Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 406
Betreff: Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1456 - B 252/19 - Die auf Basis der Ziffer 1 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2018 wurden bereits in dem Zwischenbericht B 252 vom 22.07.2019 vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlage 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o. g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2018 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 08.10.2019 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In der Anlage 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2018. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte bestand. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2018. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen sowie der Projektförderung des Jahres 2017. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 350 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können Papierausdrucke beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden. Anlage 1a (ca. 7,1 MB) Anlage 1b (ca. 6,9 MB) Anlage 2 (ca. 4,9 MB) Anlage 3 (ca. 1,1 MB)