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Frankfurter Mainbrückensommer 2021: "Unter den Brücken spielt die Musik"; "Frankfurter Mainbrückensommer" - Deutschherrnbrücke; City-Marketing einbinden

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Corona-Pandemie bringt das kulturelle und gastronomische Leben in Frankfurt seit über einem Jahr an seine Grenzen. Besonders stark leidet die Clubszene, die fast durchgehend geschlossen hat und von den bestehenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen am längsten betroffen sein wird. Dieser schwierigen Lage versucht der Antrag "Frankfurter Mainbrückensommer" entgegenzuwirken, indem er nach Möglichkeiten sucht, Livemusik-Veranstaltungen und Partys unter freiem Himmel stattfinden zu lassen. Die Frankfurter Clubs sind während der Pandemie mit digitalen Formaten, Außenveranstaltungen und viel Kreativität sichtbar geblieben. Dies war stets ein wichtiges Signal für die Clubbetreibenden, die Künstlerinnen und Künstler, die DJs und ihr Publikum. Dennoch fehlen Musikclubs als kulturelle Orte des Zusammenkommens, Abtauchens, der Zerstreuung und Inspiration. Open-Air Veranstaltungen im Sommer können dem nur bedingt entgegenwirken, jedoch keine Abhilfe schaffen. Auch in ökonomischer Hinsicht lassen sich die Einnahmen solcher Veranstaltungen für die Clubs nicht mit denen vor der Pandemie messen. Daher ist und bleibt weiterhin die Unterstützung des Landes Hessen und des Bundes notwendig. Die nötige Unterstützung der Clubszene als Orte, die erheblich zur kulturellen Vielfalt von Städten beitragen, wird auch vor dem Hintergrund eines neuen Bundestagsbeschlusses deutlich, wonach Clubs baurechtlich als Kulturstätten anerkannt werden. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat zu den in Rede stehenden Anträgen wie folgt berichten: Ende April hat das Dezernat für Kultur und Wissenschaft zu einem Runden Tisch geladen, um die Umsetzungsmöglichkeiten eines Mainbrückensommers zu prüfen. Mit dem Gesundheitsamt wurden bereits im Vorfeld des Termins Gespräche geführt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Dezernate für Verkehr, Kultur und Wissenschaft, Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr, Umwelt und Frauen sowie weiteren städtischen Vertreterinnen und Vertretern des Hauptamtes und Stadtmarketing, Ordnungsamtes, Kulturamtes, Grünflächenamtes und Umweltamtes waren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der DEHOGA Hessen, Clubs am Main e.V., Tourismus+Congress GmbH Frankfurt und Messe Frankfurt vertreten. Die Agenda hat sich aus den einzelnen Prüfaufträgen abgeleitet. Darüber hinaus wurden weitere Unterstützungsmöglichkeiten der Frankfurter Clubszene in der andauernden pandemischen Lage thematisiert. Die im Antrag vorgeschlagenen Flächen unter den Mainbrücken befinden sich überwiegend in der Verwaltung des Grünflächenamtes. Nach Informationen des Grünflächenamtes sind die Flächen aus Gründen des Lieferverkehrs, Parkflächen, Grünflächen, Kinderspielplätzen und naher Wohnbebauung nicht für Veranstaltungen nutzbar. Grundsätzlich steht auf den Flächen am Mainufer zudem keine Versorgung mit Strom und Trinkwasser, keine Abwasserentsorgung sowie Sanitäreinrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten der gastronomischen Betriebe zur Verfügung. Das innerstädtische Mainufer ist darüber hinaus regelmäßig mit einer Vielzahl an Veranstaltungen belegt. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstalterinnen und Veranstalter bemüht sind, diese in 2021 Corona-konform durchzuführen. Nach Erfahrung des Ordnungsamtes ist bei Veranstaltungen im Bereich des Mainufers mit erheblichen Lärmbeschwerden zu rechnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Klagen münden. Als Folge der nächtlichen Ruhestörungen und der hohen Auslastung des Hafenparks im vergangenen Jahr wurde beispielsweise von Anwohnenden des Deutschherrnviertels die Initiative "Nachbarn für Nachtruhe", ein loser Zusammenschluss aus mehr als 40 Nachbarinnen und Nachbarn, gegründet. Da es sich bei dem Bereich des Mainufers gemäß Bebauungsplan vorwiegend um ein allgemeines Wohngebiet handelt, können Beschallungsverfügungen mit Immissionsrichtwerten tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bei 55 dB(A) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bei 40 dB(A) verfügt werden. Das Gesundheitsamt macht die Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen im Sommer maßgeblich von zwei Faktoren abhängig: der Verordnungslage und dem zugrundeliegenden Hygienekonzept. