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Regionaltangente-West muss die Siedlungen in Sossenheim erschließen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 401 Betreff: Regionaltangente-West muss die Siedlungen in Sossenheim erschließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6390 - NR 1465 CDU, OA 906/09 OBR 6, l. B 73/11 - Die Arbeiten der RTW-Planungsgesellschaft zur Findung einer Vorzugstrasse sind mittlerweile abgeschlossen. Danach haben sich die im letzten Zwischenbericht B 73 vom 04.02.2011 dargestellten Variantenuntersuchungen wie folgt konkretisiert: Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd - Bahnhof Sossenheim Die RTW-Vorzugstrasse verläuft vom Umsteigebahnhof Eschborn-Süd kommend entlang der Gemarkungsgrenze Eschborn/Frankfurt a.M. nördlich der BAB A 66 zunächst in Hochlage, überquert die Wilhelm-Fay-Straße mit einem Brückenbauwerk und wird dann auf Geländeniveau abgesenkt. Dort wo die Gemarkungsgrenze auf die BAB A 66 trifft, wird die RTW soweit nach Norden verschwenkt und wieder in Hochlage geführt, dass die Rampen der Anschlussstelle Eschborn nördlich umgangen und der Straßenzug Siegener Straße - Sossenheimer Straße (L 3006) mit einem Brückenbauwerk überquert werden kann. Der Haltepunkt "Carl-Sonnenschein-Siedlung/Düsseldorfer Straße" liegt unmittelbar östlich des Brückenbauwerks. Da die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung nach aktuellen Aussagen die ursprünglich im Zusammenhang mit dem planfestgestellten Ausbau der Anschlussstelle Eschborn vorgesehene Fuß- und Radwegebrücke nicht weiterverfolgen will und stattdessen die Straßenunterführung so erweitern will, dass der Fuß- und Radverkehr weiterhin im Zuge der Siegener Straße - Sossenheimer Straße geführt werden kann, wird voraussichtlich die Höhenlage der RTW-Vorzugstrasse reduziert und die fußläufige Anbindung der Ortslage Sossenheim an den Haltepunkt vereinfacht werden können. Im weiteren Verlauf bleibt die RTW-Vorzugstrasse auf der Nordseite der BAB A 66 und wird wieder auf Geländeniveau bzw. in einem leichten Einschnitt geführt. Anschließend überquert die Trasse das Sulzbachtal und die BAB A 66, um anschließend auf Frankfurter Gemarkung an die Regionalbahnstrecke Höchst - Bad Soden anzuschließen. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst - Regionalbahnhof Flughafen Wie bereits berichtet kommen die Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass eine westliche Umfahrung des Industrieparks Höchst aus technischen, betrieblichen und verkehrlichen Gründen nicht in Betracht kommt. Die Vorzugstrasse verläuft daher durch die Leunastraße. Die grundsätzliche Machbarkeit hierfür konnte aufgezeigt werden. Aufbauend auf dieser Vorzugstrasse erstellt die RTW-Planungsgesellschaft als zunächst abschließenden Arbeitsschritt eine Beschlussvorlage für die Gremien der die RTW-Planungsgesellschaft tragenden Gebietskörperschaften, die der Entscheidung dienen soll, ob die Planung weitergeführt wird und die erforderlichen Planungsmittel bereitgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2009, OA 906 Antrag vom 30.06.2009, NR 1465 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 73 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 922, 5. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.12.2011 Aktenzeichen: 69 1