Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung
Begründung
vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Vorplanung für die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Bundesautobahn A 661 im Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße weiter voranzutreiben und zügig abzuschließen. 2. für eine Einhausung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße eine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung mit städtebaulicher und freiflächenplanerischer Konzeption mit dem Ziel zu erarbeiten, öffentlich nutzbare Grünverbindungen zu schaffen und ergänzend neue Wohnquartiere zu entwickeln. 3. die unter 1. und 2. genannten Planungen sind der Stadtverordnetenversammlung zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung vorzutragen. Dabei ist für beide Alternativen über Bau- und Instandhaltungskosten, Möglichkeiten alternativer Finanzierungswege (u.a. Public-Private-Partnership), Möglichkeiten der Bezuschussung durch Land und Bund, Möglichkeiten der Refinanzierung (u.a. Erschließungsbeiträge, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme zugunsten anderer Städtebauprojekte), die Verfügbarkeit von Grundstücken, Rechtsgrundlagen für eine Realisierung und die Realisierungszeiten zu berichten. Begründung: Die positiven Effekte einer Einhausung des genannten Autobahnabschnitts sind so gewichtig, dass sie eine intensive planerische Auseinandersetzung mit dieser Idee rechtfertigen. Dies gilt, obwohl die Bau- und Instandhaltungskosten hoch sind und ein Finanzierungsbeitrag von Land und Bund bisher nicht erreichbar war. Im Hinblick darauf, dass Frankfurt am Main hinsichtlich seiner Einwohnerzahl rasch wächst, ist dabei auch zu prüfen, in welchem Umfang der zu beruhigende und aufzuwertende Stadtbereich ergänzend neue Wohnquartiere aufnehmen kann. Mit letzteren würde eine Wertsteigerung der Grundstücke erreicht werden, die unter Umständen zur Mitfinanzierung der Einhausung herangezogen werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem Ziel fest, zügig zur Lärmsanierung des angesprochenen Stadtbereichs zu kommen. Da die große Lösung (Einhausung) mit vielen offenen Fragen behaftet ist, soll parallel die kleine Lösung (Lärmschutzwände bzw. -wälle) weiterentwickelt werden. Beide Lösungen sind zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, um eine Entscheidung für die richtige Lösung in Kenntnis aller wesentlichen Vor- und Nachteile treffen zu können.
Inhalt
Antrag vom 16.09.2010, NR 2000
Betreff: Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- die Vorplanung für die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Bundesautobahn A 661 im Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße weiter voranzutreiben und zügig abzuschließen.
- für eine Einhausung der A 661 zwischen Friedberger Landstraße und Seckbacher Landstraße eine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung mit städtebaulicher und freiflächenplanerischer Konzeption mit dem Ziel zu erarbeiten, öffentlich nutzbare Grünverbindungen zu schaffen und ergänzend neue Wohnquartiere zu entwickeln.
- die unter
- und
- genannten Planungen sind der Stadtverordnetenversammlung zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung vorzutragen. Dabei ist für beide Alternativen über Bau- und Instandhaltungskosten, Möglichkeiten alternativer Finanzierungswege (u.a. Public-Private-Partnership), Möglichkeiten der Bezuschussung durch Land und Bund, Möglichkeiten der Refinanzierung (u.a. Erschließungsbeiträge, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme zugunsten anderer Städtebauprojekte), die Verfügbarkeit von Grundstücken, Rechtsgrundlagen für eine Realisierung und die Realisierungszeiten zu berichten. Begründung: Die positiven Effekte einer Einhausung des genannten Autobahnabschnitts sind so gewichtig, dass sie eine intensive planerische Auseinandersetzung mit dieser Idee rechtfertigen. Dies gilt, obwohl die Bau- und Instandhaltungskosten hoch sind und ein Finanzierungsbeitrag von Land und Bund bisher nicht erreichbar war. Im Hinblick darauf, dass Frankfurt am Main hinsichtlich seiner Einwohnerzahl rasch wächst, ist dabei auch zu prüfen, in welchem Umfang der zu beruhigende und aufzuwertende Stadtbereich ergänzend neue Wohnquartiere aufnehmen kann. Mit letzteren würde eine Wertsteigerung der Grundstücke erreicht werden, die unter Umständen zur Mitfinanzierung der Einhausung herangezogen werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem Ziel fest, zügig zur Lärmsanierung des angesprochenen Stadtbereichs zu kommen. Da die große Lösung (Einhausung) mit vielen offenen Fragen behaftet ist, soll parallel die kleine Lösung (Lärmschutzwände bzw. -wälle) weiterentwickelt werden. Beide Lösungen sind zeitnah nach ihrer jeweiligen Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung vorzutragen, um eine Entscheidung für die richtige Lösung in Kenntnis aller wesentlichen Vor- und Nachteile treffen zu können.Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2010, NR 2005 Antrag vom 30.09.2010, NR 2025 Antrag vom 29.09.2010, NR 2026 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.09.2010
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