Prüfung Trassenvarianten für die Regionaltangente West
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Regionaltangente West Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die RTW-Planungsgesellschaft zu beauftragen, im Rahmen der laufenden Planungen für die Regionaltangente West für folgende Streckenabschnitte alternative Trassenführungen zu prüfen und zu bewerten:
- Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd / Bahnhof Sossenheim: Führung der Trasse nach der Haltestelle Henri-Dunant-Siedlung eng am südlichen Rand der A66 bis zum nord-östlichen Rand der Carl-Sonnenschein-Siedlung jenseits der Julius-Leber-Straße, dann Querung der Autobahn; Errichtung einer Station bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zusätzlich zur Haltestelle Michaelstraße. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlegung der ohnedies geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A66 in die Nähe der Haltestelle bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu prüfen.
- Streckenabschnitt Bahnhof Höchst / Regionalbahnhof Flughafen: Führung der Trasse über den Bahnhof Farbwerke und dann weiter entlang der westlichen Werksgrenze des Industrieparks Höchst unter Nutzung der Werksbrücke über den Main; Errichtung einer Station in Sindlingen zusätzlich zum Bahnhof Farbwerke. Um sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen die jeweiligen Trassenvarianten hinsichtlich Fahrgastzahlen, überschlägigen Baukosten und dem sich errechnenden Nutzen-Kosten-Faktor für das Gesamtvorhaben gegenübergestellt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: Um Zeitverlust und Planungsaufwand entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, Trassenvarianten zur Regionaltangente West (RTW) frühzeitig prüfen zu lassen und nicht erst im fortgeschrittenen Planungsstadium. Die Förderfähigkeit der RTW aus Bundesmittel darf durch Zeitverzug und einen durch unnötige Kosten sich verschlechternden Nutzen-Kosten-Wert nicht gefährdet werden. Die Trassenführung der RTW auf Frankfurter Gebiet gibt zumindest an zwei Streckenabschnitten Anlaß, aus Gründen des Landschaftsschutzes oder eines verkehrlichen Zwangspunktes Alternativen zu prüfen. Dabei ist stets auch die Erschließungsfunktion der RTW, also die Zahl der zu erreichenden Fahrgäste und die Attraktivität des Verkehrsmittels für die Fahrgäste, als wichtiges Ziel, das auch in den für die Förderfähigkeit entscheidenden und für die Sinnhaftigkeit wichtigen NKU-Wert eingeht, zu berücksichtigen. Für eine Bewertung der Varianten ist deshalb die Angabe der Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und den NKU-Wert unverzichtbar. In Sossenheim führt die bisher präferierte Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet Sossenheimer Unterfeld. Ein auch vom Ortsbeirat 6 aufgegriffener Vorschlag sieht daher vor, die Trasse landschaftsschonend enger auf der südlichen Seite der A66 zu führen und erst nordöstlich der Carl-Sonnenschein-Siedlung die Autobahn zu queren, sodass auch diese Siedlung mit einer eigenen Haltestelle erschlossen werden kann. Der Erschließung dieser Siedlung steht dieser Variante der Wegfall eines Haltepunktes im Gewerbegebiet Eschborn gegenüber. Hierbei ist zu prüfen, ob eine ohnehin vorgesehen Fußgänger- und Radfahrerüberführung über die Autobahn dies durch Verlegung in die Nähe eines Haltepunktes bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung ausgleichen kann. Bei der Führung der Trasse in Höchst bildet die Leunabrücke einen Zwangspunkt. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Führung der RTW über die Brücke die Verkehrskapazität so einschränken könnte, dass die entlastende Wirkung der Leunabrücke für Höchst und Nied Schaden nimmt. Gerade die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugen Verkehrszahlen für die Südumfahrung Höchst lassen befürchten, dass bei einer weiteren Nutzung der Brücke durch die RTW die Südumfahrung noch weniger angenommen wird. Durch eine alternative Trassenführung über die westliche Werksbrücke des Industrieparks entstünden zwei neue Haltestellen am S-Bahnhof Farbwerke und in Sindlingen. Demgegenüber stünde allerdings der Wegfall der Haltepunkte am Tor Ost und Tor Süd des Industrieparks.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.06.2009, NR 1465 Betreff: Prüfung Trassenvarianten für die
Regionaltangente West Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die
RTW-Planungsgesellschaft zu beauftragen, im Rahmen der laufenden Planungen für
die Regionaltangente West für folgende Streckenabschnitte alternative
Trassenführungen zu prüfen und zu bewerten: 1. Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd /
Bahnhof Sossenheim: Führung der Trasse nach der Haltestelle
Henri-Dunant-Siedlung eng am südlichen Rand der A66 bis zum nord-östlichen Rand
