828); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
zu 2. Ziffern 1. und 2.: SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER
gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer
3.: SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
zu 3. SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER gegen FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. Erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
Zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
zu 5. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 6. SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass ein städtebaulicher Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger auszurichten ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die
Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der
städtischen Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet werden sowie ein
ausgewogenes Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die
Errichtung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und
Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage
NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4.
der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme
ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897, OA 514 und OA 515), FDP (=
Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515), FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und
RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 828) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten
und RÖMER (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (=
Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA
515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514 und OA 515 =
Enthaltung) 32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 21 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass ein städtebaulicher
Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auszurichten
ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob und wie auf die Inanspruchnahme von
Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage und der städtischen
Kleingartenanlage ganz oder teilweise verzichtet sowie ein ausgewogenes
Verhältnis von gefördertem und privatem Wohnungsbau und die Errichtung von
Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern wie auch Reihenhäusern und
Eigentumswohnungen erreicht werden kann. 2. Die Vorlage
NR 828 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 897 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
OA 468 wird für erledigt erklärt. 5. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OA 514 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 4.
der Vorlage OA 514 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 6. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 897,
OA 514 und OA 515) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und
FREIE WÄHLER gegen ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., ELF
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
zweiter Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 21 = Annahme im Rahmen OA 468, OA 514 und OA 515, NR 828
und NR 897 = Prüfung und Berichterstattung, OA 468, OA 514 und OA 515 =
Annahme) RÖMER (M 21 = Annahme im Rahmen NR 828, NR 828, NR 897, OA 468,
OA 514 und OA 515 = Annahme) NPD (M 21, NR 828, NR 897, OA 468, OA 514
und OA 515 = Enthaltung) REP (M 21 = Annahme ohne Zusatz, NR 828, NR
897, OA 468, OA 514 und OA 515 = Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 4744, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00