Clubbetreibern in Frankfurt endlich eine Perspektive geben
Bericht
Die Bedeutung der Frankfurter Club- und Veranstalterszene für die Attraktivität der Stadt Frankfurt am Main ist enorm und kann auf eine lange Tradition, legendäre Spielstätten und große Persönlichkeiten verweisen. Auch diese Branche ist coronabedingt existenziell ausgeblutet. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist sich der Bedeutung einer attraktiven und imageträchtigen Kultur- und Clubszene für das Lebensgefühl in der Innen- und Außenwahrnehmung der Stadt bewusst und ist in verschiedenen Ansätzen und Handlungssträngen unterwegs, um diesen so wichtigen Wirtschaftszweig bestmöglich zu unterstützen. Wirtschaftsdezernent Markus Frank und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig organisierten im Juli 2020 einen 'Round-Table Clubkonzept' für ein attraktives Angebot im Interesse der Clubszene. Die gezielt begrenzt gehaltene Teilnehmerzahl war zum einen den derzeit geltenden Sicherheitsvorkehrungen geschuldet, zum anderen wollte man sich auf die organisierten Verbände konzentrieren, die wie Clubs am Main e.V., Initiative Gastronomie e.V. und DEHOGA über ihre Vorstandsvorsitzenden vertreten waren. Komplettiert wurde die Runde durch Ralf Scheffler für die Batschkapp und Klaus Unkelbach für den Robert-Johnson-Club, beides legendäre Spielstätten auf ihrem Gebiet. Das aus diesen Gesprächen heraus konzipierte Pilotprojekt 'Sommer Kulturgärten' ist das bislang einzige dezernatsübergreifend finanzierte Projekt aus Mitteln der Tourismusabgabe. Als Projektträger sind aufgetreten der DEHOGA Hessen Kreisverband Frankfurt am Main e.V. im Verbund mit der Initiative Gastronomie Frankfurt am Main e.V. und dem eingetragenen Verein 'Clubs am Main'. Als Pilotprojekt initiiert, zeigte das unter unglaublich schwierigen Voraussetzungen auf die Beine gestellte Projekt 'Kultur Sommergärten 2020' der von der Pandemie sehr hart getroffenen Club- und Kulturszene sowie vielen Selbstständigen aus der Branche der Musikschaffenden, Künstler- und Künstlerinnen und der vielverzweigten Veranstaltungsbranche Perspektiven auf, wenngleich aufgrund der Hygieneauflagen die Einschränkungen für die Veranstaltungen sehr hoch und auch äußerst kostenintensiv waren. Bei dem vom Wirtschaftsdezernat initiierten Clubtreffen mit dem Leiter des Stadtgesundheitsamtes im Oktober 2020 im Gibson Club präsentierten DEHOGA, Branchenexperten und Clubbetreiber selbsterstellte Leitlinien zur stufenweise Wiedereröffnung von Clubs- und Diskotheken. Dem Stadtgesundheitsamt obliegt die Prüfung der Hygienekonzepte gemäß den aktuell geltenden Vorgaben der Hessischen Landesregierung. Dazu zählt auch die bauliche Situation der einzelnen Clubs in Bezug auf die Lüftungstechnik und die Möglichkeit der Umsetzbarkeit der geforderten Abstandsregelungen. Die Clubbetreiber haben nach eigenen Berichten zum Teil erheblich Zeit und Geld in Konzepte investiert und erklärten Bereitschaft, weitere signifikante Beträge in den Corona-gerechten Umbau zu investieren für eine Chance auf Wiedereröffnung um nicht zu verlieren, was über Jahrzehnte aufgebaut wurde. Bereits im März 2019 hat der Magistrat auf der Grundlage des EA 69 vom 25.01.2029 ein erstes Konzept für die Implementierung eines Nachtbürgermeisters / Nachtbürgermeisterin vorgelegt, indem die Aufgaben und Funktionen des Nachtbürgermeisteramtes über kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu erreichende Ziele definiert wurde. Das vorgeschlagene Nachtbürgermeister-Modell aus Frankfurt am Main sieht vor, die Strukturen der Night-Life-Branche im akzeptierten Miteinander mit den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und den Standortfaktor 'Nachtleben' positiv als messbaren Wirtschaftsfaktor zu positionieren. Über einen unterstützenden ehrenamtlich besetzten Nachtbürgermeisterrat - zusammengesetzt aus den Vorstandsvorsitzenden der organisierten Branchen, die maßgeblich das Nachtleben gestalten (Clubbetreiber, Gastronomen, Quartiersmanager, Veranstaltungsexperten) und den an den Schaltstellen sitzenden städtischen Experten (Ordnungsamt, Sondernutzung, Kultur, Gesundheit/Drogenprogramme und Sauberkeit) - sollen über belastbare Verbindungen strukturgebende Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt werden. Über die zur Umsetzung erforderlichen Schritte konnte jedoch bislang im politischen Umfeld keine Einigung erzielt werden. Die vom Projektförderungstopf des Wirtschaftsdezernates angesiedelten Mittel stehen bis Ablauf des Jahres 2021 zur Verfügung. Die Funktion eines Nachtbürgermeisters / Nachtbürgermeisterin bekommt in diesen Zeiten der Pandemie eine weitere Aufgabe, beim Öffnungskonzept maßgeblich zu unterstützen. Im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7267/NR 1347 Ziff. I hat der Magistrat unter Federführung des Dezernats für Kultur und Wissenschaft alle Beteiligten zu einem Runden Tisch am 30.04.2021 eingeladen, um über Möglichkeiten von Open-Air Spielorten auch für die Clubs in den Sommermonaten zu beraten. Der Magistrat wird hierzu gesondert