Lückenschluss der Stadtbahnlinie U 4 als städtebauliche Großchance - Teil IV von V: Ein außerordentlich verbessertes U-Bahn-Netz
Vorlagentyp: NR BFF
Begründung
städtebauliche Großchance - Teil IV von V: Ein außerordentlich verbessertes U-Bahn-Netz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Entscheidungen über den Komplex "Lückenschluss der Stadtbahnlinie U4 mit Universitäts-Anbindung" die nachfolgend beschriebenen, außerordentlichen Verbesserungen des Frankfurter U-Bahn-Netzes in Zusammenarbeit mit den Betreibern VGF und TraffiQ durchzusetzen. Mit der Universitäts-Spange (wie in Teil III der Antragsfolge beschrieben) ergeben sich neue attraktive Möglichkeiten für die Verbesserung des Verkehrsangebotes durch Neukombination der Linien, wie z.B. folgende (neue Linienwege in kursiver Schrift, Netzplan siehe Seite 3): U 1: Ginnheim - Nordweststadt - Heddernheim - Miquelallee - Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz - Südbahnhof (unveränderter Linienweg) U 2: Bad Homburg - Heddernheim - Miquelallee - Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz - Südbahnhof (unveränderter Linienweg) U 3: Hohemark - Niederursel - Heddernheim - Miquelallee - Campus Westend - Bockenheimer Warte - Hauptbahnhof - Willy-Brandt-Platz - Konstablerwache - Seckbacher Landstraße U 4: Nieder-Eschbach - Riedberg - Nordweststadt - Ginnheim - Bockenheimer Warte - Hauptbahnhof - Willy-Brandt-Platz - Konstablerwache - Seckbacher Landstraße - Enkheim U 8: Nieder-Eschbach - Riedberg - Nordweststadt - Ginnheim - Campus Westend - Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz - Südbahnhof U 9: entfällt Begründung: Basierend auf dieser Neukombination fahren maximal drei Linien auf demselben Streckenabschnitt (statt maximal vier wie bisher), wodurch die Strecken gleichmäßiger ausgelastet werden und für alle Nutzer eine auch außerhalb der Kombistrecken attraktive Zugfolge möglich wird. Da in Zukunft weitaus mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollen, ist eine solche Erhöhung der Verkehrsfrequenz ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs. Zudem ergeben sich deutlich mehr direkte Verkehrsverbindungen als heute. Einige weitere sich aus der vorgenannten Neukombination ergebende Vorteile sind: - Bürger, die nördlich der Universitätsspange wohnen, verfügen wahlweise über eine Direktverbindung zur Hauptwache oder zum Hauptbahnhof. - Die Universitäts-Standorte Riedberg und Westend sind direkt miteinander verbunden. Beide Universitäts-Standorte verfügen über eine direkte Verbindung zur Universitätsbibliothek sowie zum Senckenbergischen Forschungsinstitut und Museum, wie auch zum Hauptbahnhof und zur Hauptwache. - Die Notwendigkeit, die Universitätsbibliothek zu verlegen, entfällt; stattdessen kann der bisher dafür vorgesehene Standort für dringend benötigte Wohnbebauung genutzt werden. - Die stilreine Erhaltung der denkmalgeschützten Universitätsbibliothek kann mit ihrer entwurfsgemäßen Funktion erhalten werden. - Die ursprünglich für eine Standortverlagerung der Universitätsbibliothek seitens des Landes Hessen eingestellten Finanzmittel können als Investitionskostenzuschuss in den Lückenschluss der Stadtbahnlinie U4 fließen und damit zur Kostendeckung beitragen. - Bei gegebenenfalls aufgrund von Unfällen, Defekten oder Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten notwendigen Tunnelsperrungen kann eine Entlastung über den verknüpften Paralleltunnel wesentlich leistungsfähiger und für die Fahrgäste komfortabler gestaltet werden als mit SEV-Bussen. Netzplan: Außerordentlich verbessertes U-Bahnnetz durch Neukombination der Linien
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.05.2020, NR 1183 Betreff: Lückenschluss der Stadtbahnlinie U 4 als
städtebauliche Großchance - Teil IV von V: Ein außerordentlich verbessertes
U-Bahn-Netz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei den
Entscheidungen über den Komplex "Lückenschluss der Stadtbahnlinie U4 mit
Universitäts-Anbindung" die nachfolgend beschriebenen, außerordentlichen
Verbesserungen des Frankfurter U-Bahn-Netzes in Zusammenarbeit mit den
Betreibern VGF und TraffiQ durchzusetzen. Mit der Universitäts-Spange (wie in Teil III der
Antragsfolge beschrieben) ergeben sich neue attraktive Möglichkeiten für die
Verbesserung des Verkehrsangebotes durch Neukombination der Linien, wie z.B.
