Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gateway Gardens: Teures Geschenk an die Deutsche Bahn AG

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

die Deutsche Bahn AG Der Neubau einer 4 Kilometer langen S-Bahn-Neubaustrecke zur Erschließung von Gateway Gardens ist eine verkehrspolitisch sinnvolle Maßnahme. In der Vorlage M 22 berichtet der Magistrat, dass die erwarteten Gesamtkosten für dieses Projekt von 146 Mio. € (2007) auf heute erwartete Gesamtkosten von 173,2 Mio. € ansteigen. Aus dieser Kostensteigerung ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung gegenüber den ursprünglich geplanten 65 Mio. € um 7,7 Mio. € auf nunmehr 72,7 Mio. €. Die Gesamtkosten dieses Projektes in voraussichtlicher Höhe von 173,2 Mio. € werden komplett von Bund, Land und Stadt bezahlt. Gehören wird die neue Strecke mitsamt der neuen Station aber der Deutsche Bahn AG (DB). Das ist ein schönes Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an die DB. Die DB Tochter Station und Service verlangt für die in ihrem Eigentum befindlichen Strecken und Stationen ein Nutzungsgebühr vom RMV, der die S-Bahn-Leistungen bei der DB bestellt. Diese Nutzungsgebühren wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. So begründete der RMV seine letzte Preiserhöhung u. a. mit den gestiegenen Nutzungsgebühren der DB-Tochter Station und Service. Es ist nun aber schlichtweg nicht einzusehen, dass die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger der DB ihre Strecken gleich zweimal bezahlen: Zum ersten Mal für den Bau, und dann auch noch für die Nutzung. Den Unterhalt der neuen Strecke und der neuen Station sollte die DB aus ihren regulären Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf bestreiten, schließlich wird sie durch die neue Strecke neue Kunden gewinnen. In dem nun zu verhandelnden Finanzierungsvertrag (siehe Beschlusspunkt III der Vorlage M 22) soll deshalb nunmehr geregelt werden, dass die DB zumindest für diese Strecke keine Nutzungsgebühren vom RMV erheben darf. Dies hätte auch einen dämpfenden Effekt auf die Fahrpreise des RMV. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 22 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschlusspunkt III folgender Satz angefügt wird: "In diesem Finanzierungsvertrag soll darüber hinaus festgelegt werden, dass die beteiligten DB-Tochterunternehmen für die von Bund, Land und Stadt finanzierte neue S-Bahn-Strecke und die neue Station keine Nutzungsgebühren vom RMV fordern darf."

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2010, NR 1760 Betreff: Gateway Gardens: Teures Geschenk an die Deutsche Bahn AG Der Neubau einer 4 Kilometer langen S-Bahn-Neubaustrecke zur Erschließung von Gateway Gardens ist eine verkehrspolitisch sinnvolle Maßnahme. In der Vorlage M 22 berichtet der Magistrat, dass die erwarteten Gesamtkosten für dieses Projekt von 146 Mio. € (2007) auf heute erwartete Gesamtkosten von 173,2 Mio. € ansteigen. Aus dieser Kostensteigerung ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung gegenüber den ursprünglich geplanten 65 Mio. € um 7,7 Mio. € auf nunmehr 72,7 Mio. €. Die Gesamtkosten dieses Projektes in voraussichtlicher Höhe von 173,2 Mio. € werden komplett von Bund, Land und Stadt bezahlt. Gehören wird die neue Strecke mitsamt der neuen Station aber der Deutsche Bahn AG (DB). Das ist ein schönes Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an die DB. Die DB Tochter Station und Service verlangt für die in ihrem Eigentum befindlichen Strecken und Stationen ein Nutzungsgebühr vom RMV, der die S-Bahn-Leistungen bei der DB bestellt. Diese Nutzungsgebühren wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. So begründete der RMV seine letzte Preiserhöhung u. a. mit den gestiegenen Nutzungsgebühren der DB-Tochter Station und Service. Es ist nun aber schlichtweg nicht einzusehen, dass die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger der DB ihre Strecken gleich zweimal bezahlen: Zum ersten Mal für den Bau, und dann auch noch für die Nutzung. Den Unterhalt der neuen Strecke und der neuen Station sollte die DB aus ihren regulären Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf bestreiten, schließlich wird sie durch die neue Strecke neue Kunden gewinnen. In dem nun zu verhandelnden Finanzierungsvertrag (siehe Beschlusspunkt III der Vorlage M 22) soll deshalb nunmehr geregelt werden, dass die DB zumindest für diese Strecke keine Nutzungsgebühren vom RMV erheben darf. Dies hätte auch einen dämpfenden Effekt auf die Fahrpreise des RMV. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 22 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschlusspunkt III folgender Satz angefügt wird: "In diesem Finanzierungsvertrag soll darüber hinaus festgelegt werden, dass die beteiligten DB-Tochterunternehmen für die von Bund, Land und Stadt finanzierte neue S-Bahn-Strecke und die neue Station keine Nutzungsgebühren vom RMV fordern darf." Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Udo Mack Stadtv. Carmen Thiele Stadtv. Yildiz Köremezli Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M 22 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 389 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 213 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.03.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 12.03.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 1088 2010 1. Der Vorlage M 22 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1760 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 1020/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen 2 SPD, FAG und LINKE. (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen 2 SPD und LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, 3 SPD, GRÜNE, FAG und FDP gegen 1 SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 81 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 1088 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 22 und NR 1760 = Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.03.2010, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 1088 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 22 = Annahme, NR 1760 und OA 1088 = Prüfung und Berichterstattung) REP und ÖkoLinX-ARL (M 22, NR 1760 und OA 1088 = Annahme) NPD (M 22, NR 1760 und OA 1088 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 22 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1760 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 1088 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme) Die FAG votiert bei der Abstimmung über den Ausschussbericht mit Enthaltung. Beschlussausfertigung(en): § 7835, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010 Aktenzeichen: 69

Verknüpfte Vorlagen