Energieschulden und Energiesperren vermeiden - kommunales Handlungskonzept gegen Energiearmut
Stadtverordnetenversammlung
14
14. Juli 2022
14. Juli 2022
Antragsteller
GRÜNE, SPD, FDP, Volt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Entwicklung eines kommunalen Handlungskonzepts zur Vermeidung von Energieschulden und Energiesperren, um soziale Härten in der aktuellen Energiekrise abzufedern. Ziel ist es, Menschen vor der Gefahr von Stromsperren zu schützen und die Grundversorgung mit Energie sicherzustellen.
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Beschluss
I. Der Magistrat wird beauftragt, bis zu Beginn der diesjährigen Heizsaison ein kommunales Handlungskonzept zur Vermeidung von Energieschulden und Energiesperren vorzulegen. Die Handlungsoptionen sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung am 20.10.2022 vorzulegen. Dieses Handlungskonzept soll zunächst zeitnah notwendige und direkt umsetzbare Schritte enthalten und kann kontinuierlich um weitere Elemente erweitert sowie modifiziert werden - z. B. Bezug nehmend auf neue energetische Erkenntnisse, aber auch korrespondierend mit Landes- und Bundesmaßnahmen. Neben der Erarbeitung eines effektiven Handlungskonzepts für den kommenden Herbst und Winter bitten wir den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten und deren Ergebnisse sobald schon möglich in die Konzipierung notwendiger und sinnvoller Maßnahmen zu berücksichtigen. Dazu ist es wichtig die Anzahl der bisherigen Versorgungssperren einzuordnen und aufzuschlüsseln sowie die Wirksamkeit bestehender Maßnahmen und Strukturen zu bewerten. 1. Informationen zur Kundenstruktur und von Stromsperren betroffener Haushalte von Mainova und SÜWAG in städtischer Beteiligung für die Jahre 2021, 2020, 2019 Wie viele Kundinnen und Kunden a) bezogen in den Jahren 2021, 2020, 2019 Strom bei diesen beiden Gesellschaften und bei allen anderen Strom-, Gas- und Wärmeanbietern (Gas/Strom)? b) wie unterteilen sie sich nach Privathaushalten und Gewerbekunden? c) welcher Anteil der jeweiligen Kundengruppe war von Stromsperren einmalig betroffen? d) und welcher Anteil der jeweiligen Kundengruppe war mehrmalig in Folge betroffen? 2. Gesetzliche Regelungen zum Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz und deren Umsetzung durch Mainova und SÜWAG sowie Übernahme von Energiekosten für Leistungsbeziehende nach SGB a) Welche gesetzlichen Regelungen bestehen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Stromsperren zu schützen? b) Wie setzen Mainova und SÜWAG diese Regelungen um und welche Probleme, Schwierigkeiten, Herausforderungen, Lücken in den Regelungen bestehen, für die Verbesserungsvorschläge zu formulieren wären? c) Welche Leistungen erhalten Leistungsbeziehende im SGB vom JobCenter oder Jugend- und Sozialamt für die Deckung von Strom- und Energiekosten? 3. Kommunale Strukturen zur Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Service der Stromanbieter und Rolle von Wohnungsbaugesellschaften/Vermietenden a) Welche Strukturen bestehen in Frankfurt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten, vor und bei drohender Notlage präventiv zu unterstützen sowie im Falle von Stromsperren schnell Abhilfe zu schaffen? b) Wie bereitet sich die Stadt Frankfurt auf steigende Energiekosten und möglicherweise vermehrte Stromsperren durch den Krieg in der Ukraine vor? c) Welche Service- und Beratungsleistungen werden von Mainova und SÜWAG angeboten? d) Welche Service- und Beratungsleistungen werden von der Energieberatung der Stadt angeboten? e) Welche Erkenntnisse liegen den Netzdiensten Rhein Main zum Umgang von Energieversorgern mit Stromsperren vor? f) Welche Unterstützung leisten JobCenter sowie Jugend- und Sozialamt? g) Können Schulden vom Amt übernommen werden, um Überziehungszinsen der Konten von Stromkundinnen und Stromkunden zu entlasten und Schuldenfallen zu vermeiden? h) Welche Möglichkeiten der Unterstützung haben Wohnungsbaugesellschaften bzw. Vermieterinnen und Vermieter (hier bitte, wenn möglich, unterscheiden in öffentlich und privat) bei Strom-/Energiesperren, und wie werden sie in Anspruch genommen? Zu welchen Maßnahmen sind sie ggf. verpflichtet? i) Welche Zahlungs- bzw. Abzahlungssysteme bestehen, um Energieschulden zu begleichen (Prepaid, Bareinzahlungen, Ratenzahlungsvereinbarungen)? j) Wie viele Stromsperren konnten 2021, 2020 und 2019 jeweils durch Unterstützung städtischer oder städtisch geförderter Stellen bzw. Einrichtungen (z. B. Caritas Beratung) abgewendet werden? 4. Wirksamkeit bestehender Gesetze und Strukturen und Möglichkeiten und Notwendigkeit weiterer Handlungskonzepte a) Wie schätzt der Magistrat die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor Energiearmut ein? b) Welche Änderungen auf Bundes- und Landesebene wären sinnvoll, insbesondere in Hinblick auf c) bis e): c) Dauerhafte Aussetzung von Energiesperren, d) Anhebung der Regelsätze des Haushaltsstroms bei der Grundsicherung und e) Überprüfung und Weiterwicklung der bestehenden Angebote hin zu einer sozialverträglichen Tarifstruktur mit ökologischen Anreizen ("wer weniger verbraucht, zahlt weniger"). f) Gibt es Erfahrungen und einen Austausch zur "Energiearmut" auf Ebene des Städtetages? g) Gibt es Best-Practice-Beispiele aus anderen Städten, Bundesländern oder Ländern? II. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schulz-Nurtsch, Loizides, Wollkopf, Lauterwald, Müller, Nguyen, Pürsün, Zieran, Fischer und Thoma sowie von Stadträtin Heilig dienen zur Kenntnis.