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Wohnungsneubau in Passivhausbauweise

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.08.2007, B 574

Betreff: Wohnungsneubau in Passivhausbauweise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2006, § 974 - NR 2142 und NR 207 GRÜNE, l. B 332/06 - Zwischenbericht: Zu II. 2.: Der Magistrat macht die Passivbauweise bzw. eine um 30 Prozent bessere Energieeffizienz, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden festgelegt ist zur Bedingung in den Verhandlungen bei Veräußerungen städtischer Grundstücke durch Verkauf oder Erbbaurechtsvergabe. Insoweit ist eine Berichterstattung nicht erforderlich. Zu B 332 vom 28.08.2006, letzter Absatz: Alle Neubaumaßnahmen der ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG), für die ab Januar 2006 eine Baugenehmigung erteilt wurde, sind in Passivhausbauweise errichtet worden. Grundsanierungen in diesem Zeitraum sind nicht vorgenommen worden. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH betreibt aktuell zwei Passivhausprojekte: Bau und Verkauf von sechs Passivhäusern in Eschborn sind abgeschlossen, der Bau von sieben öffentlich geförderten Passivhäusern zur Vermietung in Lohfelden (Kreis Kassel) ist in der Planungsphase. Darüber hinaus hat die Gesellschaft von Anfang 2006 bis heute bei Neubauten oder Modernisierungen keinen Passivhausstandard angewandt. Die Gesellschaft erfüllt bei Neubauten oder Modernisierungen selbstverständlich die Vorgaben der EnEV und geht teilweise auch deutlich darüber hinaus. Die Umsetzung des Passivhausstandardes ist aber auch bei der Nassauischen Heimstätte ein Zukunftsthema und wird dort auch bei größeren Neubauplanungen intensiv geprüft.