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Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 722 Betreff: Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Lärmschutz und Einhausung der A 661 - vertiefte Prüfung einer möglichen Einhausung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8783 - NR 1960 und NR 2026 SPD, NR 2025 LINKE. - Zu Ziff. I Als Ergebnis der vom Magistrat beauftragten Studie zur Vernetzung von Bornheim und Seckbach ist festzustellen, dass durch eine Einhausung der A 661 im Bereich zwischen Friedberger- und Seckbacher Landstraße große Chancen für die künftige Entwicklung des Stadtraumes und eine neue Qualität innerhalb der Stadt eröffnet werden. Insbesondere sind zu nennen: - Durch behutsames Arrondieren der Stadtteile Schaffung von integrierten innerstädtischen und freiraumnahen Wohnbauflächen - Durch Begrünung der Autobahn und Entwicklung eines Grünzuges großräumige Verknüpfung von Landschaftsteilen: Vom Regionalpark über den Grüngürtel nach Bornheim fast bis an den Alleenring - Neuschaffung und Wiederherstellung von Wegebeziehungen zwischen Bornheim, Seckbach und der Festeburgsiedlung und damit bessere Vernetzung der Stadtteile - Beruhigung bisher verlärmter Bereiche und Entwicklung eines Landschaftsraumes mit hohem Freizeitwert. Nach einer ersten Abschätzung kann - je nach eingesetztem städtebaulichem Instrumentarium - neben den qualitativen Entwicklungschancen für Stadt- und Landschaftsraum ein Gewinn entstehen, der in der Gesamtrechnung die Kosten der Einhausung senken kann. Die Ergebnisse der Studie sind ein Hinweis hierfür. Um Aufwendungen und Nutzen genauer zu quantifizieren, wird der Magistrat auf Grundlage der Studie von AS&P die Untersuchungen vertiefen und ergänzen und über die Ergebnisse zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung berichten. Zu Ziff. IV und V Die Herausnahme des Alleentunnels aus dem RegFNP-Entwurf hat die Stadt Frankfurt am Main sowohl in der Stellungnahme zur 1. Offenlage vom 01.08.2007 wie auch in der Stellungnahme zur 2. Offenlage vom 13.11.2009 beantragt. In beiden Fällen wurde dem Antrag mit der Begründung nicht gefolgt, dass die nachrichtliche Übernahme gemäß § 5 (4) BauGB - unabhängig von der regionalplanerischen Bewertung - erforderlich ist, da die Planung noch im Bundesverkehrswegeplan enthalten und die Planfeststellung für diese Straße weiterhin gültig ist. Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zum kommunalen Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main vom 15.12.2005, § 10477, hat der Magistrat bereits in der Vergangenheit versucht, bei der Bundesregierung eine Streichung des Projekts A 66 Alleentunnel aus dem Bundesverkehrswegeplan zu erwirken. Diese Bemühungen sind bis jetzt ergebnislos geblieben. Gleichwohl wird der Magistrat auch in Zukunft gegenüber der Bundesregierung und gegenüber dem in Auftragsverwaltung tätigen Land Hessen auf eine Streichung der Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan dringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2010, NR 1960 Antrag vom 29.09.2010, NR 2026 Antrag vom 30.09.2010, NR 2025 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 11 am 17.01.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 4 am 18.01.2011, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Kenntnis) 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 722 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 9404, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12