Energieschulden und Energiesperren vermeiden - kommunales Handlungskonzept gegen Energiearmut
Vorlagentyp: NR GRÜNE SPD FDP Volt
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, bis zu Beginn der diesjährigen Heizsaison ein kommunales Handlungskonzept zur Vermeidung von Energieschulden und Energiesperren vorzulegen. Die Handlungsoptionen sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung am 20.10.2022 vorzulegen.
Dieses Handlungskonzept soll zunächst zeitnah notwendige und direkt umsetzbare Schritte enthalten und kann kontinuierlich um weitere Elemente erweitert sowie modifiziert werden - z.B. bezugnehmend auf neue energetische Erkenntnisse, aber auch korrespondierend mit Landes- und Bundesmaßnahmen.
Neben der Erarbeitung eines effektiven Handlungskonzepts für den kommenden Herbst und Winter, bitten wir den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten und deren Ergebnisse sobald schon möglich in die Konzipierung notwendiger und sinnvoller Maßnahmen zu berücksichtigen. Dazu ist es wichtig die Anzahl der bisherigen Versorgungssperren einzuordnen und aufzuschlüsseln sowie die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen und Strukturen zu bewerten.
Informationen zur Kundenstruktur und von Stromsperren betroffener Haushalte von Mainova und SÜWAG in städtischer Beteiligung für die Jahre 2021, 2020, 2019
Gesetzliche Regelungen zum Verbraucher*innenschutz und deren Umsetzung durch Mainova und SÜWAG sowie Übernahme von Energiekosten für Leistungsbeziehende nach SGB
Kommunale Strukturen zur Beratung von Verbraucher*innen sowie Service die Stromanbieter und Rolle von Wohnungsbaugesellschaften/Vermietenden
Wirksamkeit bestehender Gesetze und Strukturen und Möglichkeiten und Notwendigkeit weiterer Handlungskonzepte
Begründung
Bei den aktuell stark steigenden Gas- und Energiepreisen, insbesondere in Folge des Kriegs Russlands gegen die Ukraine, ist es wichtig, soziale Härten abzufedern. Menschen dürfen nicht in eine prekäre Lage geraten und letztendlich in einer kalten Wohnung sitzen oder diese auf Grund von zu hohen Energieschulden gar verlieren. Ein sicheres Dach über dem Kopf sowie die Versorgung mit Wärme, Strom und Wasser sind Grundrechte und müssen in jeder Situation gelten. Die Koalition von GRÜNE, SPD, FDP und Volt hat sich die Prävention von Energieschulden, die Vermeidung von Energiesperren und damit die Bekämpfung von Energiearmut zum Ziel gesetzt.
Beratungsverlauf
5 Sitzungen
Sitzung
12
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 433 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Sitzung
12
Ältestenausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 433 auf die Tagesordnung I der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 433 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
Erster Punkt
Sitzung
14
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 433 auf die Tagesordnung I der 14. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 433 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schulz-Nurtsch, Loizides, Wollkopf, Lauterwald, Müller, Nguyen, Pürsün, Zieran, Fischer und Thoma sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Ablehnung:
Erster Punkt
Sitzung
12
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 433 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD BFF-BIG
Sitzung
17
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 3
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 109) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1975,