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Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B 24 Betreff: Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6932 - NR 1564 CDU und GRÜNE - Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.09.2010 Zu a: Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB und Bebauungspläne gem. § 10 BauGB sind Satzungen nach dem Baugesetzbuch, welche sich gleichwertig gegenüberstehen. Dies hat zur Folge, dass Bauvorhaben anhand aller geltenden Satzungen zu bewerten sind. Insofern werden alle Bauvorhaben, die im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und II und in die Zuständigkeit des Magistrats fallen, auch auf die Einhaltung der Erhaltungssatzung geprüft. Seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II war dies in etwa 230 Verfahren der Fall. Zu b: Aufgrund des zeitlichen und personellen Aufwandes sieht sich der Magistrat außerstande, die gewünschte Auflistung im Detail vorzulegen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass für den Bereich der Erhaltungssatzung Westend I seit 2007 etwa 175 Baugenehmigungen erteilt wurden, die Versagungen belaufen sich auf unter 10 %. Dabei ist zu beachten, dass dies alle Versagungen erfasst, also auch aus anderen Gründen. Der Anteil an Versagungen wegen Nichtvereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ist dabei sehr gering. Im Bereich der Satzung Westend II liegt die Zahl der erteilten Genehmigungen bei etwa 60, wobei bislang keine Versagung erteilt wurde. Die geringen Versagungen sind dabei insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Magistrat bereits im Beratungsstadium Einfluss auf Bauvorhaben und ihre Vereinbarkeit mit Erhaltungssatzungen nimmt. Zu c: Seit 2007 kam es zu keinen Versagungen aus Gründen des Milieuschutzes, was maßgelblich auf dem Umstand beruht, dass diese Thematik bereits in der Bauberatung eine wesentliche Rolle spielt. Der Magistrat möchte ergänzend darauf hinweisen, dass es zu Anhörungen kam, weil Baugenehmigungen wegen Verstößen gegen den Milieuschutz versagt werden sollten. Im Rahmen dieser Anhörung konnten dann die erforderlichen Änderungen durchgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2010, OA 1072 Antrag vom 08.02.2010, OF 449/2 Antrag vom 06.03.2010, OF 459/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.09.2009, NR 1564 Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 637 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 08.02.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.03.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 1072 2010 1. a) Die Vorlage B 24 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 1072 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 459/2 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 459/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) b) Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 59 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0