Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Neubau der Berkersheimer Schule (ehemaliger Titel: Grundschule Frankfurter Berg) mit Ganztagsbereich und Einfeldsporthalle - Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 18 Betreff: Schulentwicklungsplan - Erhöhung
der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Neubau der Berkersheimer
Schule (ehemaliger Titel: Grundschule Frankfurter Berg) mit Ganztagsbereich und
Einfeldsporthalle - Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, §
6128 (M 93) - NR 1251/15
CDU/GRÜNE - 1. Dem Neubau der Berkersheimer Schule zur Erhöhung
der Zügigkeit wird auf Basis der beigefügten Unterlagen
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß
beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto
19.817.442,-- €
erforderlich werden. 3. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015-2018
unter der Projektdefinition 5.006043 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von brutto
19.614.000,-- € enthalten. Die Differenz aus der Kostenberechnung in
Höhe von 203.442,-- € ist auf die Berücksichtigung der Anforderungen zur
inklusiven Beschulung zurückzuführen, und wird aus Mitteln der Pauschale
Inklusion, Projektdefinition 5.006356 gedeckt. 5. Die Verrechnung der hoheitlichen Bauaufwendungen
erfolgt in der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, Kostenstelle
400807, PSP-Element 5.006043.500.999.100-700. Für die Aufwendungen der
Cafeteria ist zeitnah ein gesondertes Projekt zu beantragen und einzurichten,
damit eine ordnungsgemäße Verrechnung sichergestellt werden kann. 6. Es dient zur Kenntnis, dass zu dem beschlossenen
Raumprogramm Ergänzungen zum Thema inklusive Beschulung eingeflossen sind.
Diese sind mit dem Revisionsamt abgestimmt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau der
Berkersheimer Schule als Pilotprojekt in Passivhausbauweise mit reduzierter
Technik geplant ist. Mit Reduzierung der Technik wird die
Benutzerfreundlichkeit im Schulbetrieb erhöht. Begründung: A) Zielsetzung Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015
durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die
Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr.
0107 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie
Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im
konkreten Fall der Berkersheimer Schule bedeutet es eine Erweiterung von 2- auf
3-Zügigkeit. Der Neubau bietet Raum für die Ganztagsschulentwicklung und
inklusive Beschulung. B) Alternativen Der aktuelle Standort der Berkersheimer Schule bietet
keine Erweiterungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch einen Neubau erfolgen.
Deshalb gibt es keine Alternative. C) Lösung Am bisherigen Standort der Berkersheimer Schule ist
sowohl die Ganztagsschulentwicklung als auch die Erhöhung der Zügigkeit nicht
möglich. Daher ist der Neubau der Berkersheimer Schule mit Ganztagsbereich und
Einfeldsporthalle auf dem Grundstück am Frankfurter Berg/Schwarzer Platz
vorgesehen. Grundlage für den Neubau ist das vom Magistrat genehmigte
Raumprogramm für den Neubau Grundschule Frankfurter Berg vom 14.10.2013.
Gleichzeitig mit den Planungen dieses Bauprojekts
entwickelte sich die inklusive Beschulung in die konkrete Phase. In
Zusammenarbeit zwischen Stadtschulamt und Staatlichem Schulamt für Frankfurt am
Main wurde eine Gesamtkonzeption zur Modellregion Inklusion erarbeitet. Unter
anderem war hierbei ein Themenpunkt die bauliche Umsetzung in Schulen. Aufgrund
des parallelen Zeitverlaufs mit den Planungen des Neubaus Berkersheimer Schule
wurde entschieden, die erarbeiteten Anforderungen weitgehend einfließen zu
lassen. Folgende Maßnahmen
werden dabei berücksichtigt: - Es wird ein Hygiene- und Pflegeraum im Erdgeschoss
vorgesehen. - Der
Erste-Hilfe-Raum wird als Therapieraum erweitert, um beispielsweise Kindern mit
körperlicher oder
sprachlicher Beeinträchtigung Therapien während der Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. - Geplant ist ein Außenspielgerät,
das für alle Kinder genutzt werden kann. Die ganztägig arbeitende Schule korrespondiert mit
der Hortplatzversorgung im Einzugsgebiet. In den beiden bestehenden Kitas mit
Hortangeboten gibt es 55 Hortplätze, und in der erweiterten schulischen
Betreuung (ESB) an der bestehenden Berkersheimer Schule weitere 43 Plätze.
Insgesamt können derzeit 98 Plätze angeboten werden. Aufgrund des Überschneidungsgebiets, das derzeit
zwischen den Schulbezirken der Berkersheimer Schule und der
Albert-Schweitzer-Schule besteht, ergibt sich für die Betreuung von
Grundschulkindern ein Versorgungsgrad von 48%. Mit dem Neubau können die Plätze für die erweiterte
schulische Betreuung um 52 Plätze erweitert werden. Perspektivisch kann die
Betreuung auf 100% Plätze an der Schule erhöht werden. D) Kosten Die aufgezählten Inklusionsmaßnahmen wurden in den
angemeldeten Baufinanzmitteln in Höhe von 19.614.000,-- € nicht
berücksichtigt. Aus diesem Grund ist mit dieser Bau- und Finanzierungsvorlage
eine höhere Summe in der Kostenberechnung zustande gekommen. Diese zum Thema
Inklusion entstandenen Kosten in Höhe von 203.442,-- € werden aus der
Pauschale für Inklusion gedeckt. 1. Investitionsbedarf:
19.817.442,-- € brutto
2. Für die Baumaßnahme ist
folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2015 2016 2017 2018 2019 3.349.894,-- € 3.545.309,-- € 5.434.000,-- € 7.488.239,-- € 3.349.894,-- € 2.045.309,-- € 3.934.000,-- € 9.567.239,-- € 921.000,-- €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten:
a) Personelle Folgekosten
49.820 €
b) Sächliche
Folgekosten 243.758 € Differenz zum Bestandsgebäude
c)
Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung 3,5% Abschreibung 693.610 € 428.383 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Das Schulsekretariat wird mit 28
Std/Woche statt bisher 22 Std/Woche besetzt werden. Hierbei entstehen gemäß
mittleren Jahreswert Mehrkosten in Höhe von 7.560 €. Derzeit wird die Berkersheimer Schule
über eine sogenannte Hilfsschulhausverwalterin und Reinigungskraft betreut,
deren Eingruppierung sich nicht nach den zu betreuenden Räumen richtet. Sollte
eine Anwendung des Schulhausmeister Tarifvertrages stattfinden, so ist mit
einem Mittleren Jahresbeitrag in Höhe von 42.260 € (VIII/VII BAT) zu
rechnen. Anlage
1_Kostendeckblatt (nicht
öffentlich - ca. 96 KB) Anlage
2_Plaene (nicht öffentlich - ca.
551 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Antrag vom
09.07.2015, NR 1251
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Entscheidung über die Vorlage M
18 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichtes) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und
Integration) 49. Sitzung des OBR
10 am 16.02.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (=
Enthaltung) 49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 35
Beschluss: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr.
Dr. Rahn gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes);
Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6875, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 40 1