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eungesheimTitel/Betreff: Alternative zu Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur zukünftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 17 Betreff: Alternative zu Hochbahnsteigen in der Eckenheimer Landstraße: Linienkonzept zur zukünftigen ÖPNV-Anbindung des Bereichs Eckenheimer Landstraße/Frankfurter Berg und zur Stadtbahnerschließung des Europaviertels Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1948 - NR 440 CDU, B 333/08 - 1. Untersuchungsanlass Zur Ermittlung der Auswirkungen des im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1948 dargelegten Linienkonzepts hat der Magistrat ein Ingenieurbüro mit der Durchführung einer Verkehrsuntersuchung (siehe Anlage) beauftragt. Weitere Aspekte wurden direkt durch traffiQ und VGF zugearbeitet. Im Bearbeitungsverlauf wurde der Bearbeitungsumfang um die Prüfung eines weiteren Linienkonzeptes erweitert. Die Untersuchungsergebnisse liegen nun vollständig vor (siehe Anlage) und werden nachfolgend zusammenfassend dargestellt: 2. Wesentliche Untersuchungsergebnisse Umbau Station Konstablerwache Die Prüfung durch die VGF hat ergeben, dass das westliche Gleis der unterirdischen Stadtbahnstation Konstablerwache und der zugehörige Bahnsteig im Prinzip zu einer Endhaltestelle für eine Niederflurstraßenbahn umgebaut werden kann. Durch die Anhebung des Gleises bei gleichzeitiger Absenkung des Bahnsteigs kann sowohl der Ein- und Ausstieg als auch der Übergang des Bahnsteigs zu den übrigen Stationsbereichen barrierefrei gestaltet werden. Analog zum Betriebsprogramm der U5 vor der Durchbindung bis zum Hauptbahnhof kann die eingleisige Endstation im 5-Minuten-Takt angefahren werden. Untersuchungsfälle Zur Ermittlung der verkehrlichen Wirkungen und der betrieblichen Aufwendungen sind insgesamt drei Untersuchungsfälle betrachtet worden. Vergleichsmaßstab für das zu prüfende Linienkonzept ist der Prognosebezugsfall (Beibehaltung der U5), der das Strecken- und Liniennetz gemäß der aktuellen Beschlusslage zum Gesamtverkehrsplan berücksichtigt. Gegenüber dem heutigen Zustand sieht dieser Prognosebezugsfall eine Verlängerung der Stadtbahn U5 nach Norden zum Frankfurter Berg und nach Westen in das Europaviertel vor. Die Stadtbahn U4 verkehrt - wie seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2008 umgesetzt - mit einzelnen Zügen über die Seckbacher Landstraße hinaus bis nach Enkheim. Die mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2007, § 1948 zur Prüfung vorgeschlagene Linienkonzeption wird im Folgenden als Prognoseplanfall (Umwandlung der U5 in einer Niederflurstraßenbahn) bezeichnet. Danach entfällt die Stadtbahnlinie U5. Auf dem Linienast von der Station Konstablerwache (tief) bis Frankfurter Berg wird sie durch eine Niederflurstraßenbahn (Tram 25) ersetzt, die in Doppeltraktion verkehrt. Die Stadtbahn U4 wird wieder auf den ursprünglichen Linienweg Bockenheimer Warte - Seckbacher Landstraße zurückgenommen. Gleichzeitig wird eine neue Stadtbahn U10 auf dem Linienweg Europaviertel - Hauptbahnhof - Konstablerwache - Seckbacher Landstraße - Enkheim eingeführt, die die U4 im Streckenabschnitt Hauptbahnhof - Seckbacher Landstraße überlagert. Da beide Linien nur mit 2-Wagen-Zügen verkehren, steigt das Platzangebot gegenüber heute nur geringfügig an. Auf der Basis erster Untersuchungsergebnisse und der anhaltenden öffentlichen Diskussion hinsichtlich der Bedeutung der Direktverbindung Preungesheim - Hauptbahnhof wurde als weiterer Untersuchungsfall der optimierte Prognoseplanfall definiert. Er sieht zusätzlich zur Umwandlung der U5 eine weitere Niederflurstraßenbahn mit dem Linienweg Preungesheim - Eckenheimer Landstraße - Glauburgstraße - Friedberger Landstraße - Konstablerwache (hoch) - Altstadt - Hauptbahnhof (Tram 10) vor. Der Bau zusätzlicher Gleisinfrastruktur wäre für den Betrieb der Linie 10 nicht notwendig, da das vorhandene Betriebsgleis in der Glauburgstraße genutzt werden könnte. Verkehrliche Wirkungen Im Prognosebezugsfall (Beibehaltung der U5) wird die Stadtbahnlinie U5 im Querschnitt zwischen den Stationen Musterschule und Konstablerwache von rd. 37.400 Fahrgästen pro Werktag genutzt. Davon sind - rd. 16.400 (44 %) Durchfahrer in und aus Richtung Altstadt, Hauptbahnhof bzw. Europaviertel. - Rd. 8.400 Fahrgäste (22 %) steigen an der Konstablerwache ein oder aus und - rd. 12.600 Fahrgäste (34 %) steigen hier um. Gegenüber der heutigen Situation nimmt die Zahl der Fahrgäste damit um mehr als 10 % zu. Dies ist u. a. auf die Verlängerung zum Frankfurter Berg zurück zu führen. Die Anteile der