Regionaltangente West muss die Siedlungen in Sossenheim erschließen!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B
73 Betreff:
Regionaltangente West muss
die Siedlungen in Sossenheim erschließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6390 - NR 1465 CDU, OA 906/09 OBR 6, l. B
504/10 - Zwischenbericht: Die Planungen sind weiter fortgeschritten. Der
Sachstand stellt sich im Dezember 2010 wie folgt dar: Streckenabschnitt Umsteigebahnhof Eschborn-Süd -
Bahnhof Sossenheim Die mögliche Führung der RTW am Eschborner Dreieck
(ED) wurde auf 5 Hauptvarianten verdichtet (siehe Anlage 1): ED 1 -Vorzugsvariante der Nutzen-Kosten-Untersuchung
(NKU) aus dem Jahr 2000 Die NKU-Vorzugsvariante hat im Bereich des
Eschborner Dreiecks drei Haltepunkte vorgesehen: Düsseldorfer Straße
(Eschborn/Frankfurt a.M.), Camp-Phönix-Park (Eschborn/Schwalbach) und
Sossenheim-Nord (Frankfurt a.M.). Die Weiterführung Richtung Bahnhof Sossenheim
sollte auf der Frankfurter Seite durch das Sulzbachtal erfolgen. Diese Planung
wird nicht weiter verfolgt. Zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs
bestehen mittlerweile Vorgaben für das Spaltmaß zwischen Fahrzeug und
Bahnsteig, die durch den in der NKU-Vorzugsvariante an der Haltestelle
Camp-Phönix-Park vorgesehenen kleinen Kurvenradius nicht eingehalten werden
können. Bei einer angepassten Trassierung mit einem größeren Radius würde die
BAB A 66 weiter westlich gequert, so dass eine mögliche Haltestelle
Sossenheim-Nord von der Michaelstrasse weiter in Richtung Sulzbachtal rücken
würde. Die Haltestelle wäre damit weiter von der Bebauung entfernt und würde
das Wohngebiet Sossenheim-Nord nicht mehr erschließen. Dazu kommt, dass nach
dem Bundesfernstraßengesetz grundsätzlich ein Mindestabstand von ca. 40 m
von den Bundesautobahnen einzuhalten ist. Es ist unter diesen Voraussetzungen
zweifelhaft, ob die Autobahnverwaltung der in der NKU geplanten Trassierung im
Bereich der Dunant-Siedlung zustimmen würde. Die Variante ED 1 kann
deshalb nicht weiterverfolgt werden. ED 2 - Unterfahrung des Eschborner Dreiecks
(Tunnel) Das Eschborner Dreieck ist ein
planfreier Autobahnknotenpunkt mit verschiedenen Verkehrsebenen. Diese Ebenen
sind durch komplexe Stützkonstruktionen gegründet. Um auf der Sossenheimer
Seite eine mögliche Haltestelle Carl-Sonnenschein-Siedlung zu erreichen (Lage:
nördlich des Friedhofes), wäre es zunächst erforderlich, das Eschborner Dreieck
in einer weiteren Ebene beispielsweise zu unterqueren. Für die Unterquerung
bilden die Brückenfundamente im Eschborner Dreieck die Zwangspunkte, so dass
nur eine Trasse möglich ist, die die im Gewerbegebiet Sossenheim ausgewiesenen
Baufelder nördlich der BAB A 66 und westlich der Wilhelm-Fay-Straße
massiv durchschneiden würde. Die Höhenlage der Haltestelle
Carl-Sonnenschein-Siedlung wird bestimmt von der Überführung der RTW über die
Fuß- und Radwegbrücke, die im Zuge des Ausbaus der Anschlussstelle Eschborn neu
errichtet werden wird, bzw. von der Siegener Straße, welche mit einer lichten
Höhe von ca. 5,00 m überquert werden muss. Durch das vorher notwendige
"Abtauchen" unter dem Eschborner Dreieck hindurch und den dann erforderlichen
Anstieg bis zur Haltestelle, in deren Bereich die Gleise nahezu waagerecht
liegen müssen, werden grenzwertige Situationen bezüglich der Trassierung und
des Fahrbetriebs und Fahrkomforts geschaffen. Der Mindestabstand von 40 m
zur BAB A 66 würde zudem nicht eingehalten. Die Variante ED 2
soll deshalb nicht weiter verfolgt werden. ED 3 - Überfahrung des Eschborner Dreiecks
(Brücke) Die Brückenkonstruktion für die RTW
über das Eschborner Dreieck ergäbe sich aus den möglichen Pfeilerstandorten in
den schmalen Freiflächen zwischen den Fahrbahnen im Eschborner Dreieck. Z. T.
