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Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die OA 859 wird mit "vereinfachtes Verfahren" votiert.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für a) und b) aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II - zu prüfen und zu berichten, a) wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden; b) in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung versagt wurde; c) in wie vielen dieser das Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2009, NR 1564 Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die OA 859 wird mit "vereinfachtes Verfahren" votiert. 2. Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für a) und b) aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II - zu prüfen und zu berichten, a) wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden; b) in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung versagt wurde; c) in wie vielen dieser das Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 20.04.2009, OA 859 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.09.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.09.2009, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.10.2009, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (OA 859 und NR 1564 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 859 = Annahme, NR 1564 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.10.2009, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 859 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 1564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6932, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.10.2009 Aktenzeichen: 61 0