Durchfahrer, Ein-, Aus- und Umsteiger bleiben annähernd konstant. Bei einem im 5-Minuten-Takt verkehrenden 3-Wagen-Zug ergibt sich für den betrachteten Querschnitt eine mittlere Auslastung von 42 %. Das Brechen der durchgehenden Linie im Prognoseplanfall (Umwandlung der U5 in eine Niederflurstraßenbahn) führt dazu, dass sich die 16.400 Durchfahrer des Prognosebezugsfalls wie folgt umorientieren: - Rd. 300 Fahrgäste steigen statt an der Station Dom/Römer zusätzlich direkt an der Station Konstablerwache ein oder aus, um einen Umsteigevorgang zu vermeiden. - Rd. 8.400 Fahrgäste steigen an der Konstablerwache zusätzlich um. - Rd. 6.400 Fahrgäste orientieren sich auf andere ÖV-Linien um, insbesondere auf die Tram 12 und 18 in der Friedberger Landstraße sowie auf die Stadtbahn U1, U2 und U3 in der Eschersheimer Landstraße. - Letztlich werden aber auch rd. 1.300 Fahrten vom ÖPNV auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) verlagert und im optimierten Prognoseplanfall 700. In der Summe sinkt die Querschnittsbelastung der Tram 25 um rd. 7.700 bzw. 20 % auf rd. 29.700 Fahrgäste pro Werktag. In Verbindung mit den im 5-Minuten-Takt verkehrenden 2-Wagen-Zügen ergibt sich eine Auslastung zwischen Musterschule und Konstablerwache von 52 %. Die Auslastung von Tram 12 und 18 sowie Bus 30 erreicht zusammen zwischen Hessendenkmal und Konstablerwache mit 71 % einen kritischen Wert (Ein Wert von 65 % soll nicht überschritten werden). Die Linienkonzeption ist daher dahingehend weiterentwickelt worden, dass über vorhandene Gleisanlagen eine Direktverbindung Preungesheim - Hauptbahnhof, die auch die Friedberger Landstraße bedient, ergänzt wird (Tram 10). Das Einführen einer zusätzlichen Direktverbindung Preungesheim - Hauptbahnhof im optimierten Prognoseplanfall führt dazu, dass sich die 16.400 Durchfahrer aus dem Prognosebezugsfall wie folgt umorientieren: - Die Anzahl der Ein- und Aussteiger an der Konstablerwache bleibt gegenüber dem Prognosebezugsfall unverändert. - Die Zahl der Umsteiger wächst um rd. 6.300 Fahrgäste. - Rd. 9.400 Fahrgäste orientieren sich auf andere Linien um, davon rd. 2.700 Fahrgäste auf die zusätzliche Tram 10. - Die Verlagerung zum MIV beträgt rd. 700 Fahrten. In der Summe sinkt durch die aus der Linie 10 resultierende, noch stärkere Verlagerung zu anderen ÖV-Linien die Querschnittbelastung zwischen Musterschule und Konstablerwache um rd. 10.100 bzw. 27 % auf 27.300 Fahrgäste pro Werktag. Die Auslastung beträgt hier 48 %. Durch das zusätzliche Angebot der Tram 10 (1-Wagen-Zug im 10-Minuten-Takt) kann die Auslastung in der Friedberger Landstraße mit 57 % unter den Grenzwert gebracht werden. Ferner führt die Linie 10 dazu, dass weniger Fahrgäste als im Prognoseplanfall umsteigen müssen oder das Auto nutzen. Die Auslastung der Stadtbahnstrecke Richtung Seckbach/Enkheim zwischen den Stationen Konstablerwache und Merianplatz ist über alle Untersuchungsfälle mit 46 bis 49 % sehr stabil. Im Abschnitt zwischen den Stadtbahnstationen Dom/Römer und Willy-Brandt-Platz weist der Prognosebezugsfall (U4, U5) eine Auslastung von 38 % auf. In beiden Prognoseplanfällen (U4, U10) ergeben sich Auslastungen von 56 % bis 57 %. Erschließung Europaviertel Im Rahmen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen für einen Stadtbahnanschluss des Europaviertels ist sowohl eine Erschließung mit der U5 (Prognosebezugsfall) als auch mit der U10 (Prognoseplanfälle) in verschiedenen Szenarien betrachtet worden. Danach wirkt sich eine Umstellung der U5 auf Straßenbahnbetrieb und eine Erschließung des Europaviertels durch eine Stadtbahnlinie U10 weder aus verkehrlicher noch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht negativ auf die Stadtbahnerschließung des Europaviertels aus. Bau- und Betriebskosten Für den Ausbau des Streckenastes Konstablerwache - Preungesheim - Frankfurter Berg als Stadtbahnstrecke oder als Straßenbahnstrecke ist ein Baukostenvergleich erstellt worden. Bei zahlreichen Gewerken sind gleiche oder annähernd gleiche Kosten anzusetzen. Die Stadtbahn ist durch die oberirdisch erforderlichen Hochbahnsteiglösungen insgesamt etwas aufwändiger. Der zusätzliche Aufwand für einen straßenbahngerechten Umbau der Station Konstablerwache (tief) bleibt dahinter zurück, so dass die Schätzung der Baukosten der Stadtbahnlösung mit 32,4 Mio. € insgesamt etwa 6 % bzw. 2,0 Mio. € höher liegen als die Schätzung der Baukosten für die Straßenbahnlösung (30,4 Mio. €). In Verbindung mit den Betriebskosten für das jeweilige Linienkonzept (einschließlich Erschließung Europaviertel und Frankfurter Berg) ergeben sich für den