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Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?

Vorlagentyp: NR CDU GRÜNE

Begründung

und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die OA 859 wird mit "vereinfachtes Verfahren" votiert.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für
    • a)und
    • b)aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II - zu prüfen und zu berichten,
    • a)wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden;
    • b)in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung versagt wurde;
    • c)in wie vielen dieser das Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt.

Inhalt

Antrag vom 24.09.2009, NR 1564

Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die OA 859 wird mit "vereinfachtes Verfahren" votiert.

  2. Der Magistrat wird beauftragt, für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II - für
    • a)und
    • b)aufgeschlüsselt nach den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II - zu prüfen und zu berichten,
    • a)wie viele Bauvorhaben in den Geltungsbereichen der Erhaltungssatzungen Westend I und II auf ihre Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der jeweiligen Erhaltungssatzung überprüft wurden;
    • b)in wie vielen dieser Fälle eine Genehmigung aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit den Zielen der jeweiligen Erhaltungssatzung versagt wurde;
    • c)in wie vielen dieser das Satzungsgebiet Westend I betreffenden Fällen Milieuschutzfragen eine wesentliche Rolle für den ablehnenden Bescheid spielten. Begründung: Die Erhaltungssatzung Westend II ist eine der neueren Erhaltungssatzungen, in denen die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten in dem betreffenden Satzungsgebiet in einem Anhang zum Satzungstext genau aufgelistet sind, um die Ziele mit der jeweiligen Erhaltungssatzung verknüpften Zielsetzungen für alle Interessierten transparenter zu machen und um Bauvorhaben, die sich nicht in die erhaltenswerten städtebaulichen Eigenheiten vor Ort einfügen, wirksamer entgegentreten zu können. Die Erhaltungsatzung Westend I ist dagegen eine Erhaltungsatzung älteren "Strickmusters". Die städtebaulichen Eigenheiten des Satzungsbietes sind darin nicht detailliert aufgeführt, dafür enthält sie Milieuschutzkomponenten. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II soll nun überprüft werden, welcher der beiden Satzungstypen eine größere Schutzwirkung besitzt.Hauptvorlage: Anregung vom 20.04.2009, OA 859

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