BW022h - Grundhafte Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße - Bauleistungen Mehrkostenvorlage
Beschlussvorschlag
- Den Mehrkosten aus der Vergabe der Bauleistung der grundhaften Erneuerung der Brücke im Zuge der Camberger Straße wird zugestimmt.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1.954 T€ (brutto) werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass - für die Ertüchtigung der Brücke im Zuge der Camberger Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186), ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.868 T€ (brutto) in der Projektdefinition 5.010839 freigegeben wurde, hiervon Baukosten in Höhe von 3.250 T€; - das Ausschreibungsergebnis der Bauleistung mit 3.784 T€ um 534 T€ über der Kostenberechnung der Baukosten lag, sowie mittlerweile weitere Mehrkosten in Höhe von 1.420 T€ vorliegen und damit der Gesamtinvestitionsbedarf auf 5.822 T€ gestiegen ist.
- Die zur Deckung der Mehrkosten in Höhe von 1.954 T€ (brutto) erforderlichen Mittel stehen in der Produktdefinition 5.002663 "Abbau Sanierungsstau" zur Verfügung.
- Insgesamt wurden bis 31.07.2023 bereits Mittel in Höhe von 3.206 T€ verausgabt.
- Ein Förderantrag wurde bei HessenMobil gestellt, die Maßnahme wird dort jedoch vorerst nur als Nachrücker geführt.
- Ferner dient es zur Kenntnis, dass die aufgrund der Mehrausgaben um rund 62 T€ erhöhten Jahresfolgekosten (bisher: rd. 126 T€) zukünftige Haushalte belasten.
Begründung
A. Allgemeines
Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022, § 2660 (M 186). erfolgte die Vergabe der Baumaßnahme am 21.12.2022, da die im Laufe des Jahres 2023 angemeldeten Sperrpausentermine der Deutsche Bahn AG eingehalten werden mussten. Die erfolgte Submission ergab als günstigstes Angebot für die bauliche Herstellung einen Betrag von 3.783.993,30 € (brutto). Mit dem Beschluss § 2660 der Stadtverordnetenversammlung wurden hierfür jedoch Baumittel in Höhe von nur 3.249.803,15 € bewilligt. Des Weiteren fielen projektbedingt Mehrkosten im Bereich der Kabelverlegung zur Baufeldfreimachung durch IKT, der SRM und der Sicherung gegen den Bahnbetrieb an, die im Vorfeld nicht berücksichtigt werden konnten, sowie mittlerweile auch diverse Nachtragsforderungen der Baufirma. Mit der Deutsche Bahn AG konnte bislang keine Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden. Wird diese nun doch noch vor Bauende abgeschlossen, sind die Kosten für bahnrelevante Leistungen seitens der DB Netz AG zu tragen, sodass es voraussichtlich zu einer Erstattung kommen wird.