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Wohnungsneubau in Passivhausbauweise

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 345 Betreff: Wohnungsneubau in Passivhausbauweise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.10.2007, § 2640 - NR 2142 und NR 207 GRÜNE, l. B 511/08 - Die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) errichtet ihre Neubaumaßnahmen in Passivhausbauweise. Ausgenommen hiervon sind Objekte in Unterliederbach (Markomannenweg), da die Projektierungen und Genehmigungen sowie die öffentlichen Finanzierungen auf einen Zeitraum zurückgehen, der vor der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung lag. Zwischenzeitlich werden auch Sozialwohnungen in Passivhausbauweise errichtet, wie aktuell an einem Projekt in Frankfurt-am-Main-Schwanheim praktiziert. Mit Ausnahme der Rotlintstraße, die in Passivhausbauweise saniert wird, finden keine Grundsanierungen im Sinne der Beschlussfassung statt. Die aktuellen Modernisierungsaktivitäten der Nassauischen Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH (Nassauische Heimstätte) werden trotz knapper finanzieller Mittel fortgesetzt. Ziel ist die wertorientierte Entwicklung der Wohnungsbestände unter Berücksichtigung der Refinanzierung durch den Einsatz von Fördermitteln und möglicher Mieterhöhungen. Bei Vollmodernisierungen von Beständen der 50er und 60er Jahre, z. B. mit umfangreichen Maßnahmen des Wärmeschutzes und der zeitgemäßen Wärmeversorgung sowie der Aktualisierung der Ausstattungsstandards, wird "Niedrigenergiehausstandard im Bestand" bis hin zum Niveau, das die aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2009 für Neubauten fordert, erreicht. Neubauten werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Randbedingungen als KfW-Effizienzhäuser 100 und 70 und im Passivhausstandard realisiert. Dabei werden zur Wärmeversorgung auch erneuerbare Energien z. B. in Form von Solarthermie und Geothermie eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.12.2005, NR 2142 Antrag vom 15.11.2006, NR 207 Bericht des Magistrats vom 18.08.2008, B 511 Bericht des Magistrats vom 04.10.2011, B 412 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 6 Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 15.06.2010, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 24.06.2010, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 345 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Beschlussausfertigung(en): § 8474, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 64 1