Frankfurter Mainbrückensommer 2021: „Unter den Brücken spielt die Musik“
Begründung
"Unter den Brücken spielt die Musik" Die Corona-Pandemie hat das kulturelle Leben in Frankfurt nahezu zum Erliegen gebracht. Davon betroffen sind aber nicht nur Theater, Oper, Konzerthäuser, Museen und Ausstellungshäuser, sondern auch die vielfältige Club- und Musikszene. Dies ist nicht nur mit finanziellen Einbußen für Kunstschaffende und Clubbetreibende verbunden. Neben den fehlenden und eingeschränkten Auftrittsmöglichkeiten für diese sind Live-Musikveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in einer Stadt. Sie sind Ausdruck von Lebensfreude und bieten vielen, vor allen Dingen jungen Menschen Gelegenheit zur Begegnung, zum Austausch, zum Knüpfen von Kontakten und Freundschaften. Es ist leider zu erwarten, dass auch im kommenden Jahr Live-Musik-Veranstaltungen unter den Bedingungen des Gesundheitsschutzes vor Corona nur sehr eingeschränkt möglich sein werden. Das gilt vor allen Dingen für Musik-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Deshalb sollte die Stadt Frankfurt schon jetzt Planungen einleiten, wie im kommenden Jahr nachbarschaftsverträglich Freiluft-Musikveranstaltungen im öffentlichen Raum stattfinden können. Damit wird den Kunst- und Musikschaffenden eine Möglichkeit für Einnahmen und künstlerische Auftritte entwickelt und gleichzeitig unter den leider zu erwartenden Einschränkungen durch Corona ein kulturelles Angebot gemacht. Dazu bieten sich vor allen Dingen die Brückenbögen entlang des Mains an. Sie sind einerseits in freier Luft, bieten aber ein Mindestmaß Schutz vor schlechten Witterungsverhältnissen für die Teilnehmenden und für das technische Gerät. Außerdem besteht die Möglichkeit, für diesen Standort entsprechende Sicherheits- und Hygienekonzepte zu entwickeln, so dass nicht immer wieder das Rad von neuem erfunden werden muss, sondern diese Konzepte bei der nächsten Veranstaltung an diesem Standort übernommen werden können. Das gilt auch für Müllentsorgung und Sanitäranlagen. Um die Belastung für die Nachbarschaft gering zu halten, sollen die verschiedenen Standorte in der Weise abwechselnd bespielt werden, dass längere Pausen bestehen, bevor es wieder an derselben Stelle zu neuen Veranstaltungen kommt. Dies vorweggeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- einen runden Tisch zu organisieren unter Beteiligung von Erfahrenen aus den Bereichen Clubs und Musikveranstaltung, aus der Musik- und der unabhängigen Kulturszene, aus dem Ordnungs- und Grünflächenamt, aus dem Kulturamt und der TCF, um den Frankfurter Brückensommer 2021 für etwa 3 Monate vorzubereiten und insbesondere den Magistrat bei den nachstehenden Fragen zu beraten. Die jeweiligen Ortsbeiräte sind dabei in die Beratungen miteinzubeziehen.
- Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die nachfolgenden Standorte für Live-Musik-Konzerte geeignet sind, insbesondere was die Versorgung mit elektrischer Energie, Andienung, Fluchtmöglichkeiten, Müllentsorgung, Sanitäranlagen und Möglichkeiten, den Zugang zahlenmäßig zu beschränken betrifft, sowie welche von ihnen gleichzeitig bespielt werden können: - Osthafenbrücke (Sachsenhäuser Seite) - Honsellbrücke (Frankfurter Seite) - Deutschherrenbrücke (beide Seiten) - Flößerbrücke (beide Seiten) - Ignatz-Bubis-Brücke (beide Seiten) - Alte Brücke (Frankfurter Seite) - Untermainbrücke (beide Seiten) - Friedensbrücke (beide Seiten) - Leunabrücke (nur Höchster Seite) - Schwanheimer Brücke (beide Seiten) - Europabrücke (beide Seiten) Weitere Standortvorschläge sind erwünscht.
- Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,
- a)unter welchen Bedingungen an diesen Standorten Live-Musik-Veranstaltungen (Jazz, Pop, Folk und Popularmusik, eventuell auch Klassik) und der Verkauf von Getränken stattfinden können, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheits- und Hygienevorschriften (Basis für letzteres ist die aktuelle Rechtslage),
- b)wie diese Standorte in einem abwechselnden Turnus an Wochenenden mit entsprechenden mehrtägigen oder mehrwöchigen Ruhepausen mit Live-Musik-Veranstaltungen bespielt werden können, um die Auswirkungen auf die Nachbarschaft auf ein Mindestmaß und auf wenige Tage zu beschränken,
- c)wie die bürokratischen Hürden so gering wie möglich gehalten werden können, um den jeweiligen Veranstaltenden die eigenverantwortliche Umsetzung ihrer Ideen für die Gestaltung, Durchführung der Veranstaltung und des künstlerischen Programms zu überlassen (selbstverständlich unter Beachtung der Sicherheits- und Hygienestandards) und somit ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm zu erlauben,
- d)nach welchen Kriterien die Standorte an Kunst- und Kulturschaffende, Clubs und unabhängige Kulturszene bei freiem Eintritt vergeben werden können, die dann als Veranstaltende fungieren und - sofern von ihnen gewünscht - den Getränkeverkauf übernehmen. Bei den Vergabekriterien ist auf Live-Music-Acts besonders Wert zu legen, vorrangig aus Frankfurt kommend,
- e)mit welchen Kosten zu rechnen ist, und zwar für das jeweilige Sicherheitskonzept und seine Umsetzung, für das Hygienekonzept und gegebenenfalls für das künstlerische Programm, weil zu vermuten ist, dass die Veranstaltenden dieses nicht durch den Getränkeverkauf und den herumgehenden Hut finanzieren werden können.
Inhalt
Antrag vom 07.12.2020, NR 1347
Betreff: Frankfurter Mainbrückensommer 2021: "Unter den Brücken spielt die Musik" Die Corona-Pandemie hat das kulturelle Leben in Frankfurt nahezu zum Erliegen gebracht. Davon betroffen sind aber nicht nur Theater, Oper, Konzerthäuser, Museen und Ausstellungshäuser, sondern auch die vielfältige Club- und Musikszene. Dies ist nicht nur mit finanziellen Einbußen für Kunstschaffende und Clubbetreibende verbunden. Neben den fehlenden und eingeschränkten Auftrittsmöglichkeiten für diese sind Live-Musikveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in einer Stadt. Sie sind Ausdruck von Lebensfreude und bieten vielen, vor allen Dingen jungen Menschen Gelegenheit zur Begegnung, zum Austausch, zum Knüpfen von Kontakten und Freundschaften. Es ist leider zu erwarten, dass auch im kommenden Jahr Live-Musik-Veranstaltungen unter den Bedingungen des Gesundheitsschutzes vor Corona nur sehr eingeschränkt möglich sein werden. Das gilt vor allen Dingen für Musik-Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Deshalb sollte die Stadt Frankfurt schon jetzt Planungen einleiten, wie im kommenden Jahr nachbarschaftsverträglich Freiluft-Musikveranstaltungen im öffentlichen Raum stattfinden können. Damit wird den Kunst- und Musikschaffenden eine Möglichkeit für Einnahmen und künstlerische Auftritte entwickelt und gleichzeitig unter den leider zu erwartenden Einschränkungen durch Corona ein kulturelles Angebot gemacht. Dazu bieten sich vor allen Dingen die Brückenbögen entlang des Mains an. Sie sind einerseits in freier Luft, bieten aber ein Mindestmaß Schutz vor schlechten Witterungsverhältnissen für die Teilnehmenden und für das technische Gerät. Außerdem besteht die Möglichkeit, für diesen Standort entsprechende Sicherheits- und Hygienekonzepte zu entwickeln, so dass nicht immer wieder das Rad von neuem erfunden werden muss, sondern diese Konzepte bei der nächsten Veranstaltung an diesem Standort übernommen werden können. Das gilt auch für Müllentsorgung und Sanitäranlagen. Um die Belastung für die Nachbarschaft gering zu halten, sollen die verschiedenen Standorte in der Weise abwechselnd bespielt werden, dass längere Pausen bestehen, bevor es wieder an derselben Stelle zu neuen Veranstaltungen kommt. Dies vorweggeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- einen runden Tisch zu organisieren unter Beteiligung von Erfahrenen aus den Bereichen Clubs und Musikveranstaltung, aus der Musik- und der unabhängigen Kulturszene, aus dem Ordnungs- und Grünflächenamt, aus dem Kulturamt und der TCF, um den Frankfurter Brückensommer 2021 für etwa 3 Monate vorzubereiten und insbesondere den Magistrat bei den nachstehenden Fragen zu beraten. Die jeweiligen Ortsbeiräte sind dabei in die Beratungen miteinzubeziehen.
- Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die nachfolgenden Standorte für Live-Musik-Konzerte geeignet sind, insbesondere was die Versorgung mit elektrischer Energie, Andienung, Fluchtmöglichkeiten, Müllentsorgung, Sanitäranlagen und Möglichkeiten, den Zugang zahlenmäßig zu beschränken betrifft, sowie welche von ihnen gleichzeitig bespielt werden können: - Osthafenbrücke (Sachsenhäuser Seite) - Honsellbrücke (Frankfurter Seite) - Deutschherrenbrücke (beide Seiten) - Flößerbrücke (beide Seiten) - Ignatz-Bubis-Brücke (beide Seiten) - Alte Brücke (Frankfurter Seite)
- Untermainbrücke (beide Seiten) - Friedensbrücke (beide Seiten) - Leunabrücke (nur Höchster Seite) - Schwanheimer Brücke (beide Seiten) - Europabrücke (beide Seiten) Weitere Standortvorschläge sind erwünscht. - Der Magistrat möge ferner prüfen und berichten,
- a)unter welchen Bedingungen an diesen Standorten Live-Musik-Veranstaltungen (Jazz, Pop, Folk und Popularmusik, eventuell auch Klassik) und der Verkauf von Getränken stattfinden können, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheits- und Hygienevorschriften (Basis für letzteres ist die aktuelle Rechtslage),
- b)wie diese Standorte in einem abwechselnden Turnus an Wochenenden mit entsprechenden mehrtägigen oder mehrwöchigen Ruhepausen mit Live-Musik-Veranstaltungen bespielt werden können, um die Auswirkungen auf die Nachbarschaft auf ein Mindestmaß und auf wenige Tage zu beschränken,
- c)wie die bürokratischen Hürden so gering wie möglich gehalten werden können, um den jeweiligen Veranstaltenden die eigenverantwortliche Umsetzung ihrer Ideen für die Gestaltung, Durchführung der Veranstaltung und des künstlerischen Programms zu überlassen (selbstverständlich unter Beachtung der Sicherheits- und Hygienestandards) und somit ein vielfältiges, abwechslungsreiches Programm zu erlauben,
- d)nach welchen Kriterien die Standorte an Kunst- und Kulturschaffende, Clubs und unabhängige Kulturszene bei freiem Eintritt vergeben werden können, die dann als Veranstaltende fungieren und - sofern von ihnen gewünscht - den Getränkeverkauf übernehmen. Bei den Vergabekriterien ist auf Live-Music-Acts besonders Wert zu legen, vorrangig aus Frankfurt kommend,
- e)mit welchen Kosten zu rechnen ist, und zwar für das jeweilige Sicherheitskonzept und seine Umsetzung, für das Hygienekonzept und gegebenenfalls für das künstlerische Programm, weil zu vermuten ist, dass die Veranstaltenden dieses nicht durch den Getränkeverkauf und den herumgehenden Hut finanzieren werden können.Nebenvorlage: Antrag vom 26.01.2021, NR 1380 Anregung vom 19.01.2021, OA 660 Antrag vom 05.01.2021, OF 534/4
Beratungsverlauf 11 Sitzungen
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