im Zuge der Berichterstattung zum vorbezeichneten Beschluss berichten. Mit 'INS FREIE!' hat das Land Hessen für den Zeitraum Mai bis September 2021 ein neues Open Air-Festivalprogramm aufgelegt, welches auf die Erweiterung bestehender Open Air-Spielstätten und Open Air-Angebote sowie die Einrichtung zusätzlicher pandemie-kompatibler Pop Up-Spielstätten im hessischen Landesgebiet abzielt und damit Künstlerinnen und Künstler Auftrittsmöglichkeiten bietet. Das Programm richtet sich auch an Festival-/Programm-/Buchungsagentur (Musik-/Konzertagenturen) und Spielstätten. Das Service-Center Veranstaltungen (SCV) im Ordnungsamt ist die federführende Genehmigungsbehörde bei Anträgen rund um Veranstaltungen im Stadtgebiet Frankfurt am Main und steht somit den Antragstellenden als beratende Stelle und Ansprechpartner im Hinblick auf Fragestellungen zur Durchführbarkeit angefragter Konzepte als auch hinsichtlich rechtlicher Vorgaben zur Verfügung. Grundsätzlich werden Veranstaltende in der Planung von Open-Air Veranstaltungen, im Hinblick auf die Durchführbarkeit unter Pandemieauflagen auf Privatflächen verwiesen, da u.a. die Umsetzung der Auflagen - wie Einzäunung und Zugangskontrollen wegen bereits bestehenden Einzäunungen wirtschaftlich sinnvoller umgesetzt werden können. Auch hier will man im Austausch mit dem Gesundheitsamt und dem Wirtschaftsdezernenten, Lösungsansätze initiieren, die der aktuellen Situation entsprechend skalierbar, flexibel und aber auch wirtschaftlich möglichst von allen Beteiligten zu handhaben sind. Im Pandemiejahr 2020 haben Projekte des Wirtschaftsdezernates wie das 'TAB Local Heroes-Festival' und das aus Mitteln der Tourismusabgabe geförderte Kunstwochenende 'The Frankfurt Art Experience' Ende August / Anfang September mit skalierbaren und flexiblen Konzepten auf die jeweils aktuelle Situation sehr erfolgreich reagieren können. In Bezug auf bestehende und künftige Planungen. Wie z.B. das angeregte Projekt 'Main-Brücken-Sommerfestival' wird der aktive Dialog zwecks Unterstützungsmöglichkeiten für die Club- und Künstlerszene mit der Landesregierung gepflegt. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt steht auf Arbeitsebene mit den zuständigen Stellen beim Land Hessen in Kontakt. Beim vom Frankfurter Wirtschaftsdezernenten initiierten Corona-Wirtschaftsstab ist ebenfalls ein Vertreter des Landes Mitglied. Im Rahmen der aus dem Frankfurter Wirtschaftsstab hervorgegangenen Gastro-Gipfel in den Räumlichkeiten der IHK erklärten die Magistratsvertreter für Wirtschaft und Gesundheit, die Vertreterinnen und Vertreter der Kammern, der Interessensverbände DEHOGA, Initiative Gastronomie Frankfurt und die Frankfurter Hotel Alliance gemeinsam einen perspektivischen Weg zur Wiedereröffnung der Clubs- und Diskotheken zu verabreden. Unter welchen Bedingungen Clubs wieder betrieben werden können, ist jedoch eine Entscheidung der hessischen Landesregierung. Maßgeblich hierfür ist die Verordnungslage, die in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) regelt, welche Betriebe, Einrichtungen u. andere Angebote gestattet sind und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Sollte eine entsprechende Änderung der CoKoBeV erfolgen, ist davon auszugehen, dass Clubs unter Einhaltung bestimmter Vorgaben betrieben werden können. Im Falle von infektionshygienischen Maßnahmen kann dann das Gesundheitsamt entweder in einer beratenden, oder in einer genehmigenden Rolle involviert sein. Dies hängt jedoch von den Vorgaben der CoKoBeV ab, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden können, da sie inzidenzwertbasiert geändert werden kann. Aus diesem Grund können auch keine Maßnahmen aus Sicht des Gesundheitsamts aufgezeigt werden, die eine frühzeitige Öffnung von Clubs begünstigen würden, da dies gegen die aktuelle Verordnungslage verstoßen würde. Clubbetreibende können trotzdem die allgemeinen infektionshygienischen Empfehlungen berücksichtigen und Club-spezifische Hygienekonzepte für etwaige Öffnungen vorbereiten. Aus Sicht des Magistrats wäre dies zu begrüßen. Da jede Wiederöffnung oder Bespielung von Flächen und Plätzen durch die Clubs einen nicht unerheblichen organisatorischen und planungstechnischen Vorlauf benötigt, könnten insbesondere die Möglichkeit von Testöffnungen im Rahmen von Modellprojekten unter anderem auch mit wissenschaftlicher Begleitung in Betracht gezogen werden. Das Gesundheitsamt hat in Zusammenarbeit mit der Akademischen Lehreinrichtung des Universitätsklinikums Frankfurt eine Checkliste zum Hygienekonzept für Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden erarbeitet. Leider hat die Landesregierung der Bewerbung von Frankfurt am Main Ende März 2021 als Modellregion keine Zusage erteilt, was aber in einer möglichen weiteren Phase möglich wäre und abzuwarten bleibt. Frankfurt am Main bietet neben den geeigneten Veranstaltungsorten für eine gesicherte Umsetzung der Hygieneauflagen und hätte auch die wissenschaftliche Kompetenz für eine Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse vor Ort.