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung Anfang Mai sind Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) nur bei Vorliegen "eines besonderen öffentlichen Interesses" möglich, das bei Unterhaltungsveranstaltungen nicht gegeben ist. Open-Air-Veranstaltungen wie der Mainbrückensommer sind daher nach aktueller Verordnung nicht möglich. Maßgeblich für eine Umsetzung wäre die Änderung der CoKoBeV dahingehend, dass Ausnahmegenehmigungen bei Veranstaltungen wieder möglich sind. Sollte der Verordnungsgeber eine Ausnahmegenehmigung ermöglichen, muss das Gesundheitsamt prüfen, ob der Infektionsschutz während der Veranstaltung gewährleistet ist. Hierfür gibt es infektionshygienische Standards, die hessenweit vereinheitlicht wurden. Eine Checkliste gibt die Mindestanforderungen für ein Hygienekonzept für Veranstaltungen vor, die umgesetzt werden müssen. Auf diese Weise können die Veranstaltenden individuelle und detaillierte Hygienekonzepte erstellen und mit ihrem Antrag zur Prüfung einreichen. Nur wenn alle infektionshygienischen Standards eingehalten werden und eine Steuerbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet ist, ist eine Veranstaltung aus fachlicher Sicht genehmigungsfähig. Deshalb sind die Orte und Veranstaltungsformate so auszuwählen, dass die infektionshygienischen Vorgaben und die Steuerbarkeit von Teilnehmenden jederzeit gewährleistet werden können. Es ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen auch während der Sommermonate nur in einem abgeschlossenen, kontrollierbaren z.B. umzäunten Bereich umsetzbar sind. Eine Umzäunung der Bereiche unter den Brücken ist wegen des Publikumsverkehrs nur schwer möglich. Bei Konzerten würden sich Zuhörerinnen und Zuhörer auch vor den Zäunen versammeln, was aufgrund der schmalen Fläche unter den Brücken zu unkontrollierbaren Menschenansammlungen führt. Die Prüfung seitens der zuständigen Fachämter zu den einzelnen, im Antrag vorgeschlagenen, Brückenorten fällt eindeutig negativ aus. Auch die am Runden Tisch beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Clubs, DEHOGA und Messe halten das Konzept an diesen Orten für nicht durchführbar und für keine gelungene Lösung, um die Clubs während der Pandemie zu unterstützen. Eine Umsetzung des Frankfurter Mainbrückensommers wird daher nicht weiterverfolgt. Unabhängig vom Antrag "Mainbrückensommer" hat das Dezernat Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit der Künstlerhaus Mousonturm GmbH und Clubs am Main e.V. einen Antrag auf Gelder im Zuge des Programms "Kultursommer 2021" bei der Kulturstiftung des Bundes für Kulturveranstaltungen im sogenannten "Sommerbau" auf einem Grundstück zwischen Frankfurt und Offenbach eingereicht. Im Gewerbegebiet gelegen werden hier keine Anwohnerinnen und Anwohner von Lärmbelästigung betroffen sein, wodurch hier, je nach aktueller Coronalage, Livekonzerte ermöglicht werden können. Die Entscheidung über die Bewilligung der Gelder steht zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch aus.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 3
OBR 6
TO I, TOP 47
Angenommen
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 1
TO I, TOP 70
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 242 wird zurГјckgewiesen.
Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
SPD FDP Linke VOLT
Sitzung 3
OBR 5
TO I, TOP 49
Angenommen
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 3
OBR 4
TO II, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 1
Ausschusses fГјr Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 17
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 1
Ausschusses fГјr Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 23
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 1
Ausschusses fГјr Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Linke