der Carl-Sonnenschein-Siedlung jenseits der Julius-Leber-Straße, dann Querung
der Autobahn; Errichtung einer Station bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung
zusätzlich zur Haltestelle Michaelstraße. In diesem Zusammenhang ist auch die
Verlegung der ohnedies geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A66 in
die Nähe der Haltestelle bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu prüfen. 2. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst /
Regionalbahnhof Flughafen: Führung der Trasse über den Bahnhof Farbwerke und
dann weiter entlang der westlichen Werksgrenze des Industrieparks Höchst unter
Nutzung der Werksbrücke über den Main; Errichtung einer Station in Sindlingen
zusätzlich zum Bahnhof Farbwerke. Um sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen,
sollen die jeweiligen Trassenvarianten hinsichtlich Fahrgastzahlen,
überschlägigen Baukosten und dem sich errechnenden Nutzen-Kosten-Faktor für das
Gesamtvorhaben gegenübergestellt werden. Über das Ergebnis ist der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: Um
Zeitverlust und Planungsaufwand entgegenzuwirken, ist es sinnvoll,
Trassenvarianten zur Regionaltangente West (RTW) frühzeitig prüfen zu lassen
und nicht erst im fortgeschrittenen Planungsstadium. Die Förderfähigkeit der
RTW aus Bundesmittel darf durch Zeitverzug und einen durch unnötige Kosten sich
verschlechternden Nutzen-Kosten-Wert nicht gefährdet werden. Die Trassenführung der RTW auf Frankfurter Gebiet
gibt zumindest an zwei Streckenabschnitten Anlaß, aus Gründen des
Landschaftsschutzes oder eines verkehrlichen Zwangspunktes Alternativen zu
prüfen. Dabei ist stets auch die Erschließungsfunktion der RTW, also die Zahl
der zu erreichenden Fahrgäste und die Attraktivität des Verkehrsmittels für die
Fahrgäste, als wichtiges Ziel, das auch in den für die Förderfähigkeit
entscheidenden und für die Sinnhaftigkeit wichtigen NKU-Wert eingeht, zu
berücksichtigen. Für eine Bewertung der Varianten ist deshalb die Angabe der
Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und den NKU-Wert unverzichtbar. In Sossenheim führt die bisher präferierte Trasse
durch das Landschaftsschutzgebiet Sossenheimer Unterfeld. Ein auch vom
Ortsbeirat 6 aufgegriffener Vorschlag sieht daher vor, die Trasse
landschaftsschonend enger auf der südlichen Seite der A66 zu führen und erst
nordöstlich der Carl-Sonnenschein-Siedlung die Autobahn zu queren, sodass auch
diese Siedlung mit einer eigenen Haltestelle erschlossen werden kann. Der
Erschließung dieser Siedlung steht dieser Variante der Wegfall eines
Haltepunktes im Gewerbegebiet Eschborn gegenüber. Hierbei ist zu prüfen, ob
eine ohnehin vorgesehen Fußgänger- und Radfahrerüberführung über die Autobahn
dies durch Verlegung in die Nähe eines Haltepunktes bei der
Carl-Sonnenschein-Siedlung ausgleichen kann. Bei der Führung der Trasse in Höchst bildet die
Leunabrücke einen Zwangspunkt. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Führung der
RTW über die Brücke die Verkehrskapazität so einschränken könnte, dass die
entlastende Wirkung der Leunabrücke für Höchst und Nied Schaden nimmt. Gerade
die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugen Verkehrszahlen für die
Südumfahrung Höchst lassen befürchten, dass bei einer weiteren Nutzung der
Brücke durch die RTW die Südumfahrung noch weniger angenommen wird. Durch eine
alternative Trassenführung über die westliche Werksbrücke des Industrieparks
entstünden zwei neue Haltestellen am S-Bahnhof Farbwerke und in Sindlingen.
Demgegenüber stünde allerdings der Wegfall der Haltepunkte am Tor Ost und Tor
Süd des Industrieparks. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Helmut
Alexander Heuser Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 815
Bericht des
Magistrats vom 08.02.2010, B 69
Bericht des
Magistrats vom 09.08.2010, B 504
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 73
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 401
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
1465 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR
1465 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 906) Ziffer 2.: CDU,
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO II, TOP 68 Beschluss: 1.
Der
Vorlage OA 906 wird im Rahmen der Vorlage NR 1465 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 1465 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)
zu
2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie
Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der
Vorlage OA 906) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie
Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en):
§ 6390, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 69 1