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BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der grundhaften Erneuerung des BW022h wird nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.868 T€ werden bewilligt und freigegeben.

Begründung

A. Allgemeines

Das Bauwerk 22 h überführt die Camberger Straße über 7 Bahngleise der DB Netz AG im Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs. Die Camberger Straße ist eine Verbindungsstraße zwischen der Galluswarte und dem Europaviertel im Norden und dem Gutleutviertel im Süden. Die Brücke wurde 1969 neu gebaut. Dabei wurden Teile des nördlichen Widerlagers der Vorgängerbrücke wiederverwendet. Beim Überbau handelt es sich um eine 2-Feld-Stahldeckbrücke mit 2 Hauptträgern und einer orthotropen Fahrbahnplatte. Die Stützweite beträgt laut Bestandsunterlagen 21,25 + 16,35 = 37,60 m. Die Breite des Überbaus setzt sich aus einem 7,00 m breiten Fahrstreifen mit beiderseitigem Geh- und Radwegbereich von insgesamt 3,50 + 3,00 = 6,50 m Nutzbreite zusammen, so dass sich einschließlich der Streifen außerhalb der Brückengeländer eine Gesamtbreite von 14,00 m ergibt. Die lichte Höhe im Bereich der DB-Gleise beträgt entsprechend eines Bestandsaufmaßes vom 02.02.2017 ca. 5,56 bis 5,70 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei vollwandigen Hauptträgern, die zueinander einen Abstand von 8,50 m haben. Die Hauptträger sind über regelmäßige Querträger verbunden. Beiderseits der Hauptträger kragen die Querträger konsolartig aus und tragen die Geh- und Radwegbereiche. Die Fahrbahn besteht aus einer orthotropen Platte, die sich aus einem Deckblech und Längsrippen zusammensetzt und in Brückenlängsrichtung spannt. Sie dient nicht nur der Aufnahme der örtlichen Straßenverkehrslasten, sondern wirkt gleichzeitig als Obergurt des Haupttragwerks. Der Überbau ist jeweils in Richtung Nord und Süd auf Widerlagern gelagert. Die Mittelstütze ist als massive Scheibe ausgebildet. Beim nördlichen Widerlager wurde das Altwiderlager der Vorgängerbrücke weiterverwendet und in Richtung Westen verbreitert. Der Mittelpfeiler und das südliche Widerlager wurden 1969 komplett erneuert. Die Lagerung des Bauwerks erfolgt auf Stahllagern. Das Festlager wurde auf dem südlichen Widerlager angeordnet, auf dem Mittelpfeiler und dem nördlichen WL sind längs bewegliche Lager als Stahlrollenlager angeordnet. Als Übergangskonstruktion wurden Stahlübergänge mit Dehnprofil aus Zellkautschuk eingebaut. Das vorhandene Bauwerk weist folgende wesentliche Kennwerte auf: - Stützweite: 21,25 + 16,35 = 37,60 m - Statisches System: 2-Feld-Stahlbrücke mit 2 Hauptträgern - Gesamtbreite: ca. 14,00 m (ohne Berührungsschutz) - Kreuzungswinkel: ca. 100 gon - Bauhöhe: ca. 1,14 m - Konstruktionshöhe: ca. 1,07 m. Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (Hauptprüfung 2011 H) ergab eine Zustandsnote von 3,4. Der Zustandsbericht von 2014 hat das analoge Ergebnis. Der Überbau weist danach folgende wesentliche Schäden und Mängel auf: - Stahlkonstruktion angerostet mit vereinzelter Blattrostbildung (Kantenbereiche, Bereiche der Entwässerungseinrichtungen) - Unterseite des Deckblechs der orthotropen Platte großflächig abgeplatzte Beschichtung, Untergrund rostig, mit fortschreitender Schadensentwicklung - Verformung des Untergurtes über dem Pfeiler. Die Widerlager weisen folgende wesentliche Schäden und Mängel auf: - mehrfach Risse bis 1 mm, vereinzelt bis 3 mm an beiden Widerlagern - häufig Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an beiden Widerlagern + Pfeiler - Durchfeuchtungen am Mittelpfeiler - Abplatzungen mit freiliegender rostender Bewehrung an den Lagersockeln Mittelpfeiler.

B. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des ungenügenden Bauwerkszustandes und der Gefährdung des Bahnverkehrs, gibt es zur Ertüchtigung und Instandsetzung der Brücke keine Alternative. Ein ersatzloser Rückbau ist wegen des Erhalts der Wegeverbindung nicht möglich.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Das Bestandsbauwerk erfüllt nicht die Anforderungen der Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072. Eine Verstärkung sowohl des Überbaus als auch der Unterbauten wird erforderlich. Als Einstufungsziel wird dabei Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 zugrunde gelegt. Dies entspricht der Einstufung der südlich im gleichen Straßenzug anschließenden Bauwerke 22 i, 22 k und 22 l, die 2018 / 2019 instandgesetzt wurden. Diese Einstufung deckt die auf der Straße aktuell vorliegende Verkehrsbelastung ab. Diese Lösung geht weiterhin von folgenden wesentlichen Randbedingungen aus. - weitest gehende Erhaltung des Bestandes - Verstärkung des Überbaus und der Unterbauten entsprechend den Lastansätzen der Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 - Austausch aller Lager - Instandsetzung der bestehenbleibenden Konstruktion mit dem Ziel einer ausreichenden Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des gesamten Bauwerks. Für die Restnutzungsdauer des Bauwerks kann nach heutigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die zugrunde gelegten Lastansätze weiter die tatsächliche Verkehrsbelastung abdecken.

D. Klimaschutz

Investitionsbedarf: 3.868.000,00 € Kostenübersicht Investitionskosten 3.867.683,78 €

  1. Baukosten 1.1 Brückenbauarbeiten 2.709.003,37 € 1.2 Straßenbauarbeiten 433.070,37 € 1.3 Beleuchtung 107.729,41 € Summe Baukosten (Brutto, 19% MwSt.) 3.249.803,15 €
  2. Baunebenkosten 2.1 Planungskosten Bau 318.455,40 € 2.4 Bauüberwachung 216.449,19 € 2.5 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 25.000,00 € 2.6 Prüfstatiker 29.597,68 € 2.10 Bauoberleitung 28.378,36 € Summe Baunebenkosten 617.880,63 €

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 13
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 16
OBR 1
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 186 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 31
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 186 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 551 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 16
Ältestenausschusses
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Sitzung 18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
BFF-BIG