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Prüfung Trassenvarianten für die Regionaltangente West

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Regionaltangente West Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die RTW-Planungsgesellschaft zu beauftragen, im Rahmen der laufenden Planungen für die Regionaltangente West für folgende Streckenabschnitte alternative Trassenführungen zu prüfen und zu bewerten:

  1. Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd / Bahnhof Sossenheim: Führung der Trasse nach der Haltestelle Henri-Dunant-Siedlung eng am südlichen Rand der A66 bis zum nord-östlichen Rand der Carl-Sonnenschein-Siedlung jenseits der Julius-Leber-Straße, dann Querung der Autobahn; Errichtung einer Station bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zusätzlich zur Haltestelle Michaelstraße. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlegung der ohnedies geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A66 in die Nähe der Haltestelle bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu prüfen.
  2. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst / Regionalbahnhof Flughafen: Führung der Trasse über den Bahnhof Farbwerke und dann weiter entlang der westlichen Werksgrenze des Industrieparks Höchst unter Nutzung der Werksbrücke über den Main; Errichtung einer Station in Sindlingen zusätzlich zum Bahnhof Farbwerke. Um sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen die jeweiligen Trassenvarianten hinsichtlich Fahrgastzahlen, überschlägigen Baukosten und dem sich errechnenden Nutzen-Kosten-Faktor für das Gesamtvorhaben gegenübergestellt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: Um Zeitverlust und Planungsaufwand entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, Trassenvarianten zur Regionaltangente West (RTW) frühzeitig prüfen zu lassen und nicht erst im fortgeschrittenen Planungsstadium. Die Förderfähigkeit der RTW aus Bundesmittel darf durch Zeitverzug und einen durch unnötige Kosten sich verschlechternden Nutzen-Kosten-Wert nicht gefährdet werden. Die Trassenführung der RTW auf Frankfurter Gebiet gibt zumindest an zwei Streckenabschnitten Anlaß, aus Gründen des Landschaftsschutzes oder eines verkehrlichen Zwangspunktes Alternativen zu prüfen. Dabei ist stets auch die Erschließungsfunktion der RTW, also die Zahl der zu erreichenden Fahrgäste und die Attraktivität des Verkehrsmittels für die Fahrgäste, als wichtiges Ziel, das auch in den für die Förderfähigkeit entscheidenden und für die Sinnhaftigkeit wichtigen NKU-Wert eingeht, zu berücksichtigen. Für eine Bewertung der Varianten ist deshalb die Angabe der Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und den NKU-Wert unverzichtbar. In Sossenheim führt die bisher präferierte Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet Sossenheimer Unterfeld. Ein auch vom Ortsbeirat 6 aufgegriffener Vorschlag sieht daher vor, die Trasse landschaftsschonend enger auf der südlichen Seite der A66 zu führen und erst nordöstlich der Carl-Sonnenschein-Siedlung die Autobahn zu queren, sodass auch diese Siedlung mit einer eigenen Haltestelle erschlossen werden kann. Der Erschließung dieser Siedlung steht dieser Variante der Wegfall eines Haltepunktes im Gewerbegebiet Eschborn gegenüber. Hierbei ist zu prüfen, ob eine ohnehin vorgesehen Fußgänger- und Radfahrerüberführung über die Autobahn dies durch Verlegung in die Nähe eines Haltepunktes bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung ausgleichen kann. Bei der Führung der Trasse in Höchst bildet die Leunabrücke einen Zwangspunkt. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Führung der RTW über die Brücke die Verkehrskapazität so einschränken könnte, dass die entlastende Wirkung der Leunabrücke für Höchst und Nied Schaden nimmt. Gerade die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugen Verkehrszahlen für die Südumfahrung Höchst lassen befürchten, dass bei einer weiteren Nutzung der Brücke durch die RTW die Südumfahrung noch weniger angenommen wird. Durch eine alternative Trassenführung über die westliche Werksbrücke des Industrieparks entstünden zwei neue Haltestellen am S-Bahnhof Farbwerke und in Sindlingen. Demgegenüber stünde allerdings der Wegfall der Haltepunkte am Tor Ost und Tor Süd des Industrieparks.