Prognosebezugsfall jährliche Gesamtkosten von 23,2 Mio. €. Der - verkehrlich unzureichende - Prognoseplanfall kommt auf jährliche Gesamtkosten von 20,5 Mio. € und der optimierte Prognoseplanfall kommt auf jährliche Gesamtkosten in Höhe von 23,1 Mio. €. Die annähernd gleichen Betriebskosten (inklusive Abschreibung der Fahrzeuge) zwischen optimiertem Prognoseplanfall und Prognosebezugsfall sind maßgeblich auf die höhere Anzahl an Wagenkilometern im Prognosebezugsfall zurückzuführen, während beim optimierten Prognoseplanfall durch die Linie 10 höhere Personalkosten anfallen. Bei den genannten Kosten sind die Einnahmeverluste durch Fahrgäste, die vom ÖPNV auf den Individualverkehr umsteigen, bereits berücksichtigt. 3. Fazit Die Gesamtschau der in der Verkehrsuntersuchung betrachteten Aspekte sowie der ergänzenden betrieblichen und wirtschaftlichen Betrachtungen zeigen, dass aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht nur die Stadtbahnlösung verfolgungswürdig ist. Die Straßenbahnlösung führt - auch in der optimierten Form - bei vergleichbarem finanziellen Aufwand durch mehr Umsteigeverkehr und eine Rückverlagerung von Verkehrsnachfrage auf den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Schwächung des Öffentlichen Personennahverkehr und zu einer Erhöhung der kraftfahrzeugbedingten Beeinträchtigungen im betrachteten Korridor. Darüber hinaus wirft die Straßenbahnlösung hinsichtlich der betrieblichen Machbarkeit auf dem Linienweg von der Konstablerwache über die Altstadtstrecke zum Hauptbahnhof erhebliche Fragen auf, die auch für weitere denkbare Straßenbahnvarianten (z.b. eine oberirdische Verbindung von der Eckenheimer Landstraße über Scheffeleck zur Konstablerwache) gelten. Der Magistrat vertritt daher die Auffassung, dass es sinnvoll ist, an der bisherigen Beschlusslage zur U5 festzuhalten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Weiterführung der Linie U4 bis zum Riederwald und weiter nach Enkheim zwischenzeitlich umgesetzt wurde. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.04.2010, NR 1811 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.05.2007, NR 440 Bericht des Magistrats vom 06.06.2008, B 333 Anregung vom 03.09.2009, OA 972 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 9, 10, 11, 16 Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 02.02.2010, TO I, TOP 21 Die im Ortsbeirat 10 vertretenen Fraktionen geben folgende Protokollerklärung ab: "Der Ortsbeirat 10 wünscht ausdrücklich, dass die U 5 durchgehend erhalten bleibt." Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 02.02.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. 41. Sitzung des OBR 2 am 08.02.2010, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 11 am 08.02.2010, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 09.02.2010, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 09.02.2010, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) bei einer Enthaltung GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: Protokollerklärung: Die Fraktion DieLinke. im Ortsbeirat 1 weist die Vorlage B 17 unter Hinweis auf die durch DieLinke. im Römer und im Ortsbeirat 3 dokumentierte grundsätzlich andere Politik (keine Hochbahnsteige sowie Straßenbahn anstelle von U-Bahn) zurück. 41. Sitzung des OBR 3 am 11.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 17 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2010, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 3 am 11.03.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 17 wird bis zum Vorliegen eines neuen Vortrags des Magistrats zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2010, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (B 17= Kenntnis, NR 1811 = Erledigung) NPD und Stv. Schenk (B 17 = Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (B 17 = Zurückweisung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.04.2010, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1611 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage NR 1811 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Schenk gegen LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP 45. Sitzung des OBR 3 am 24.06.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 17 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 26.08.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 17 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und FDP (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8004, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010 Aktenzeichen: 92 1

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