Die Erhaltungssatzungen Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B
637 Betreff:
Die Erhaltungssatzungen
Westend I und Westend II: Welche entfaltet die größere Schutzwirkung? Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.07.2010, § 8399 - NR 1564 CDU und GRÜNE, OA 1072 OBR
2, l. B 24/10 -
Ziffer 2a) Der Magistrat ist in nahezu allen Bauvorhaben im
Bereich der Satzungen zuständig. In übergeordneten Bauvorhaben von Bundes- oder
Landesstellen ist er am Verfahren beteiligt. Ziffer 2b) Der Magistrat bedauert das redaktionelle Versehen;
die Zahl der Prüfungen beträgt 235. Ziffer 2c) Erhaltungssatzungen und Bebauungspläne sind
unterschiedliche und eigenständige Instrumente des Bauplanungsrechts. Rechtlich
wird keiner der beiden Satzungen eine Priorität eingeräumt. Erhaltungssatzungen
und Bebauungspläne sind also gleichrangig nebeneinander anzuwenden. Ziffer 2d+f) Der Magistrat wiederholt seine Ausführungen, dass
alle Bauanträge auf ihre Vereinbarkeit mit der jeweiligen Erhaltungssatzung
geprüft werden. Der Magistrat bedauert, wenn der Ortsbeirat den Eindruck hat,
dass dies bei einzelnen Bauvorhaben nicht der Fall ist; dennoch halten auch
diese die Vorgaben ein und haben in der Folge einen Anspruch auf eine
Baugenehmigung.
Ziffer 2e) Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen
unter Ziffer b) des Berichtes B 24 vom 11.01.2010. Ziffer 2g) Der Magistrat hält bei städtebaulich schützenswerten
Bevölkerungsstrukturen Milieuschutzsatzungen rechtlich nicht für bedenklich. Er
hat ausgeführt, dass der Erlass von Erhaltungssatzungen für das im Bericht
genannte Gebiet zum jetzigen Zeitpunkt nicht als geeignetes Mittel erscheint.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.09.2009, NR 1564
Bericht des
Magistrats vom 11.01.2010, B 24
Anregung vom
08.03.2010, OA 1072
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2
Versandpaket: 06.10.2010 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2
am 25.10.2010, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 637
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung)
46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 637
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 9080, 46. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.12.2010 Aktenzeichen: 61 0