folgende (neue Linienwege in kursiver Schrift, Netzplan siehe Seite 3): U 1: Ginnheim - Nordweststadt - Heddernheim -
Miquelallee - Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz - Südbahnhof
(unveränderter Linienweg) U 2: Bad Homburg - Heddernheim - Miquelallee -
Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz - Südbahnhof (unveränderter
Linienweg) U 3: Hohemark - Niederursel -
Heddernheim - Miquelallee - Campus Westend - Bockenheimer Warte - Hauptbahnhof
- Willy-Brandt-Platz - Konstablerwache - Seckbacher Landstraße U 4: Nieder-Eschbach - Riedberg - Nordweststadt -
Ginnheim - Bockenheimer Warte - Hauptbahnhof - Willy-Brandt-Platz -
Konstablerwache - Seckbacher Landstraße - Enkheim U 8: Nieder-Eschbach - Riedberg - Nordweststadt -
Ginnheim - Campus Westend - Holzhausenstraße - Hauptwache - Willy-Brandt-Platz
- Südbahnhof U 9: entfällt
Begründung: Basierend auf dieser Neukombination fahren maximal
drei Linien auf demselben Streckenabschnitt (statt maximal vier wie bisher),
wodurch die Strecken gleichmäßiger ausgelastet werden und für alle Nutzer eine
auch außerhalb der Kombistrecken attraktive Zugfolge möglich wird. Da in Zukunft weitaus mehr Menschen öffentliche
Verkehrsmittel nutzen sollen, ist eine solche Erhöhung der Verkehrsfrequenz ein
wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs.
Zudem ergeben sich deutlich mehr direkte Verkehrsverbindungen als heute.
Einige weitere sich aus der vorgenannten Neukombination ergebende Vorteile
sind: - Bürger, die nördlich der
Universitätsspange wohnen, verfügen wahlweise über eine Direktverbindung
zur Hauptwache oder zum Hauptbahnhof. - Die Universitäts-Standorte Riedberg und Westend
sind direkt miteinander verbunden. Beide Universitäts-Standorte verfügen über eine
direkte Verbindung zur Universitätsbibliothek sowie zum Senckenbergischen
Forschungsinstitut und Museum, wie auch zum Hauptbahnhof und zur
Hauptwache. - Die Notwendigkeit, die
Universitätsbibliothek zu verlegen, entfällt; stattdessen kann der bisher dafür
vorgesehene Standort für dringend benötigte Wohnbebauung genutzt werden.
- Die stilreine Erhaltung der denkmalgeschützten
Universitätsbibliothek kann mit ihrer entwurfsgemäßen Funktion erhalten werden.
- Die ursprünglich für eine
Standortverlagerung der Universitätsbibliothek seitens des Landes Hessen
eingestellten Finanzmittel können als Investitionskostenzuschuss in den
Lückenschluss der Stadtbahnlinie U4 fließen und damit zur Kostendeckung
beitragen. - Bei gegebenenfalls aufgrund von
Unfällen, Defekten oder Wartungs- oder Modernisierungsarbeiten notwendigen
Tunnelsperrungen kann eine Entlastung über den verknüpften Paralleltunnel
wesentlich leistungsfähiger und für die Fahrgäste komfortabler gestaltet werden
als mit SEV-Bussen. Netzplan: Außerordentlich
verbessertes U-Bahnnetz durch Neukombination der Linien Antragsteller:
BFF
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Mathias
Pfeiffer
Stadtv. Ingeborg Leineweber
Stadtv. Patrick
Schenk Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
26.08.2021, OF
162/2 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket:
06.05.2020 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5
am 15.05.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2020, TO I, TOP 100 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 1183 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 37. Sitzung des OBR
16 am 26.05.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Ablehnung) bei Enthaltung SPD 40. Sitzung des OBR 4
am 26.05.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP,
BFF und dFfm (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 2
am 27.05.2020, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten
(= Zurückweisung) 38. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE und LINKE. Gegen BFF und FREIE
WÄHLER (= Annahme); CDU (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1
am 16.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD, GRÜNE
und LINKE. (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR
10 am 17.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=
Zurückweisung); SPD (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR
15 am 19.06.2020, TO I, TOP 14 Die FDP-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung,
sich mit der Vorlage NR 1183 nicht zu befassen. Beschluss: Dem Antrag sich mit der Vorlage NR 1183 nicht zu
befassen, wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
41. Sitzung des OBR 5
am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos
40. Sitzung des OBR
12 am 19.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1183 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
11 am 22.06.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Kenntnis);
GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage NR 1183 wird
abgelehnt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und
FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme); FRANKFURTER (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
40. Sitzung des OBR 9
am 25.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (=
Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 3
am 25.06.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung SPD und FDP
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 12
Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Annahme);
FRANKFURTER (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR
12 am 28.08.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1183 wird abgelehnt.
Abstimmung:
5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 CDU
(= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6019, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 69 0