eungesheimTitel/Betreff: Alternative zu Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur zukünftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B
17 Betreff:
Alternative zu
Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur zukünftigen
ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur
Stadtbahnerschließung des Europaviertels Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1948 - NR 440 CDU, B 333/08 - 1. Untersuchungsanlass Zur Ermittlung der Auswirkungen des im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1948 dargelegten Linienkonzepts
hat der Magistrat ein Ingenieurbüro mit der Durchführung einer
Verkehrsuntersuchung (siehe Anlage) beauftragt. Weitere Aspekte wurden direkt
durch traffiQ und VGF zugearbeitet. Im Bearbeitungsverlauf wurde der
Bearbeitungsumfang um die Prüfung eines weiteren Linienkonzeptes erweitert. Die
Untersuchungsergebnisse liegen nun vollständig vor (siehe Anlage) und werden
nachfolgend zusammenfassend dargestellt: 2. Wesentliche Untersuchungsergebnisse Umbau Station Konstablerwache Die Prüfung durch die VGF hat ergeben, dass das
westliche Gleis der unterirdischen Stadtbahnstation Konstablerwache und der
zugehörige Bahnsteig im Prinzip zu einer Endhaltestelle für eine
Niederflurstraßenbahn umgebaut werden kann. Durch die Anhebung des Gleises bei
gleichzeitiger Absenkung des Bahnsteigs kann sowohl der Ein- und Ausstieg als
auch der Übergang des Bahnsteigs zu den übrigen Stationsbereichen barrierefrei
gestaltet werden. Analog zum Betriebsprogramm der U5 vor der Durchbindung bis
zum Hauptbahnhof kann die eingleisige Endstation im 5-Minuten-Takt angefahren
werden. Untersuchungsfälle Zur Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen und der
betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt drei Untersuchungsfälle betrachtet
worden. Vergleichsmaßstab für das zu prüfende Linienkonzept ist der
Prognosebezugsfall (Beibehaltung der U5), der das Strecken- und Liniennetz
gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Gesamtverkehrsplan berücksichtigt.
Gegenüber dem heutigen Zustand sieht dieser Prognosebezugsfall eine
Verlängerung der Stadtbahn U5 nach Norden zum Frankfurter Berg und nach Westen
in das Europaviertel vor. Die Stadtbahn U4 verkehrt - wie seit dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2008 umgesetzt - mit einzelnen Zügen über die
Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim. Die mit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1948 zur Prüfung vorgeschlagene
Linienkonzeption wird im Folgenden als Prognoseplanfall (Umwandlung der U5 in
einer Niederflurstraßenbahn) bezeichnet. Danach entfällt die Stadtbahnlinie U5.
Auf dem Linienast von der Station Konstablerwache (tief) bis Frankfurter Berg
wird sie durch eine Niederflurstraßenbahn (Tram 25) ersetzt, die in
Doppeltraktion verkehrt. Die Stadtbahn U4 wird wieder auf den ursprünglichen
Linienweg Bockenheimer Warte - Seckbacher Landstraße zurückgenommen.
Gleichzeitig wird eine neue Stadtbahn U10 auf dem Linienweg Europaviertel -
Hauptbahnhof - Konstablerwache - Seckbacher Landstraße - Enkheim eingeführt,
die die U4 im Streckenabschnitt Hauptbahnhof - Seckbacher Landstraße
überlagert. Da beide Linien nur mit 2-Wagen-Zügen verkehren, steigt das
Platzangebot gegenüber heute nur geringfügig an. Auf der Basis erster Untersuchungsergebnisse und der
anhaltenden öffentlichen Diskussion hinsichtlich der Bedeutung der
Direktverbindung Preungesheim - Hauptbahnhof wurde als weiterer
Untersuchungsfall der optimierte Prognoseplanfall definiert. Er sieht
zusätzlich zur Umwandlung der U5 eine weitere Niederflurstraßenbahn mit dem
Linienweg Preungesheim - Eckenheimer Landstraße - Glauburgstraße - Friedberger
Landstraße - Konstablerwache (hoch) - Altstadt - Hauptbahnhof (Tram 10) vor.
Der Bau zusätzlicher Gleisinfrastruktur wäre für den Betrieb der Linie 10 nicht
notwendig, da das vorhandene Betriebsgleis in der Glauburgstraße genutzt werden
könnte. Verkehrliche Wirkungen Im Prognosebezugsfall (Beibehaltung der U5) wird die
Stadtbahnlinie U5 im Querschnitt zwischen den Stationen Musterschule und
Konstablerwache von rd. 37.400 Fahrgästen pro Werktag genutzt. Davon sind
- rd. 16.400 (44 %)
Durchfahrer in und aus Richtung Altstadt, Hauptbahnhof bzw. Europaviertel.
- Rd. 8.400 Fahrgäste
(22 %) steigen an der Konstablerwache ein oder aus und - rd. 12.600 Fahrgäste (34 %)
steigen hier um.
