Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B
722 Betreff:
Einhausung der BAB 661 ist
finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer
möglichen Einhausung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8783 - NR 1960 und NR 2026 SPD, NR 2025
LINKE. - Zu Ziff. I Als Ergebnis der vom Magistrat beauftragten Studie
zur Vernetzung von Bornheim und Seckbach ist festzustellen, dass durch eine
Einhausung der A 661 im Bereich zwischen Friedberger- und Seckbacher Landstraße
große Chancen für die künftige Entwicklung des Stadtraumes und eine neue
Qualität innerhalb der Stadt eröffnet werden. Insbesondere sind zu nennen:
- Durch behutsames Arrondieren der Stadtteile
Schaffung von integrierten innerstädtischen und freiraumnahen Wohnbauflächen
- Durch Begrünung der
Autobahn und Entwicklung eines Grünzuges großräumige Verknüpfung von
Landschaftsteilen: Vom Regionalpark über den Grüngürtel nach Bornheim fast bis
an den Alleenring -
Neuschaffung und Wiederherstellung von Wegebeziehungen zwischen Bornheim,
Seckbach und der Festeburgsiedlung und damit bessere Vernetzung der
Stadtteile - Beruhigung
bisher verlärmter Bereiche und Entwicklung eines Landschaftsraumes mit hohem
Freizeitwert. Nach einer ersten Abschätzung kann -
je nach eingesetztem städtebaulichem Instrumentarium - neben den qualitativen
Entwicklungschancen für Stadt- und Landschaftsraum ein Gewinn entstehen,
der in der Gesamtrechnung die Kosten der Einhausung senken kann. Die Ergebnisse
der Studie sind ein Hinweis hierfür. Um Aufwendungen und Nutzen genauer zu
quantifizieren, wird der Magistrat auf Grundlage der Studie von AS&P die
Untersuchungen vertiefen und ergänzen und über die Ergebnisse zu gegebener Zeit
der Stadtverordnetenversammlung berichten. Zu Ziff. IV und V Die Herausnahme des Alleentunnels aus dem
RegFNP-Entwurf hat die Stadt Frankfurt am Main sowohl in der Stellungnahme zur
1. Offenlage vom 01.08.2007 wie auch in der Stellungnahme zur 2. Offenlage vom
13.11.2009 beantragt. In beiden Fällen wurde dem Antrag mit der Begründung
nicht gefolgt, dass die nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB -
unabhängig von der regionalplanerischen Bewertung - erforderlich ist, da die
Planung noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten und die Planfeststellung für
diese Straße weiterhin gültig ist. Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung zum kommunalen Gesamtverkehrsplan der Stadt
Frankfurt am Main vom 15.12.2005, § 10477, hat
der Magistrat bereits in der Vergangenheit versucht, bei der Bundesregierung
eine Streichung des Projekts A 66 Alleentunnel aus dem Bundesverkehrswegeplan
zu erwirken. Diese Bemühungen sind bis jetzt ergebnislos geblieben. Gleichwohl
wird der Magistrat auch in Zukunft gegenüber der Bundesregierung und gegenüber
dem in Auftragsverwaltung tätigen Land Hessen auf eine Streichung der Maßnahme
aus dem Bundesverkehrswegeplan dringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.08.2010, NR 1960
Antrag vom
29.09.2010, NR 2026
Antrag vom
30.09.2010, NR 2025
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR
11 am 17.01.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 722
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des OBR 4
am 18.01.2011, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 722
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 48. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP
32 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 722
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis)
48. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 722
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 9404, 48. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12