Wohnungsneubau in Passivhausbauweise
Begründung
Passivhausbauweise Die Stadt Frankfurt fordert alle Wohnungsgesellschaften an denen sie beteiligt ist, dazu auf, sowohl Wohnungsneubauten als auch Grundsanierungen im Regelfall in Passivhausbauweise zu erstellen. Sollte dies im Einzelfall aus denkmalschutzrechtlichen, baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Stadtverordnetenversammlung unter Angabe von Gründen berichtet. Begründung: Die Gebäudeheizung zählt neben dem Kfz-Verkehr und der Industrie zu den drei Emittentengruppen, die mehr als 90% der Emissionsbelastung der Luft verursachen. Trotz des insgesamt kleinen Beitrags der privaten Feuerungsanlagen hat der Gesetzgeber hier bereits Minderungsmaßnahmen vorgegeben. Aufgrund der Hintergrundbelastung der Luft - nicht nur aufgrund örtlicher Luftbelastung - sind weitere Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen durch Gebäudeheizung als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität nicht außer Acht zu lassen und sichern die Zukunftsfähigkeit von Wohnungsneubau. Zukunftsweisend wirkt die Passivhausbauweise auch wirtschaftlich im Hinblick auf steigende Energiepreise und die notwendige Begrenzung der "zweiten Miete", besonders wichtig für Mieterhaushalte unter der gesetzlichen Einkommensgrenze. In Frankfurt ist die hohe Attraktivität der Wohnungen, die in Passivhausbauweise errichtet wurden, inzwischen deutlich erwiesen.