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Leer stehende BImA-Wohnungen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich, Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Durch die Außerkraftsetzung des Hessischen Gesetzes zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 20204 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Auf Basis des Bauordnungsrechts kann der Leerstand von Wohnungen nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich. Der Magistrat begrüßt den auf hessischer Landesebene geplanten Erlass eines Gesetzes gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten. Im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, die den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt aktuell zur Verfügung stehen, ist ein entlastender Effekt auf den Wohnungsmarkt zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn spekulativer Leerstand sanktioniert und durch das Wohnungsnutzungsgebot wieder zur Verfügung gestellt wird. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist es im öffentlichen Interesse unrechtmäßigen Leerstand zu ahnden. Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenzielle Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus weist der Magistrat im Rahmen dieser Gespräche regelmäßig auf die angespannte Wohnungssituation in Frankfurt hin. Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in Frankfurt am Main 87 Wohnungen aus dem BImA-Bestand leer. Der Leerstand lässt wie folgt aufgliedern: · einzelne aktuell leerstehende Wohnungen sind als Ausweichwohnungen für ein aktuelles Abriss-/Neubauprojekt vorgesehen; · ein weiterer Anteil der Wohnungen befindet sich in der kurzfristigen Fluktuation; · der größte Anteil der Wohnungen weißt Mängel auf und muss deshalb vor einer Neuvermietung saniert werden. Zentrales Ziel der BImA ist es, den Leerstand aufgrund von Mängeln schnellstmöglich abzubauen. In diesem Rahmen wurden bereits Baumaßnahmen zur Sanierung ausgeschrieben und vergeben. Ein großer Anteil der Wohnungen wird aktuell bereits saniert. Aus diesen Sanierungsplänen ergibt sich eine Neuvermietung der leerstehenden Wohnungen ab Frühsommer bis Herbst 2025. Die dann noch nicht sanierten Wohnungen werden in den folgenden Sanierungszyklus aufgenommen, sodass der Leerstand der BImA-Wohnungen zeitnah beendet werden kann. Der Magistrat weist die BImA in den fortlaufenden Gesprächen auf die Bedeutung der Beseitigung des Leerstands hin. Die BImA selbst hat sich zum Ziel erklärt, den Leerstand abzubauen und damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Frankfurt zu leisten.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 11
TO II, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Cdu Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 41
OBR 10
TO II, TOP 49
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 1
TO I, TOP 91
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 64
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD Grüne Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 40
OBR 7
TO I, TOP 34
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 278 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
CDU Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Grüne SPD FDP
Sitzung 41
OBR 9
TO II, TOP 19
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke BFF
Sitzung 40
OBR 8
TO I, TOP 46
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 5
TO I, TOP 97
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD BFF FDP
Ablehnung:
Linke
Sitzung 41
OBR 15
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 14
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 2
TO I, TOP 59
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 278 nicht zu befassen, wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 16
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke
Ablehnung:
WBE
Sitzung 41
OBR 4
TO II, TOP 40
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT DFFM Ökolinx-Arl Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 41
OBR 13
TO I, TOP 25
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 54
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 41
OBR 12
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD VOLT
Ablehnung:
BFF
Sitzung 39
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 32
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP AFD VOLT
Ablehnung:
CDU ÖkoLinX-ELF FRAKTION