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PAR_5517_2024 § 5517 UEBERWIESEN

Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichern

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

36

Beschlussdatum

12. Dezember 2024

Gremiensitzung

12. Dezember 2024

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die planungsrechtliche Sicherung aller Kleingartenanlagen in Frankfurt als Dauerkleingärten. Dies soll durch die Aufstellung von Bebauungsplänen geschehen, um den Bestand der Kleingärten zu schützen und Unsicherheiten bei den Kleingartenvereinen zu beseitigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Die Vorlage NR 1006 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, endlich alle Kleingartenanlagen in Frankfurt als Dauerkleingärten im Bestand zu sichern. Dazu sind für alle Anlagen, für die noch kein Bebauungsplan existiert, zügig Bebauungspläne aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Kleingartenanlagen, für die nach Beschluss § 7070/2000 der Stadtverordnetenversammlung die Bebauungsplanverfahren wegen Bodenverunreinigungen ausgesetzt sind." 2. Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_1006_2024