sind Versorgungsleitungen unterhalb der Freiflächen angelegt. Eine Überprüfung
der Bestandssituation hatte zum Ergebnis, dass nur mit erheblichem
Kostenaufwand eine Brücke hergestellt werden kann. Dazu kommt, dass die
Folgesituation sich wie in der Variante ED 2 hinsichtlich der Höhenlage
der Haltestelle aufgrund der Überquerung der Anschlussstelle Eschborn mit der
geforderten lichten Höhe ergibt. Die Variante ED 3 soll deshalb nicht
weiterverfolgt werden. Zwischenergebnis der Variantenüberprüfung ED 1, ED 2
und ED 3: Die Varianten haben die
Gemeinsamkeit der Streckenführung durch das Sulzbachtal auf Frankfurter Seite.
Die Haltestelle Sossenheim-Nord ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben (ED 1) oder
wegen der örtlichen Nähe zu einem möglichen Haltepunkt
Carl-Sonnenschein-Siedlung (ED 2 und ED 3) nicht zu realisieren. Der
Haltepunkt Carl-Sonnenschein-Siedlung ist an der zunächst vorgesehenen
Stelle nördlich des Sossenheimer Friedhofs in seiner Höhenlage abhängig von der
Anschlussstelle Eschborn bzw. der Brücke über das Eschborner Dreieck. Als Fazit
ist festzuhalten, dass, wenn überhaupt, nur durch außerordentlich hohe
investive Maßnahmen ED 2 und ED 3 realisierbar wären. Zusätzlich
wären die möglicherweise negativen Folgen für das Sulzbachtal und die
Trassierungsprobleme im Bereich der Dunant-Siedlung zu berücksichtigen. Die
Varianten ED 1, ED 2 und ED 3 sollen deshalb nicht
weiterverfolgt werden. Vor diesem Hintergrund hat die RTW
Planungsgesellschaft zwei weitere Varianten untersucht. ED 4 - Querung der Sossenheimer Straße (Eschborn)
mit einem einfachen Brückenbauwerk und mit direkter Führung nördlich der BAB A
66 (Gebiet Eschborn und Sulzbach) sowie mit einem Brückenneubau über die BAB A
66 und anschließender Einmündung in die Trasse der RB 13 (auf Frankfurter
Gebiet). Die Haltestelle
Carl-Sonnenschein-Siedlung/Düsseldorfer Straße befindet sich bei dieser
Variante über der Sossenheimer Strasse (Verlängerung der Siegener Strasse) auf
Eschborner Gebiet. Die Lage der Trasse entspricht in diesem Bereich in etwa der
der NKU-Vorzugsvariante ED 1. Die Haltestelle wird an den im Zuge der
Ausbauplanung der Anschlussstelle Eschborn geplanten Fuß- und Radweg
angebunden. Die Anwohner der Carl-Sonnenschein-Siedlung/Siegener Strasse
könnten über die Fuß- und Radwegebrücke die RTW Haltestelle
Carl-Sonnenschein-Siedlung/Düsseldorfer Straße erreichen. Durch die
Weiterführung auf der nördlichen Seite der BAB A 66 wird die Trassierung durch
das Sulzbachtal auf Frankfurter Seite vermieden. Die Einschleifung in die
Trasse der RB 13 ist problemlos. Eine erste naturschutzfachliche Überprüfung
hat ergeben, dass mit keinen geschützten Arten entlang dieser Trassenvariante
zu rechnen ist. Der Abstand zur Autobahn wird dadurch eingehalten, dass im 40 m
Abstand zur Autobahn Hochspannungsleitungen einen Korridor blockieren und die
RTW einen Abstand zu den Hochspannungsleitungen einhalten muss. Die
Variante ED 4 ist realisierbar. ED 5 - Querung der Sossenheimer Straße (Eschborn)
mit einem lang gezogenen Brückenbauwerk (dicht an der Autobahnbrücke) und mit
direkter Führung nördlich der BAB A 66 (Gebiet Eschborn und Sulzbach) sowie mit
einem Brückenneubau über die BAB A 66 und anschließender Einmündung in die
Trasse der RB 13 (auf Frankfurter Gebiet). Ziel der Variante ED 5 ist es, den Zugang von
Sossenheim aus (über die Fuß- und Radwegebrücke) gegenüber Variante ED 4 zu
