Regionaltangente-West muss die Siedlungen in Sossenheim erschließen!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B
401 Betreff:
Regionaltangente-West muss
die Siedlungen in Sossenheim erschließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6390 - NR 1465 CDU, OA 906/09 OBR 6, l. B
73/11 - Die Arbeiten der RTW-Planungsgesellschaft
zur Findung einer Vorzugstrasse sind mittlerweile abgeschlossen. Danach haben
sich die im letzten Zwischenbericht B 73 vom 04.02.2011 dargestellten
Variantenuntersuchungen wie folgt konkretisiert: Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd -
Bahnhof Sossenheim Die RTW-Vorzugstrasse verläuft vom Umsteigebahnhof
Eschborn-Süd kommend entlang der Gemarkungsgrenze Eschborn/Frankfurt a.M.
nördlich der BAB A 66 zunächst in Hochlage, überquert die Wilhelm-Fay-Straße
mit einem Brückenbauwerk und wird dann auf Geländeniveau abgesenkt. Dort wo die
Gemarkungsgrenze auf die BAB A 66 trifft, wird die RTW soweit nach Norden
verschwenkt und wieder in Hochlage geführt, dass die Rampen der Anschlussstelle
Eschborn nördlich umgangen und der Straßenzug Siegener Straße - Sossenheimer
Straße (L 3006) mit einem Brückenbauwerk überquert werden kann. Der Haltepunkt
"Carl-Sonnenschein-Siedlung/Düsseldorfer Straße" liegt unmittelbar östlich des
Brückenbauwerks.
Da die Hessische Straßen- und
Verkehrsverwaltung nach aktuellen Aussagen die ursprünglich im Zusammenhang mit
dem planfestgestellten Ausbau der Anschlussstelle Eschborn vorgesehene Fuß- und
Radwegebrücke nicht weiterverfolgen will und stattdessen die
Straßenunterführung so erweitern will, dass der Fuß- und Radverkehr weiterhin
im Zuge der Siegener Straße - Sossenheimer Straße geführt werden kann, wird
voraussichtlich die Höhenlage der RTW-Vorzugstrasse reduziert und die
fußläufige Anbindung der Ortslage Sossenheim an den Haltepunkt vereinfacht
werden können.
Im weiteren Verlauf bleibt die
RTW-Vorzugstrasse auf der Nordseite der BAB A 66 und wird wieder auf
Geländeniveau bzw. in einem leichten Einschnitt geführt. Anschließend überquert
die Trasse das Sulzbachtal und die BAB A 66, um anschließend auf Frankfurter
Gemarkung an die Regionalbahnstrecke Höchst - Bad Soden anzuschließen. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst - Regionalbahnhof
Flughafen Wie bereits berichtet kommen die
Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass eine westliche Umfahrung des
Industrieparks Höchst aus technischen, betrieblichen und verkehrlichen Gründen
nicht in Betracht kommt. Die Vorzugstrasse verläuft daher durch die
Leunastraße. Die grundsätzliche Machbarkeit hierfür konnte aufgezeigt
werden. Aufbauend auf dieser Vorzugstrasse
erstellt die RTW-Planungsgesellschaft als zunächst abschließenden
Arbeitsschritt eine Beschlussvorlage für die Gremien der die
RTW-Planungsgesellschaft tragenden Gebietskörperschaften, die der Entscheidung
dienen soll, ob die Planung weitergeführt wird und die erforderlichen
Planungsmittel bereitgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.05.2009, OA 906
Antrag vom
30.06.2009, NR 1465
Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 73 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6
am 25.10.2011, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 401
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 401
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 922, 5. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 06.12.2011 Aktenzeichen: 69 1