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Wohnungsneubau in Passivhausbauweise

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

Passivhausbauweise Die Stadt Frankfurt fordert alle Wohnungsgesellschaften an denen sie beteiligt ist, dazu auf, sowohl Wohnungsneubauten als auch Grundsanierungen im Regelfall in Passivhausbauweise zu erstellen. Sollte dies im Einzelfall aus denkmalschutzrechtlichen, baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Stadtverordnetenversammlung unter Angabe von Gründen berichtet. Begründung: Die Gebäudeheizung zählt neben dem Kfz-Verkehr und der Industrie zu den drei Emittentengruppen, die mehr als 90% der Emissionsbelastung der Luft verursachen. Trotz des insgesamt kleinen Beitrags der privaten Feuerungsanlagen hat der Gesetzgeber hier bereits Minderungsmaßnahmen vorgegeben. Aufgrund der Hintergrundbelastung der Luft - nicht nur aufgrund örtlicher Luftbelastung - sind weitere Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen durch Gebäudeheizung als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität nicht außer Acht zu lassen und sichern die Zukunftsfähigkeit von Wohnungsneubau. Zukunftsweisend wirkt die Passivhausbauweise auch wirtschaftlich im Hinblick auf steigende Energiepreise und die notwendige Begrenzung der "zweiten Miete", besonders wichtig für Mieterhaushalte unter der gesetzlichen Einkommensgrenze. In Frankfurt ist die hohe Attraktivität der Wohnungen, die in Passivhausbauweise errichtet wurden, inzwischen deutlich erwiesen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2005, NR 2142 Betreff: Wohnungsneubau in Passivhausbauweise Die Stadt Frankfurt fordert alle Wohnungsgesellschaften an denen sie beteiligt ist, dazu auf, sowohl Wohnungsneubauten als auch Grundsanierungen im Regelfall in Passivhausbauweise zu erstellen. Sollte dies im Einzelfall aus denkmalschutzrechtlichen, baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, wird der Stadtverordnetenversammlung unter Angabe von Gründen berichtet. Begründung: Die Gebäudeheizung zählt neben dem Kfz-Verkehr und der Industrie zu den drei Emittentengruppen, die mehr als 90% der Emissionsbelastung der Luft verursachen. Trotz des insgesamt kleinen Beitrags der privaten Feuerungsanlagen hat der Gesetzgeber hier bereits Minderungsmaßnahmen vorgegeben. Aufgrund der Hintergrundbelastung der Luft - nicht nur aufgrund örtlicher Luftbelastung - sind weitere Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen durch Gebäudeheizung als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität nicht außer Acht zu lassen und sichern die Zukunftsfähigkeit von Wohnungsneubau. Zukunftsweisend wirkt die Passivhausbauweise auch wirtschaftlich im Hinblick auf steigende Energiepreise und die notwendige Begrenzung der "zweiten Miete", besonders wichtig für Mieterhaushalte unter der gesetzlichen Einkommensgrenze. In Frankfurt ist die hohe Attraktivität der Wohnungen, die in Passivhausbauweise errichtet wurden, inzwischen deutlich erwiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2006, B 332 Bericht des Magistrats vom 20.08.2007, B 574 Bericht des Magistrats vom 18.08.2008, B 511 Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 345 Bericht des Magistrats vom 04.10.2011, B 412 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Versandpaket: 07.12.2005 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 12.01.2006, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 2142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: 1. Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 2. Satz: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2006, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 2142 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: 1. Satz: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke. und E.L.; BFF (= Enthaltung) 2. Satz: SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke. und E.L. gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 10653, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2006 Aktenzeichen: 64 1