Gegenüber der heutigen Situation
nimmt die Zahl der Fahrgäste damit um mehr als 10 % zu. Dies ist u. a. auf
die Verlängerung zum Frankfurter Berg zurück zu führen. Die Anteile der
Durchfahrer, Ein-, Aus- und Umsteiger bleiben annähernd konstant. Bei einem im
5-Minuten-Takt verkehrenden 3-Wagen-Zug ergibt sich für den betrachteten
Querschnitt eine mittlere Auslastung von 42 %. Das Brechen der durchgehenden Linie im
Prognoseplanfall (Umwandlung der U5 in eine Niederflurstraßenbahn) führt dazu,
dass sich die 16.400 Durchfahrer des Prognosebezugsfalls wie folgt
umorientieren: - Rd. 300
Fahrgäste steigen statt an der Station Dom/Römer zusätzlich direkt an der
Station Konstablerwache ein oder aus, um einen Umsteigevorgang zu vermeiden.
- Rd. 8.400 Fahrgäste
steigen an der Konstablerwache zusätzlich um. - Rd. 6.400 Fahrgäste orientieren sich auf andere
ÖV-Linien um, insbesondere auf die Tram 12 und 18 in der Friedberger Landstraße
sowie auf die Stadtbahn U1, U2 und U3 in der Eschersheimer Landstraße. - Letztlich werden aber auch rd.
1.300 Fahrten vom ÖPNV auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) verlagert
und im optimierten Prognoseplanfall 700. In der Summe sinkt die Querschnittsbelastung der
Tram 25 um rd. 7.700 bzw. 20 % auf rd. 29.700 Fahrgäste pro Werktag. In
Verbindung mit den im 5-Minuten-Takt verkehrenden 2-Wagen-Zügen ergibt sich
eine Auslastung zwischen Musterschule und Konstablerwache von 52 %. Die
Auslastung von Tram 12 und 18 sowie Bus 30 erreicht zusammen zwischen
Hessendenkmal und Konstablerwache mit 71 % einen kritischen Wert (Ein Wert von
65 % soll nicht überschritten werden). Die Linienkonzeption ist daher
dahingehend weiterentwickelt worden, dass über vorhandene Gleisanlagen eine
Direktverbindung Preungesheim - Hauptbahnhof, die auch die Friedberger
Landstraße bedient, ergänzt wird (Tram 10). Das Einführen einer zusätzlichen Direktverbindung
Preungesheim - Hauptbahnhof im optimierten Prognoseplanfall führt dazu, dass
sich die 16.400 Durchfahrer aus dem Prognosebezugsfall wie folgt
umorientieren: - Die Anzahl
der Ein- und Aussteiger an der Konstablerwache bleibt gegenüber dem
Prognosebezugsfall unverändert. - Die Zahl der Umsteiger wächst um rd. 6.300
Fahrgäste. - Rd. 9.400
Fahrgäste orientieren sich auf andere Linien um, davon rd. 2.700 Fahrgäste auf
die zusätzliche Tram 10. -
Die Verlagerung zum MIV beträgt rd. 700 Fahrten. In der Summe sinkt durch die aus der Linie 10
resultierende, noch stärkere Verlagerung zu anderen ÖV-Linien die
Querschnittbelastung zwischen Musterschule und Konstablerwache um rd. 10.100
bzw. 27 % auf 27.300 Fahrgäste pro Werktag. Die Auslastung beträgt hier 48 %.
Durch das zusätzliche Angebot der Tram 10 (1-Wagen-Zug im 10-Minuten-Takt) kann
die Auslastung in der Friedberger Landstraße mit 57 % unter den Grenzwert
gebracht werden. Ferner führt die Linie 10 dazu, dass weniger Fahrgäste als im
Prognoseplanfall umsteigen müssen oder das Auto nutzen. Die Auslastung der Stadtbahnstrecke Richtung
Seckbach/Enkheim zwischen den Stationen Konstablerwache und Merianplatz ist
über alle Untersuchungsfälle mit 46 bis 49 % sehr stabil. Im Abschnitt zwischen
den Stadtbahnstationen Dom/Römer und Willy-Brandt-Platz weist der
Prognosebezugsfall (U4, U5) eine Auslastung von 38 % auf. In beiden
Prognoseplanfällen (U4, U10) ergeben sich Auslastungen von 56 % bis 57 %.
Erschließung Europaviertel Im Rahmen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen für einen
Stadtbahnanschluss des Europaviertels ist sowohl eine Erschließung mit der U5
(Prognosebezugsfall) als auch mit der U10 (Prognoseplanfälle) in verschiedenen
Szenarien betrachtet worden. Danach wirkt sich eine Umstellung der U5 auf
Straßenbahnbetrieb und eine Erschließung des Europaviertels durch eine
Stadtbahnlinie U10 weder aus verkehrlicher noch aus gesamtwirtschaftlicher
Sicht negativ auf die Stadtbahnerschließung des Europaviertels aus. Bau- und Betriebskosten Für den Ausbau des Streckenastes Konstablerwache -
Preungesheim - Frankfurter Berg als Stadtbahnstrecke oder als
Straßenbahnstrecke ist ein Baukostenvergleich erstellt worden. Bei zahlreichen
Gewerken sind gleiche oder annähernd gleiche Kosten anzusetzen. Die Stadtbahn
ist durch die oberirdisch erforderlichen Hochbahnsteiglösungen insgesamt etwas
aufwändiger. Der zusätzliche Aufwand für einen straßenbahngerechten Umbau der
Station Konstablerwache (tief) bleibt dahinter zurück, so dass die Schätzung
der Baukosten der Stadtbahnlösung mit 32,4 Mio. € insgesamt etwa 6 % bzw.
