Wohnungsneubau in Passivhausbauweise
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B
345 Betreff:
Wohnungsneubau in
Passivhausbauweise Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
04.10.2007, § 2640 - NR 2142
und NR 207 GRÜNE, l. B 511/08 - Die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau-
und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) errichtet ihre Neubaumaßnahmen in
Passivhausbauweise. Ausgenommen hiervon sind Objekte in Unterliederbach
(Markomannenweg), da die Projektierungen und Genehmigungen sowie die
öffentlichen Finanzierungen auf einen Zeitraum zurückgehen, der vor der
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung lag. Zwischenzeitlich werden auch Sozialwohnungen in
Passivhausbauweise errichtet, wie aktuell an einem Projekt in
Frankfurt-am-Main-Schwanheim praktiziert. Mit Ausnahme der Rotlintstraße, die in
Passivhausbauweise saniert wird, finden keine Grundsanierungen im Sinne der
Beschlussfassung statt. Die aktuellen Modernisierungsaktivitäten der
Nassauischen Heimstätte Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH
(Nassauische Heimstätte) werden trotz knapper finanzieller Mittel fortgesetzt.
Ziel ist die wertorientierte Entwicklung der Wohnungsbestände unter
Berücksichtigung der Refinanzierung durch den Einsatz von Fördermitteln und
möglicher Mieterhöhungen. Bei Vollmodernisierungen von Beständen der 50er und
60er Jahre, z. B. mit umfangreichen Maßnahmen des Wärmeschutzes und der
zeitgemäßen Wärmeversorgung sowie der Aktualisierung der Ausstattungsstandards,
wird "Niedrigenergiehausstandard im Bestand" bis hin zum Niveau, das die
aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV 2009 für Neubauten fordert,
erreicht. Neubauten werden unter
Berücksichtigung der jeweiligen Randbedingungen als KfW-Effizienzhäuser 100 und
70 und im Passivhausstandard realisiert. Dabei werden zur Wärmeversorgung auch
erneuerbare Energien z. B. in Form von Solarthermie und Geothermie
eingesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
01.12.2005, NR 2142
Antrag vom
15.11.2006, NR 207
Bericht des
Magistrats vom 18.08.2008, B 511
Bericht des
Magistrats vom 04.10.2011, B 412
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3, 6
Versandpaket: 26.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6
am 15.06.2010, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 345
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 345
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
49 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 345
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Beschlussausfertigung(en): § 8474, 43. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 23.08.2010 Aktenzeichen: 64 1