Noch mehr Transparenz bei der Kulturförderung
Bericht
Die auf Basis der Ziffer 1 des o.g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für 2020 wurden bereits in dem Zwischenbericht B 267 vom 25.06.2021 vorgelegt. Der Magistrat legt mit den in den Anlagen 1 bis 3 befindlichen Dokumenten die auf Basis der Ziffer 2 des o.g. Beschlusses zu erstellenden Unterlagen für das Jahr 2020 vor. In der Berichterstattung zu Ziffer 2 ("Statusberichte") wurden diejenigen Institutionen berücksichtigt, die dem Magistrat die entsprechenden Unterlagen bis einschließlich 15.11.2021 vorgelegt haben, wobei an die Vorlage ausstehender Statusberichte bei den institutionell Geförderten mehrfach erinnert wurde. In der Anlage 1a und 1b befinden sich die Statusberichte der institutionellen Förderung des Jahres 2020. Hier ist darauf hinzuweisen, dass für das Deutsche Filminstitut für den Betrieb des Deutschen Filmmuseums, das Städelsche Kunstinstitut sowie das Städelsche Kunstinstitut für den Betrieb des Liebieghauses aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen keine Verpflichtung zur Vorlage der Statusberichte besteht. In der Anlage 2 befinden sich die Statusberichte der projektbezogenen Förderungen des Jahres 2020. Die in der Anlage 3 befindlichen Dokumente beinhalten nachgereichte Meldungen der institutionellen sowie der Projektförderung aus dem Jahr 2019. Auf einen Ausdruck der Anlagen wurde aufgrund des Umfanges von knapp 350 Seiten verzichtet. Diese werden in PARLIS veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Auf Wunsch können Papierausdrucke beim Kulturamt, Fachbereich Kulturförderung administrativ, angefordert werden.