Die Erhaltungssatzungen Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.01.2010, B
24 Betreff:
Die Erhaltungssatzungen
Westend I und II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.10.2009, § 6932 - NR 1564 CDU und GRÜNE -
Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.09.2010 Zu a: Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB und
Bebauungspläne gem. § 10 BauGB sind Satzungen nach dem Baugesetzbuch, welche
sich gleichwertig gegenüberstehen. Dies hat zur Folge, dass Bauvorhaben anhand
aller geltenden Satzungen zu bewerten sind. Insofern werden alle Bauvorhaben,
die im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen Westend I und II und in die
Zuständigkeit des Magistrats fallen, auch auf die Einhaltung der
Erhaltungssatzung geprüft. Seit Inkrafttreten der Erhaltungssatzung Westend II
war dies in etwa 230 Verfahren der Fall. Zu b: Aufgrund des zeitlichen und personellen Aufwandes
sieht sich der Magistrat außerstande, die gewünschte Auflistung im Detail
vorzulegen. Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass für den Bereich der
Erhaltungssatzung Westend I seit 2007 etwa 175 Baugenehmigungen erteilt wurden,
die Versagungen belaufen sich auf unter 10 %. Dabei ist zu beachten, dass dies
alle Versagungen erfasst, also auch aus anderen Gründen. Der Anteil an
Versagungen wegen Nichtvereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung ist dabei sehr
gering. Im Bereich der Satzung Westend II liegt die Zahl der erteilten
Genehmigungen bei etwa 60, wobei bislang keine Versagung erteilt wurde. Die
geringen Versagungen sind dabei insbesondere darauf zurückzuführen, dass der
Magistrat bereits im Beratungsstadium Einfluss auf Bauvorhaben und ihre
Vereinbarkeit mit Erhaltungssatzungen nimmt. Zu c: Seit 2007 kam es zu keinen Versagungen aus Gründen
des Milieuschutzes, was maßgelblich auf dem Umstand beruht, dass diese Thematik
bereits in der Bauberatung eine wesentliche Rolle spielt. Der Magistrat möchte
ergänzend darauf hinweisen, dass es zu Anhörungen kam, weil Baugenehmigungen
wegen Verstößen gegen den Milieuschutz versagt werden sollten. Im Rahmen dieser
Anhörung konnten dann die erforderlichen Änderungen durchgesetzt werden.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
08.03.2010, OA 1072
Antrag vom
08.02.2010, OF
449/2
Antrag vom 06.03.2010, OF 459/2
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.09.2009, NR 1564
Bericht des
Magistrats vom 04.10.2010, B 637
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 13.01.2010 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2
am 08.02.2010, TO I, TOP 27 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 08.03.2010, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 1072 2010
1.
a) Die Vorlage B 24 wird als Zwischenbericht unter Hinweis
auf OA 1072 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu
nehmen. 2. Die Vorlage OF 449/2 wird durch die Annahme
der Vorlage OF 459/2 für erledigt erklärt. 3.
Die
Vorlage OF 459/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. a) CDU, GRÜNE,
SPD und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) b)
Einstimmige Annahme
zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, SPD
und LINKE.; FDP (= Enthaltung) 39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP
59 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG 40. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.04.2010, TO I, TOP
28 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
41. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.05.2010, TO I, TOP
23 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage B 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1072 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP
22 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Der
Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG gegen FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (B 24 =
Kenntnis als Zwischenbericht, OA 1072 = Annahme) Stv. Holtz (B 24 =
Kenntnis, OA 1072 = Annahme) Stv. Schenk (B 24 = Kenntnis, OA 1072 =
vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO II, TOP 65 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 24 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Der
Vorlage OA 1072 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, REP und NPD gegen FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk
(= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen Stv. Schenk (=
vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8399, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 0