Brücken Camberger Straße: Finanzierungsbeteiligungen Dritter
Antrag
- Der Magistratsvortrag M 159 vom 22.09.2023 "BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen Mehrkostenvorlage" wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zügig mit der Deutschen Bahn und dem Bund eine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz beschlossen und der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, a) warum bisher keine (Finanzierungs-) Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen wurde; b) ob es weitere im Bau befindliche Kreuzungsbauwerke gibt, bei denen aktuell noch keine Kreuzungsvereinbarung vereinbart wurde oder die Genehmigung des Staatsanteils fehlt; c) welche Bauwerke in den letzten Jahren ohne Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen wurden und damit ein finanzieller Schaden zu Lasten der Stadt verursacht wurde.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass in Zukunft der Bau von Kreuzungsbauwerken, die staatliche bezuschusst werden, erst nach der Antragsstellung erfolgt.
Begründung
Angesichts der angespannten Lage des städtischen Haushalts und des auch weiterhin großen Investitionsbedarfs in die Verkehrsinfrastruktur der Stadt ist es notwendig, zügig die erforderlichen und gesetzlich beordneten finanziellen Beteiligungen Dritter sicherzustellen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz regelt den Bau und die Finanzierung von Kreuzungen zwischen Eisenbahnstrecken und Straßen. Für die Maßnahme tragen zu je einem Drittel der Baulastträger des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn, der Baulastträger der kreuzenden Straße und der Bund. Bei kommunalen Straßen werden die Kosten anders aufgeteilt. Vor dem Bau einer Maßnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wegen der Kostenbeteiligung des Bundes genehmigt werden muss. Das Kreuzungsrechtsverfahren kann auch ohne Antrag eingeleitet werden, wenn die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs eine Maßnahme erfordert. Im Fall grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße (BW022h) konnte bisher keine Finanzierungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen werden. Da der Bau aber schon begonnen hat, läuft die Stadt Gefahr, durch den Bund zu tragende Finanzierungsanteile zu verlieren, wenn bis zum Bauende die Vereinbarung nicht abgeschlossen und beim Ministerium eingereicht wurde. Das darf nicht geschehen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen