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Leer stehende BImA-Wohnungen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich, Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Durch die Außerkraftsetzung des Hessischen Gesetzes zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 20204 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Auf Basis des Bauordnungsrechts kann der Leerstand von Wohnungen nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich. Der Magistrat begrüßt den auf hessischer Landesebene geplanten Erlass eines Gesetzes gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten. Im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, die den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt aktuell zur Verfügung stehen, ist ein entlastender Effekt auf den Wohnungsmarkt zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn spekulativer Leerstand sanktioniert und durch das Wohnungsnutzungsgebot wieder zur Verfügung gestellt wird. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist es im öffentlichen Interesse unrechtmäßigen Leerstand zu ahnden. Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenzielle Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus weist der Magistrat im Rahmen dieser Gespräche regelmäßig auf die angespannte Wohnungssituation in Frankfurt hin. Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in Frankfurt am Main 87 Wohnungen aus dem BImA-Bestand leer. Der Leerstand lässt wie folgt aufgliedern: · einzelne aktuell leerstehende Wohnungen sind als Ausweichwohnungen für ein aktuelles Abriss-/Neubauprojekt vorgesehen; · ein weiterer Anteil der Wohnungen befindet sich in der kurzfristigen Fluktuation; · der größte Anteil der Wohnungen weißt Mängel auf und muss deshalb vor einer Neuvermietung saniert werden. Zentrales Ziel der BImA ist es, den Leerstand aufgrund von Mängeln schnellstmöglich abzubauen. In diesem Rahmen wurden bereits Baumaßnahmen zur Sanierung ausgeschrieben und vergeben. Ein großer Anteil der Wohnungen wird aktuell bereits saniert. Aus diesen Sanierungsplänen ergibt sich eine Neuvermietung der leerstehenden Wohnungen ab Frühsommer bis Herbst 2025. Die dann noch nicht sanierten Wohnungen werden in den folgenden Sanierungszyklus aufgenommen, sodass der Leerstand der BImA-Wohnungen zeitnah beendet werden kann. Der Magistrat weist die BImA in den fortlaufenden Gesprächen auf die Bedeutung der Beseitigung des Leerstands hin. Die BImA selbst hat sich zum Ziel erklärt, den Leerstand abzubauen und damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Frankfurt zu leisten.

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