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Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

finanzierbar Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Kosten für eine Einhausung der BAB 661 in Höhe von geschätzten 200 Mio € durch Flächengewinne für neuen Wohnungsbau und Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gesenkt werden können. Begründung: Die A 661 ist eine schmerzhafte räumliche städtebauliche Barriere. Von ihr gehen Lärmemissionen aus, die die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten extrem belasten. Manche Bereiche sind sogar nur noch eingeschränkt oder gar nicht bewohnbar. Mit einer intelligenten Einhausung der Autobahn zwischen Bornheim und Seckbach mit einem Betonbau (wie zum Beispiel in Altendorf am Zürichsee) kann die teilende Wirkung eliminiert und könnten Flächen für neuen Wohnungsbau und zur Naherholung gewonnen werden. Gleichzeitig wird der Lärm sehr stark reduziert und Abgase können aus der Luft gefiltert werden. Die Einhausung bis zum Knoten am Erlenbruch kann in Leichtbauweise erfolgen. Dabei entstehen insgesamt auch Freiflächen, die als Flächen für naturrechtlichen Ausgleich vermarktet werden können. Im Ergebnis könnte mit der Investition in die Überbauung der A 661 eine Bausünde der Vergangenheit geheilt werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2010, NR 1960 Betreff: Einhausung der BAB 661 ist finanzierbar Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Kosten für eine Einhausung der BAB 661 in Höhe von geschätzten 200 Mio € durch Flächengewinne für neuen Wohnungsbau und Flächen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich gesenkt werden können. Begründung: Die A 661 ist eine schmerzhafte räumliche städtebauliche Barriere. Von ihr gehen Lärmemissionen aus, die die Menschen in den angrenzenden Wohngebieten extrem belasten. Manche Bereiche sind sogar nur noch eingeschränkt oder gar nicht bewohnbar. Mit einer intelligenten Einhausung der Autobahn zwischen Bornheim und Seckbach mit einem Betonbau (wie zum Beispiel in Altendorf am Zürichsee) kann die teilende Wirkung eliminiert und könnten Flächen für neuen Wohnungsbau und zur Naherholung gewonnen werden. Gleichzeitig wird der Lärm sehr stark reduziert und Abgase können aus der Luft gefiltert werden. Die Einhausung bis zum Knoten am Erlenbruch kann in Leichtbauweise erfolgen. Dabei entstehen insgesamt auch Freiflächen, die als Flächen für naturrechtlichen Ausgleich vermarktet werden können. Im Ergebnis könnte mit der Investition in die Überbauung der A 661 eine Bausünde der Vergangenheit geheilt werden. Antragsteller: SPD Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Stadtv. Günter Dürr Stadtv. Jan Klingelhöfer Stadtv. Anna Latsch Stadtv. Bernhard E. Ochs Stadtv. Klaus Oesterling Stadtv. Michael Paris Stadtv. Elke Sautner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2010, B 722 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.09.2010, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1960 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Der Vorlage NR 1960 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heuser, Mack, Majer, Oesterling, Rinn, Müller, Reininger und Ochs dienen zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 2000 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 2005 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2025 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. a) Die Vorlage NR 2026 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heuser, Mack, Majer, Oesterling, Rinn, Müller, Reininger und Ochs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 2005) zu 3. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 8783, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 61 12

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