Energieschulden und Energiesperren vermeiden - kommunales Handlungskonzept gegen Energiearmut
Bericht
Der "Runde Tisch Energiearmut" wurde umbenannt in "Runder Tisch Energiegerechtigkeit". Aktuell kann in den Sozialrathäusern und den Jobcentern kein gesteigerter Beratungsbedarf in Bezug auf Energierückstände wahrgenommen werden. Die Schuldnerberatung und die Energieversorgungsunternehmen können ebenfalls noch keine Verschärfung der Lage feststellen, da sich die Jahresrechnungen verzögern und die Energiepreisbremsen noch nachwirken. Die Verbraucherzentrale Hessen stellt jedoch bereits einen Anstieg von Beratungsfällen fest. Um die kommunalen Maßnahmen gegen Energiearmut auf den Härtefallfonds des Landes Hessen abzustimmen, wird aktuell ein Konzept entwickelt, welches die Unterstützungsleistungen auf Personen aus den Rechtskreisen SGB II, SGB XII und AsylbLG, Wohngeld (WOGG) ausrichtet, sowie auf Haushalte, die im Besitz eines Mietberechtigungsscheins für den Förderweg 2 sind. Diese Zielrichtung schließt Inhaber:innen des Frankfurt Passes ein. Über einen Zeitraum von 3 Jahren wird für Berechtigte ein kostenloser Austausch von verbrauchsintensiven Haushaltsgeräten (Kühlschränken, Kühl-Gefrierkombinationen, Waschmaschinen, Spülmaschinen) erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Energiesparmaßnahme wäre, dass zuvor eine kostenlose Energiesparberatung durchgeführt wird, die überprüft, dass der Austausch der Geräte sinnvoll ist. Aktuell werden die Details des Konzeptes erarbeitet. Parallel wird nach einem Kooperationspartner zur Realisierung des Projektes gesucht. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist, dass eine Bereitstellung der notwenigen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltes erfolgen kann. Durch die angestrebte Verknüpfung von Sozialpolitik und Klimapolitik lässt sich ein nachhaltiger Effekt erzielen, der zu einer Reduzierung der Stromkosten führt und den Bürger:innen auch in den Folgejahren zu Gute kommt.