Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

Kulturförderung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,

  1. den jährlichen Bericht über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Kulturetat bis spätestens zum 30.06. eines Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr als Bericht des Magistrats zu veröffentlichen und ins Internet zu stellen. 2. von den maßgeblich geförderten Kultureinrichtungen des Produktbereiches 21 (Förderhöhe 5.000 € und mehr) sowohl in der institutionellen als auch in der projektbezogenen Förderung als Ergänzungen zu den verwaltungsintern vorzulegenden Verwendungsnachweisen jeweils einen komprimierten, standardisierten und vergleichbaren inhaltlichen und finanziellen Statusbericht mit dem Ziel der späteren Veröffentlichung im Internet anzufordern und diese Unterlagen ebenfalls bis zum 30.06. eines Jahres für das abgelaufene Jahr als Bericht des Magistrats zu veröffentlichen.
  2. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren wird das Verfahren daraufhin evaluiert, ob der Erkenntnisgewinn den administrativen Aufwand rechtfertigt. Begründung: Die Stadt Frankfurt beteiligt ihre Einwohner bei der Planung des Haushaltes. Jeder kann Vorschläge einbringen. Dies setzt Transparenz voraus. Der Bürger hat ein Anrecht darauf zu wissen, welche Einrichtungen für welche Zwecke Mittel aus dem städtischen Haushalt erhalten. Die Bedingungen für die Zuwendungen, die Verwendungsnachweise, Fristen, inhaltliche Anforderungen etc. sind in folgenden Richtlinien geregelt: - Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen - Allgemeinen Bewilligungsgrundsätzen der Stadt Frankfurt (ABewGr) - Richtlinien zur Förderung von Theatern außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main - Popularmusikförderung in Frankfurt am Main Für einen Großteil der Zuwendungsempfänger kann zumindest die Höhe der jährlichen Förderung dem Haushalt entnommen werden. Das gilt aber nicht für viele Zuwendungsempfänger sogenannter Projektförderungen im Sinne von Ziffer 1.2. der Allgemeinen Bewilligungsgrundsätze der Stadt Frankfurt. Die einzelnen Empfänger und die jeweiligen Zuschüsse werden nicht in allgemein zugänglicher Form veröffentlicht, sondern den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses zur Verfügung gestellt. Danach ergibt sich folgendes Bild, wobei teilweise auch institutionell geförderte Empfänger Mittel aus den Projektförderungen erhalten: Projektförderung Betrag 2010 Empfänger davon 5000 € und mehr Förderung Bildender Kunst 70.000 € ca. 50 2 Förderung von Stadtteilkulturarbeit 110.000 € ca. 66 5 Förderung visuelle Medienarbeit 45.000 € Ca. 12 4 Förderung von Popularmusik 107.000 € Ca. 16 7 Literaturförderung 60.000 € Ca. 18 4 Musikförderung 115.000 € Ca. 79 3 Wissenschaftsförderung 45.000 € Ca. 14 2 Theaterförderung 550.000 € Ca. 76 48 Summe Ca. 331 75 Da nach Ziffer 16 der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen bei Zahlungen von weniger als 5.000 € Erleichterungen zugelassen werden können, sollen - wie unter Punkte 1 gefordert - alle Zuwendungsempfänger im Kulturbericht veröffentlicht werden, auf eine detaillierte Darstellung wie unter Punkt 2 dargestellt, kann hier aber verzichtet werden. Davon sind im Kulturbereich etwa 250 kleinere und zumeist ehrenamtlich arbeitende Einrichtungen betroffen. Rund 75 projektgeförderte Einrichtungen und rund 95 institutionell geförderte Einrichtungen erhalten aber 5.000 € und mehr jährlich. Für sie sind gemäß den gültigen Förderrichtlinien keine Erleichterungen vorgesehen. Insofern liegt es für diese eher größeren Einrichtungen im Falle der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch nahe, der interessierten Öffentlichkeit - wie unter Punkt 2 vorgesehen - genauer Rechenschaft abzulegen. Für Bürgerinnen und Bürger wird mit dieser Maßnahme sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht eine profunde Informationsmöglichkeit über die Verwendung der aus dem städtischen Kulturhaushalt gewährten Fördermittel geschaffen.

Inhalt

Antrag vom 28.02.2012, NR 253

Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,

  1. den jährlichen Bericht über die Vergabe von Fördermitteln aus dem Kulturetat bis spätestens zum 30.

  2. eines Jahres für das abgelaufene Kalenderjahr als Bericht des Magistrats zu veröffentlichen und ins Internet zu stellen.