Inhalt

Antrag vom 30.06.2009, NR 1465

Betreff: Prüfung Trassenvarianten für die Regionaltangente West Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die RTW-Planungsgesellschaft zu beauftragen, im Rahmen der laufenden Planungen für die Regionaltangente West für folgende Streckenabschnitte alternative Trassenführungen zu prüfen und zu bewerten:

  1. Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd / Bahnhof Sossenheim: Führung der Trasse nach der Haltestelle Henri-Dunant-Siedlung eng am südlichen Rand der A66 bis zum nord-östlichen Rand der Carl-Sonnenschein-Siedlung jenseits der Julius-Leber-Straße, dann Querung der Autobahn; Errichtung einer Station bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zusätzlich zur Haltestelle Michaelstraße. In diesem Zusammenhang ist auch die Verlegung der ohnedies geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die A66 in die Nähe der Haltestelle bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu prüfen.

  2. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst / Regionalbahnhof Flughafen: Führung der Trasse über den Bahnhof Farbwerke und dann weiter entlang der westlichen Werksgrenze des Industrieparks Höchst unter Nutzung der Werksbrücke über den Main; Errichtung einer Station in Sindlingen zusätzlich zum Bahnhof Farbwerke. Um sachgerechte Entscheidungen zu ermöglichen, sollen die jeweiligen Trassenvarianten hinsichtlich Fahrgastzahlen, überschlägigen Baukosten und dem sich errechnenden Nutzen-Kosten-Faktor für das Gesamtvorhaben gegenübergestellt werden. Über das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Begründung: Um Zeitverlust und Planungsaufwand entgegenzuwirken, ist es sinnvoll, Trassenvarianten zur Regionaltangente West (RTW) frühzeitig prüfen zu lassen und nicht erst im fortgeschrittenen Planungsstadium. Die Förderfähigkeit der RTW aus Bundesmittel darf durch Zeitverzug und einen durch unnötige Kosten sich verschlechternden Nutzen-Kosten-Wert nicht gefährdet werden. Die Trassenführung der RTW auf Frankfurter Gebiet gibt zumindest an zwei Streckenabschnitten Anlaß, aus Gründen des Landschaftsschutzes oder eines verkehrlichen Zwangspunktes Alternativen zu prüfen. Dabei ist stets auch die Erschließungsfunktion der RTW, also die Zahl der zu erreichenden Fahrgäste und die Attraktivität des Verkehrsmittels für die Fahrgäste, als wichtiges Ziel, das auch in den für die Förderfähigkeit entscheidenden und für die Sinnhaftigkeit wichtigen NKU-Wert eingeht, zu berücksichtigen. Für eine Bewertung der Varianten ist deshalb die Angabe der Auswirkungen auf Fahrgastzahlen und den NKU-Wert unverzichtbar. In Sossenheim führt die bisher präferierte Trasse durch das Landschaftsschutzgebiet Sossenheimer Unterfeld. Ein auch vom Ortsbeirat 6 aufgegriffener Vorschlag sieht daher vor, die Trasse landschaftsschonend enger auf der südlichen Seite der A66 zu führen und erst nordöstlich der Carl-Sonnenschein-Siedlung die Autobahn zu queren, sodass auch diese Siedlung mit einer eigenen Haltestelle erschlossen werden kann. Der Erschließung dieser Siedlung steht dieser Variante der Wegfall eines Haltepunktes im Gewerbegebiet Eschborn gegenüber. Hierbei ist zu prüfen, ob eine ohnehin vorgesehen Fußgänger- und Radfahrerüberführung über die Autobahn dies durch Verlegung in die Nähe eines Haltepunktes bei der Carl-Sonnenschein-Siedlung ausgleichen kann. Bei der Führung der Trasse in Höchst bildet die Leunabrücke einen Zwangspunkt. Es ist zu überprüfen, inwieweit die Führung der RTW über die Brücke die Verkehrskapazität so einschränken könnte, dass die entlastende Wirkung der Leunabrücke für Höchst und Nied Schaden nimmt. Gerade die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht überzeugen Verkehrszahlen für die Südumfahrung Höchst lassen befürchten, dass bei einer weiteren Nutzung der Brücke durch die RTW die Südumfahrung noch weniger angenommen wird. Durch eine alternative Trassenführung über die westliche Werksbrücke des Industrieparks entstünden zwei neue Haltestellen am S-Bahnhof Farbwerke und in Sindlingen. Demgegenüber stünde allerdings der Wegfall der Haltepunkte am Tor Ost und Tor Süd des Industrieparks. Bericht des Magistrats vom 18.09.2009, B 815 Bericht des Magistrats vom 08.02.2010, B 69 Bericht des Magistrats vom 09.08.2010, B 504 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 73 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 401 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009

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