verkürzen. Der Abstand zur Autobahnbrücke ist auch hier zu wahren. Die
Haltestelle würde u. U. auch über den Autobahnzu- und -abfahrten liegen und
diese mit einer lang gezogenen Brücke überspannen. Die RTW Planungsgesellschaft
versucht derzeit zu eruieren, welche Abstands-/Freihaltemaße, auch vor dem
Hintergrund eines möglichen Umbaus des Eschborner Dreiecks, an dieser Stelle
konkret einzuhalten sind. Eine Voranfrage bei der Autobahnverwaltung ist
veranlasst. Für die Fortführung des Fahrwegs in Richtung Trasse der RB 13
gelten die Aussagen wie zu Variante ED 4. Die Variante ED 5 ist
realisierbar. Streckenabschnitt Bahnhof Höchst - Regionalbahnhof
Flughafen Die Westumfahrung des Industrieparks
Höchst ist als Variante entfallen. Eine Prüfung der Brückenbücher der
Werksbrücke West hatte zum Ergebnis, dass die Tragfähigkeit der Werksbrücke für
die RTW nicht ausreichend ist. Die betriebliche Planung für die Führung der RTW
durch den Bahnhof Höchst ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich ist
auszuführen, dass der Halt im Bahnhof Höchst und die Weiterführung der Trasse
im Tunnel in die Leunastraße möglich sind. Primär geht es noch um Fragen der
Baudurchführung unter laufendem Bahnbetrieb. Die derzeit noch stattfindenden
Überprüfungen befassen sich mit Ansätzen zur Kostenoptimierung. Durch den Entfall der Variante der Westumfahrung
kann die RTW nur den Weg durch die Leunastrasse nehmen. Für die Führung durch
den Abschnitt der Leunastraße nördlich des Mains ist die Variantenüberprüfung
noch nicht abgeschlossen. Im Abschnitt südlich des Mains war die Führung der
RTW abschnittsweise in Mittellage bzw. westlich der Leunastraße geplant. Im
Bereich der Mittellage bleibt die (Straßen-) Richtungsfahrbahn Nord in ihrer
heutigen Lage bestehen, die Richtungsfahrbahn Süd muss nach Westen verschoben
werden, um den Platz zur Aufnahme der Gleise zu schaffen. Die Schwanheimer Düne
ist von den Planungen der RTW deshalb nicht berührt. Erste Planungen, das FFH Gebiet Schwanheimer Wald in
einer Randlage zu befahren, wurden fallen gelassen. Die RTW wird nach aktuellem
Planungsstand durch den Schwanheimer Knoten unter Inanspruchnahme eines
geringen Geländeanteils der Stadt Kelsterbach zur Flughafenstrecke und von dort
zum Regionalbahnhof Flughafen geführt (Anlage 2). Die Streckenführung wurde mit
der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Anlage 2 (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
27.04.2011, OF 23/6
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.05.2009, OA 906
Antrag vom
30.06.2009, NR 1465
Bericht des
Magistrats vom 09.08.2010, B 504
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 401
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
09.02.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6
am 03.05.2011, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 12 2011
1.
Die Vorlage B 73 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 23/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor
nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die
Streckenführung der Regionaltangente West im Bereich des Frankfurter Westens
im Rahmen einer Informationsveranstaltung durch Vertreter der
Planungsgesellschaft vorstellen zu lassen."
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 73
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte
(= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 138, 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 07.06.2011 Aktenzeichen: 69 1