Energieschulden und Energiesperren vermeiden - kommunales Handlungskonzept gegen Energiearmut
Bericht
Der "Runde Tisch Energiegerechtigkeit" tagt seit seiner letzten Sitzung am 11.10.2023 nicht mehr regelmäßig, sondern anlassbezogen. Auf Grund der aktuell positiv verlaufenden Preisentwicklungen bei Strom, Gas und Fernwärme sind aktuell keine weiteren Maßnahmen in Planung. Bei drohenden Energiesperren sind die Abstimmungen zwischen Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung und Energieversorger (insbes. Mainova AG und Süwag) eingespielt und regelmäßig werden unter Einbindung der Betroffenen zügig tragfähige Lösungen gefunden. In den Sozialrathäusern, in den Jobcentern, bei der Schuldnerberatung und bei den Energieversorgungsunternehmen werden nachhaltig keine auf die Energiekrise zurückzuführende Problemlagen verzeichnet. Es wird auch weiterhin kein gesteigerter Beratungsbedarf in Bezug auf Energierückstände wahrgenommen. Die Mainova AG sowie die Süwag haben sich regelmäßig im Rahmen des "Runden Tisches Energiegerechtigkeit" eingebracht, zudem besteht ein anlassbezogener Austausch. Ergänzend dazu hat die Mainova AG ein zusätzliches Online-Angebot zu den Themen Abrechnungsprozess und Zahlungsschwierigkeiten geschaffen. Im Rahmen der Energieberatung der Mainova AG besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Ausleihen eines Energiemessgerätes, mit dem hohe Verbräuche im Haushalt ermittelt werden können. Auch auf der Internetseite des Klimareferates https://klimaschutz-frankfurt.de/ werden Haushalte über Maßnahmen zum Energiesparen informiert. Der "Stromspar-Check" des Klimareferates bietet eine kostenlose Beratung für einkommensschwache Haushalte. Über das Förderprogramm Klimabonus 2.0 wurden sogenannte Balkonsolaranlagen gefördert, jedoch sind die zur Verfügung gestellten Mittel bereits aufgebraucht. Das Förderprogramm "Frankfurt spart Strom" des Klimareferates wurde zum 01.04.2024 ebenfalls eingestellt, soll aber über einen anderen Träger fortgeführt werden. Die Nassauische Heimstätte hat in Bezug auf hohe (Energie-) Forderungen ihr Forderungsmanagement umgestellt und ein Mahnverfahren außerhalb der Standardbearbeitung etabliert. Hierbei kommen als Maßnahmen z.B. die Stundung der Forderung bis zu zwei Jahren, die Zahlung von kleinen Raten, der Verzicht auf Räumung und die Einbindung der Schuldnerberatung in Betracht. Zum Berechtigtenkreis gehören alle Mietenden, die sich in einer prekären finanziellen Lage befinden. Nach gegenwärtiger Einschätzung hat sich die Lage am Energiemarkt nachhaltig stabilisiert. Das über den "Runden Tisch Energiearmut" begründete Netzwerk wird weiter im Austausch stehen und bei aufkommenden Krisenlagen aktiv.