  3. von den maßgeblich geförderten Kultureinrichtungen des Produktbereiches 21 (Förderhöhe 5.000 € und mehr) sowohl in der institutionellen als auch in der projektbezogenen Förderung als Ergänzungen zu den verwaltungsintern vorzulegenden Verwendungsnachweisen jeweils einen komprimierten, standardisierten und vergleichbaren inhaltlichen und finanziellen Statusbericht mit dem Ziel der späteren Veröffentlichung im Internet anzufordern und diese Unterlagen ebenfalls bis zum 30.

  4. eines Jahres für das abgelaufene Jahr als Bericht des Magistrats zu veröffentlichen.

  5. Nach einer Laufzeit von 2 Jahren wird das Verfahren daraufhin evaluiert, ob der Erkenntnisgewinn den administrativen Aufwand rechtfertigt. Begründung: Die Stadt Frankfurt beteiligt ihre Einwohner bei der Planung des Haushaltes. Jeder kann Vorschläge einbringen. Dies setzt Transparenz voraus. Der Bürger hat ein Anrecht darauf zu wissen, welche Einrichtungen für welche Zwecke Mittel aus dem städtischen Haushalt erhalten. Die Bedingungen für die Zuwendungen, die Verwendungsnachweise, Fristen, inhaltliche Anforderungen etc. sind in folgenden Richtlinien geregelt: - Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen - Allgemeinen Bewilligungsgrundsätzen der Stadt Frankfurt (ABewGr) - Richtlinien zur Förderung von Theatern außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main - Popularmusikförderung in Frankfurt am Main Für einen Großteil der Zuwendungsempfänger kann zumindest die Höhe der jährlichen Förderung dem Haushalt entnommen werden. Das gilt aber nicht für viele Zuwendungsempfänger sogenannter Projektförderungen im Sinne von Ziffer 1.

  6. der Allgemeinen Bewilligungsgrundsätze der Stadt Frankfurt. Die einzelnen Empfänger und die jeweiligen Zuschüsse werden nicht in allgemein zugänglicher Form veröffentlicht, sondern den Mitgliedern des Kultur- und Freizeitausschusses zur Verfügung gestellt. Danach ergibt sich folgendes Bild, wobei teilweise auch institutionell geförderte Empfänger Mittel aus den Projektförderungen erhalten: Projektförderung Betrag 2010 Empfänger davon 5000 € und mehr Förderung Bildender Kunst 70.000 € ca. 50 2 Förderung von Stadtteilkulturarbeit 110.000 € ca. 66 5 Förderung visuelle Medienarbeit 45.000 € Ca. 12 4 Förderung von Popularmusik 107.000 € Ca. 16 7 Literaturförderung 60.000 € Ca. 18 4 Musikförderung 115.000 € Ca. 79 3 Wissenschaftsförderung 45.000 € Ca. 14 2 Theaterförderung 550.000 € Ca. 76 48 Summe Ca. 331 75 Da nach Ziffer 16 der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen bei Zahlungen von weniger als 5.000 € Erleichterungen zugelassen werden können, sollen - wie unter Punkte 1 gefordert - alle Zuwendungsempfänger im Kulturbericht veröffentlicht werden, auf eine detaillierte Darstellung wie unter Punkt 2 dargestellt, kann hier aber verzichtet werden. Davon sind im Kulturbereich etwa 250 kleinere und zumeist ehrenamtlich arbeitende Einrichtungen betroffen. Rund 75 projektgeförderte Einrichtungen und rund 95 institutionell geförderte Einrichtungen erhalten aber 5.000 € und mehr jährlich. Für sie sind gemäß den gültigen Förderrichtlinien keine Erleichterungen vorgesehen. Insofern liegt es für diese eher größeren Einrichtungen im Falle der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel auch nahe, der interessierten Öffentlichkeit - wie unter Punkt 2 vorgesehen - genauer Rechenschaft abzulegen. Für Bürgerinnen und Bürger wird mit dieser Maßnahme sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht eine profunde Informationsmöglichkeit über die Verwendung der aus dem städtischen Kulturhaushalt gewährten Fördermittel geschaffen. Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 286 Bericht des Magistrats vom 03.12.2012, B 510 Bericht des Magistrats vom 03.06.2013, B 282 Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 253 Bericht des Magistrats vom 02.10.2015, B 354 Bericht des Magistrats vom 18.07.2016, B 179 Bericht des Magistrats vom 19.09.2016, B 250 Bericht des Magistrats vom 06.06.2017, B 184 Bericht des Magistrats vom 18.09.2017, B 300 Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 225 Bericht des Magistrats vom 26.11.2018, B 379 Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 252 Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 406 Bericht des Magistrats vom 08.06.2020, B 268 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 632 Bericht des Magistrats vom 25.06.2021, B 267 Bericht des Magistrats vom 13.12.2021, B 418 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 16 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 368 Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 289 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.02.2012

Reden im Parlament

Reden werden geladen...