2,0 Mio. € höher liegen als die Schätzung der Baukosten für die
Straßenbahnlösung (30,4 Mio. €). In Verbindung mit den Betriebskosten für das
jeweilige Linienkonzept (einschließlich Erschließung Europaviertel und
Frankfurter Berg) ergeben sich für den Prognosebezugsfall jährliche
Gesamtkosten von 23,2 Mio. €. Der - verkehrlich unzureichende -
Prognoseplanfall kommt auf jährliche Gesamtkosten von 20,5 Mio. € und der
optimierte Prognoseplanfall kommt auf jährliche Gesamtkosten in Höhe von 23,1
Mio. €. Die annähernd gleichen Betriebskosten (inklusive Abschreibung der
Fahrzeuge) zwischen optimiertem Prognoseplanfall und Prognosebezugsfall sind
maßgeblich auf die höhere Anzahl an Wagenkilometern im Prognosebezugsfall
zurückzuführen, während beim optimierten Prognoseplanfall durch die Linie 10
höhere Personalkosten anfallen. Bei den genannten Kosten sind die
Einnahmeverluste durch Fahrgäste, die vom ÖPNV auf den Individualverkehr
umsteigen, bereits berücksichtigt. 3. Fazit Die Gesamtschau der in der Verkehrsuntersuchung
betrachteten Aspekte sowie der ergänzenden betrieblichen und wirtschaftlichen
Betrachtungen zeigen, dass aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht nur die
Stadtbahnlösung verfolgungswürdig ist. Die Straßenbahnlösung führt - auch in
der optimierten Form - bei vergleichbarem finanziellen Aufwand durch mehr
Umsteigeverkehr und eine Rückverlagerung von Verkehrsnachfrage auf den
Kraftfahrzeugverkehr zu einer Schwächung des Öffentlichen Personennahverkehr
und zu einer Erhöhung der kraftfahrzeugbedingten Beeinträchtigungen im
betrachteten Korridor. Darüber hinaus wirft die Straßenbahnlösung
hinsichtlich der betrieblichen Machbarkeit auf dem Linienweg von der
Konstablerwache über die Altstadtstrecke zum Hauptbahnhof erhebliche Fragen
auf, die auch für weitere denkbare Straßenbahnvarianten (z.b. eine oberirdische
Verbindung von der Eckenheimer Landstraße über Scheffeleck zur Konstablerwache)
gelten. Der Magistrat vertritt daher die Auffassung, dass es sinnvoll ist, an
der bisherigen Beschlusslage zur U5 festzuhalten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die
Weiterführung der Linie U4 bis zum Riederwald und weiter nach Enkheim
zwischenzeitlich umgesetzt wurde. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.04.2010, NR 1811
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
02.05.2007, NR 440
Bericht des
Magistrats vom 06.06.2008, B 333
Anregung vom
03.09.2009, OA 972
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 9, 10, 11, 16
Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
10 am 02.02.2010, TO I, TOP 21 Die im Ortsbeirat 10
vertretenen Fraktionen geben folgende Protokollerklärung ab:
"Der Ortsbeirat 10 wünscht ausdrücklich, dass die U 5 durchgehend
erhalten bleibt." Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR 4
am 02.02.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU und SPD gegen
GRÜNE und FDP (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE.
41. Sitzung des OBR 2
am 08.02.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD
und FDP gegen LINKE. (Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR
11 am 08.02.2010, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 39. Sitzung des OBR
16 am 09.02.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 09.02.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung GRÜNE
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung: Die
Fraktion DieLinke. im Ortsbeirat 1 weist die Vorlage B 17 unter Hinweis auf
die durch DieLinke. im Römer und im Ortsbeirat 3 dokumentierte grundsätzlich
andere Politik (keine Hochbahnsteige sowie Straßenbahn anstelle von U-Bahn)
zurück. 41. Sitzung des OBR 3
am 11.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage B 17 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2010, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Zurückweisung)
42. Sitzung des OBR 3
am 11.03.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 17
wird bis zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP
gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(B 17= Kenntnis, NR 1811 = Erledigung) NPD und Stv. Schenk (B 17 =
Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 17 = Zurückweisung)
43. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 2.
Die
Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: 1.
Die
Vorlage NR 1611 wird abgelehnt. 2.
Die
Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 3.
Die
Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP
und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP 45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 17
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3
am 26.08.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 17
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU und SPD gegen
GRÜNE und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 8004, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 92 1