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Brücken Camberger Straße: Finanzierungsbeteiligungen Dritter

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

  1. Der Magistratsvortrag M 159 vom 22.09.2023 "BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen Mehrkostenvorlage" wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zügig mit der Deutschen Bahn und dem Bund eine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz beschlossen und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,
    • a)warum bisher keine (Finanzierungs-) Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen wurde;
    • b)ob es weitere im Bau befindliche Kreuzungsbauwerke gibt, bei denen aktuell noch keine Kreuzungsvereinbarung vereinbart wurde oder die Genehmigung des Staatsanteils fehlt;
    • c)welche Bauwerke in den letzten Jahren ohne Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen wurden und damit ein finanzieller Schaden zu Lasten der Stadt verursacht wurde.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass in Zukunft der Bau von Kreuzungsbauwerken, die staatliche bezuschusst werden, erst nach der Antragsstellung erfolgt.

Begründung

Angesichts der angespannten Lage des städtischen Haushalts und des auch weiterhin großen Investitionsbedarfs in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt ist es notwendig, zügig die erforderlichen und gesetzlich beordneten finanziellen Beteiligungen Dritter sicherzustellen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz regelt den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen zwischen Eisenbahnstrecken und Straßen. Für die Maßnahme tragen zu je einem Drittel der Baulastträger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, der Baulastträger der kreuzenden Straße und der Bund. Bei kommunalen Straßen werden die Kosten anders aufgeteilt. Vor dem Bau einer Maßnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wegen der Kostenbeteiligung des Bundes genehmigt werden muss. Das Kreuzungsrechtsverfahren kann auch ohne Antrag eingeleitet werden, wenn die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs eine Maßnahme erfordert. Im Fall grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße (BW022h) konnte bisher keine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen werden. Da der Bau aber schon begonnen hat, läuft die Stadt Gefahr, durch den Bund zu tragende Finanzierungsanteile zu verlieren, wenn bis zum Bauende die Vereinbarung nicht abgeschlossen und beim Ministerium eingereicht wurde. Das darf nicht geschehen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 21
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 16
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage NR 777 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Enthaltung:
FRAKTION
Sitzung 24
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 777 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU BFF-BIG
Sitzung 26
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 43
Angenommen
1. Der Vorlage M 160 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 777 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU BFF-BIG Gartenpartei

Reden im Parlament

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