Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE
Begründung
und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die OA 859 wird mit "vereinfachtes Verfahren" votiert.
- Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für a) und b) aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II - zu prüfen und zu berichten, a) wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden; b) in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung versagt wurde; c) in wie vielen dieser das Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.09.2009, NR 1564 Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I
und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Die OA 859 wird mit
"vereinfachtes Verfahren" votiert. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum
seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für a) und b)
aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I
und II - zu prüfen und zu berichten, a) wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen
der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den
Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden; b) in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung
aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung
versagt wurde;
c) in wie vielen dieser das
Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine
wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend
II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten
städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang
zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen
Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten
transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die
erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer
entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine
Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des
Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie
Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der
Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden
Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Anregung vom
20.04.2009, OA 859
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Bericht des
Magistrats vom 04.10.2010, B 637
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.09.2009, TO I, TOP
64 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
2.
Der
Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme)
zu 2.
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; SPD und LINKE. (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
2.
Der
Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme)
zu 2.
Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD
und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie
Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (OA 859 und NR 1564 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 859 = Annahme, NR 1564 = Ziffer 1. Ablehnung,
Ziffer 2. Annahme) 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
2.
Der
Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu
2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und
REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU,
SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (=
Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6932, 37. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 61 0