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Gateway Gardens: Teures Geschenk an die Deutsche Bahn AG

Vorlagentyp: NR LINKE

Begründung

die Deutsche Bahn AG Der Neubau einer 4 Kilometer langen S-Bahn-Neubaustrecke zur Erschließung von Gateway Gardens ist eine verkehrspolitisch sinnvolle Maßnahme. In der Vorlage M 22 berichtet der Magistrat, dass die erwarteten Gesamtkosten für dieses Projekt von 146 Mio. € (2007) auf heute erwartete Gesamtkosten von 173,2 Mio. € ansteigen. Aus dieser Kostensteigerung ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung gegenüber den ursprünglich geplanten 65 Mio. € um 7,7 Mio. € auf nunmehr 72,7 Mio. €. Die Gesamtkosten dieses Projektes in voraussichtlicher Höhe von 173,2 Mio. € werden komplett von Bund, Land und Stadt bezahlt. Gehören wird die neue Strecke mitsamt der neuen Station aber der Deutsche Bahn AG (DB). Das ist ein schönes Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an die DB. Die DB Tochter Station und Service verlangt für die in ihrem Eigentum befindlichen Strecken und Stationen ein Nutzungsgebühr vom RMV, der die S-Bahn-Leistungen bei der DB bestellt. Diese Nutzungsgebühren wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. So begründete der RMV seine letzte Preiserhöhung u. a. mit den gestiegenen Nutzungsgebühren der DB-Tochter Station und Service. Es ist nun aber schlichtweg nicht einzusehen, dass die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger der DB ihre Strecken gleich zweimal bezahlen: Zum ersten Mal für den Bau, und dann auch noch für die Nutzung. Den Unterhalt der neuen Strecke und der neuen Station sollte die DB aus ihren regulären Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf bestreiten, schließlich wird sie durch die neue Strecke neue Kunden gewinnen. In dem nun zu verhandelnden Finanzierungsvertrag (siehe Beschlusspunkt III der Vorlage M 22) soll deshalb nunmehr geregelt werden, dass die DB zumindest für diese Strecke keine Nutzungsgebühren vom RMV erheben darf. Dies hätte auch einen dämpfenden Effekt auf die Fahrpreise des RMV. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 22 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschlusspunkt III folgender Satz angefügt wird: "In diesem Finanzierungsvertrag soll darüber hinaus festgelegt werden, dass die beteiligten DB-Tochterunternehmen für die von Bund, Land und Stadt finanzierte neue S-Bahn-Strecke und die neue Station keine Nutzungsgebühren vom RMV fordern darf."

Inhalt

Antrag vom 05.03.2010, NR 1760

Betreff: Gateway Gardens: Teures Geschenk an die Deutsche Bahn AG Der Neubau einer 4 Kilometer langen S-Bahn-Neubaustrecke zur Erschließung von Gateway Gardens ist eine verkehrspolitisch sinnvolle Maßnahme. In der Vorlage M 22 berichtet der Magistrat, dass die erwarteten Gesamtkosten für dieses Projekt von 146 Mio. € (2007) auf heute erwartete Gesamtkosten von 173,2 Mio. € ansteigen. Aus dieser Kostensteigerung ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung gegenüber den ursprünglich geplanten 65 Mio. € um 7,7 Mio. € auf nunmehr 72,7 Mio. €. Die Gesamtkosten dieses Projektes in voraussichtlicher Höhe von 173,2 Mio. € werden komplett von Bund, Land und Stadt bezahlt. Gehören wird die neue Strecke mitsamt der neuen Station aber der Deutsche Bahn AG (DB). Das ist ein schönes Geschenk der Bürgerinnen und Bürger an die DB. Die DB Tochter Station und Service verlangt für die in ihrem Eigentum befindlichen Strecken und Stationen ein Nutzungsgebühr vom RMV, der die S-Bahn-Leistungen bei der DB bestellt. Diese Nutzungsgebühren wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. So begründete der RMV seine letzte Preiserhöhung u. a. mit den gestiegenen Nutzungsgebühren der DB-Tochter Station und Service. Es ist nun aber schlichtweg nicht einzusehen, dass die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger der DB ihre Strecken gleich zweimal bezahlen: Zum ersten Mal für den Bau, und dann auch noch für die Nutzung. Den Unterhalt der neuen Strecke und der neuen Station sollte die DB aus ihren regulären Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf bestreiten, schließlich wird sie durch die neue Strecke neue Kunden gewinnen. In dem nun zu verhandelnden Finanzierungsvertrag (siehe Beschlusspunkt III der Vorlage M 22) soll deshalb nunmehr geregelt werden, dass die DB zumindest für diese Strecke keine Nutzungsgebühren vom RMV erheben darf. Dies hätte auch einen dämpfenden Effekt auf die Fahrpreise des RMV. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 22 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass im Beschlusspunkt III folgender Satz angefügt wird: "In diesem Finanzierungsvertrag soll darüber hinaus festgelegt werden, dass die beteiligten DB-Tochterunternehmen für die von Bund, Land und Stadt finanzierte neue S-Bahn-Strecke und die neue Station keine Nutzungsgebühren vom RMV fordern darf."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M 22

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