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Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Neubau der Berkersheimer Schule (ehemaliger Titel: Grundschule Frankfurter Berg) mit Ganztagsbereich und Einfeldsporthalle - Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 18 Betreff: Schulentwicklungsplan - Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau hier: Neubau der Berkersheimer Schule (ehemaliger Titel: Grundschule Frankfurter Berg) mit Ganztagsbereich und Einfeldsporthalle - Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) - NR 1251/15 CDU/GRÜNE - 1. Dem Neubau der Berkersheimer Schule zur Erhöhung der Zügigkeit wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 19.817.442,-- € erforderlich werden. 3. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2015-2018 unter der Projektdefinition 5.006043 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von brutto 19.614.000,-- € enthalten. Die Differenz aus der Kostenberechnung in Höhe von 203.442,-- € ist auf die Berücksichtigung der Anforderungen zur inklusiven Beschulung zurückzuführen, und wird aus Mitteln der Pauschale Inklusion, Projektdefinition 5.006356 gedeckt. 5. Die Verrechnung der hoheitlichen Bauaufwendungen erfolgt in der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, Kostenstelle 400807, PSP-Element 5.006043.500.999.100-700. Für die Aufwendungen der Cafeteria ist zeitnah ein gesondertes Projekt zu beantragen und einzurichten, damit eine ordnungsgemäße Verrechnung sichergestellt werden kann. 6. Es dient zur Kenntnis, dass zu dem beschlossenen Raumprogramm Ergänzungen zum Thema inklusive Beschulung eingeflossen sind. Diese sind mit dem Revisionsamt abgestimmt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Neubau der Berkersheimer Schule als Pilotprojekt in Passivhausbauweise mit reduzierter Technik geplant ist. Mit Reduzierung der Technik wird die Benutzerfreundlichkeit im Schulbetrieb erhöht. Begründung: A) Zielsetzung Der Schulentwicklungsplan (SEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Maßnahme Nr. 0107 die Erhöhung der Zügigkeit von Schulen durch Neubau oder Erweiterung sowie Berücksichtigung der Ganztagsschulentwicklung und inklusiven Beschulung vor. Im konkreten Fall der Berkersheimer Schule bedeutet es eine Erweiterung von 2- auf 3-Zügigkeit. Der Neubau bietet Raum für die Ganztagsschulentwicklung und inklusive Beschulung. B) Alternativen Der aktuelle Standort der Berkersheimer Schule bietet keine Erweiterungsmöglichkeiten. Dies kann nur durch einen Neubau erfolgen. Deshalb gibt es keine Alternative. C) Lösung Am bisherigen Standort der Berkersheimer Schule ist sowohl die Ganztagsschulentwicklung als auch die Erhöhung der Zügigkeit nicht möglich. Daher ist der Neubau der Berkersheimer Schule mit Ganztagsbereich und Einfeldsporthalle auf dem Grundstück am Frankfurter Berg/Schwarzer Platz vorgesehen. Grundlage für den Neubau ist das vom Magistrat genehmigte Raumprogramm für den Neubau Grundschule Frankfurter Berg vom 14.10.2013. Gleichzeitig mit den Planungen dieses Bauprojekts entwickelte sich die inklusive Beschulung in die konkrete Phase. In Zusammenarbeit zwischen Stadtschulamt und Staatlichem Schulamt für Frankfurt am Main wurde eine Gesamtkonzeption zur Modellregion Inklusion erarbeitet. Unter anderem war hierbei ein Themenpunkt die bauliche Umsetzung in Schulen. Aufgrund des parallelen Zeitverlaufs mit den Planungen des Neubaus Berkersheimer Schule wurde entschieden, die erarbeiteten Anforderungen weitgehend einfließen zu lassen. Folgende Maßnahmen werden dabei berücksichtigt: - Es wird ein Hygiene- und Pflegeraum im Erdgeschoss vorgesehen. - Der Erste-Hilfe-Raum wird als Therapieraum erweitert, um beispielsweise Kindern mit körperlicher oder sprachlicher Beeinträchtigung Therapien während der Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. - Geplant ist ein Außenspielgerät, das für alle Kinder genutzt werden kann. Die ganztägig arbeitende Schule korrespondiert mit der Hortplatzversorgung im Einzugsgebiet. In den beiden bestehenden Kitas mit Hortangeboten gibt es 55 Hortplätze, und in der erweiterten schulischen Betreuung (ESB) an der bestehenden Berkersheimer Schule weitere 43 Plätze. Insgesamt können derzeit 98 Plätze angeboten werden. Aufgrund des Überschneidungsgebiets, das derzeit zwischen den Schulbezirken der Berkersheimer Schule und der Albert-Schweitzer-Schule besteht, ergibt sich für die Betreuung von Grundschulkindern ein Versorgungsgrad von 48%. Mit dem Neubau können die Plätze für die erweiterte schulische Betreuung um 52 Plätze erweitert werden. Perspektivisch kann die Betreuung auf 100% Plätze an der Schule erhöht werden. D) Kosten Die aufgezählten Inklusionsmaßnahmen wurden in den angemeldeten Baufinanzmitteln in Höhe von 19.614.000,-- € nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund ist mit dieser Bau- und Finanzierungsvorlage eine höhere Summe in der Kostenberechnung zustande gekommen. Diese zum Thema Inklusion entstandenen Kosten in Höhe von 203.442,-- € werden aus der Pauschale für Inklusion gedeckt. 1. Investitionsbedarf: 19.817.442,-- € brutto 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf bis 2015 2016 2017 2018 2019 3.349.894,-- € 3.545.309,-- € 5.434.000,-- € 7.488.239,-- € 3.349.894,-- € 2.045.309,-- € 3.934.000,-- € 9.567.239,-- € 921.000,-- € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Folgekosten 49.820 € b) Sächliche Folgekosten 243.758 € Differenz zum Bestandsgebäude c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,5% Abschreibung 693.610 € 428.383 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Das Schulsekretariat wird mit 28 Std/Woche statt bisher 22 Std/Woche besetzt werden. Hierbei entstehen gemäß mittleren Jahreswert Mehrkosten in Höhe von 7.560 €. Derzeit wird die Berkersheimer Schule über eine sogenannte Hilfsschulhausverwalterin und Reinigungskraft betreut, deren Eingruppierung sich nicht nach den zu betreuenden Räumen richtet. Sollte eine Anwendung des Schulhausmeister Tarifvertrages stattfinden, so ist mit einem Mittleren Jahresbeitrag in Höhe von 42.260 € (VIII/VII BAT) zu rechnen. Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 96 KB) Anlage 2_Plaene (nicht öffentlich - ca. 551 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Antrag vom 09.07.2015, NR 1251 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Entscheidung über die Vorlage M 18 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Ausschuss für Bildung und Integration) 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6875, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 40 1