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Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.06.2014, M 98 Betreff: Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1. Für das Gebiet Richard-Wagner-Straße in Frankfurt am Main - Nordend-West ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 24.04.2014 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße geschaffen werden. Die angrenzende Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann. II. Soweit sich im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt, wird der Magistrat beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in Frankfurt am Main im Stadtteil Nordend-West beiderseits der Richard-Wagner-Straße. Er wird begrenzt durch die Nibelungenallee im Norden, die Brahmsstraße im Osten, durch Nordendplatz und Nordendstraße im Süden sowie durch die Eckenheimer Landstraße im Westen und die Händelstraße im Nordwesten. Bestand, städtebauliche Situation Das etwa 6,5 ha große Plangebiet wird im östlichen Bereich zur Nibelungenallee hin durch die beiden Krankenhäuser Bürgerhospital und St. Marien-Krankenhaus mit ihren medizinischen und anderen zugehörigen Einrichtungen bestimmt. Die Krankenhausnutzung nimmt etwa die Hälfte der Fläche des Gesamtareals ein. Das Gebiet liegt im Krankenhausversorgungsbereich Frankfurt-Offenbach mit einem Einzugsbereich von knapp 2 Millionen Einwohnern. Das Bürgerhospital nimmt an der Notfall-Versorgung teil, womit eine 24-Stunden-Bereitschaft und Patientenanlieferung verbunden ist. Die Anfahrt durch Krankenfahrzeuge erfolgt überwiegend von Norden über den Verkehrsknoten Nibelungenallee / Richard-Wagner-Straße / Brahmsstraße. Eine sehr gute Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr ist durch die Haltestelle "Deutsche Nationalbibliothek" der U-Bahnlinie 5 sowie der Buslinie 32 gegeben. Jedoch erfolgt auch ein großer Teil des Besucherverkehrs mit dem PKW. Am Alleenring befinden sich zwischen Eschersheimer Landstraße und Nibelungenplatz mehrere bedeutende öffentlicher Einrichtungen, so die Deutsche Nationalbibliothek, der Hessische Rundfunk, das Polizeipräsidium und die Fachhochschule, der Neubau der Frankfurt School of Finance ist in Planung. Der Krankenhausstandort als wichtige öffentliche Nutzung mit überregionaler Bedeutung reiht sich in diese Struktur ein. Das Ursprungsgebäude des Bürgerhospitals von 1906 an der Nibelungenallee steht unter Denkmalschutz und ist identitätsstiftend für den Krankenhausstandort. Im Westen und Süden des Plangebietes befindet sich eingebunden in das westliche Nordend eine zusammenhängende, für den Stadtbezirk typische gründerzeitliche Wohnbebauung. Die Gebäude werden in der Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I zum überwiegenden Teil als besonders erhaltenswert eingestuft. Das Kulturdenkmal "Wiesenhüttenstift" in der Richard-Wagner-Straße 7 - 13, das ursprünglich als Alten- und Pflegeheim genutzt wurde, ist in den letzten Jahren aufwendig saniert und in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Anlass, Erfordernis und Ziele Im Plangebiet hat sich ein wichtiger Klinikstandort mit weit über Frankfurt hinausreichender Bedeutung entwickelt. Auf dem Gelände des St. Marien-Krankenhauses sind mittlerweile Umstrukturierungen geplant. Der Krankenhausträger, die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper, beabsichtigt eine Konzentration der medizinischen Einrichtungen auf dem Gelände des St. Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim, das ebenfalls dieser Gesellschaft gehört. Der größte Teil des Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße soll aufgegeben werden. Die Nuklearmedizin an der Nordendstraße sowie das Bettenhaus an der Ecke Richard-Wagner-Straße / Weberstraße mit dem vorhandenen Verkehrsaufkommen sollen jedoch bestehen bleiben. Aufgrund der zentralen und gut erschlossenen Lage inmitten des Nordends und der Nachbarschaft zum verbleibenden Bürgerhospital ist das St. Marien-Areal nach Verlagerung der Nutzung als Infrastrukturfläche jedoch weiterhin hervorragend geeignet und sollte als Gesundheitsstandort erhalten werden. Der Bedarf hierfür ist grundsätzlich vorhanden. Untermauert wird dies auch dadurch, dass vom benachbarten Bürgerhospital die Notwendigkeit der Ergänzung des medizinischen Angebots angemeldet wurde. Mit einer planungsrechtlichen Sicherung der Flächen für Krankenhausnutzungen ergibt sich somit die Chance, einen zukunftsfähigen Standort für Krankenhaus- und weitere Infrastrukturnutzungen mit weitreichender Versorgungsfunktion zu erhalten und fortzuentwickeln. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll auch geprüft werden, ob und in welchem Umfang weitere Wohnungen realisiert werden können. Zur eindeutigen Sicherung der Gemeinbedarfsnutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge des Verfahrens soll auch für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer Krankenhausnutzung erreicht werden. Planungsgrundlagen Flächennutzungsplan Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain sind die Flächen, die für die Krankenhausnutzung gesichert werden sollen, als Flächen für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus - Bestand dargestellt. Für die Fläche des ehemaligen Wiesenhüttenstifts, die als Wohngebiet gesichert werden soll, stellt der Flächennutzungsplan ebenfalls Gemeinbedarfsfläche - Bestand (ohne Zweckbestimmung) dar. Diese Fläche ist jedoch gemessen an den angrenzenden Wohnbauflächen des Nordends größenmäßig als sehr untergeordnet einzustufen. Darüber hinaus soll lediglich die bereits bestehende Wohnnutzung planungsrechtlich in ihrem Bestand gesichert werden. Somit ist davon auszugehen, dass der künftige Bebauungsplan als aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann. Bebauungspläne Für den Bereich des Plangebietes gelten die Fluchtlinienpläne F1542 Bl.2 - förmlich festgestellt am 17.04.1950, F115 - förmlich festgestellt am 22.06.1894, F642 - förmlich festgestellt am 26.06.1908 und am nördlichen Rand der F1258 - förmlich festgestellt am 01.12.1930. Diese Pläne treffen lediglich Regelungen zu Baufluchten und Straßenbegrenzungslinien. Art und Maß der baulichen Nutzung sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein großer Teil des Bürgerhospitals sowie des ehemaligen Wiesenhüttenstifts ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für einen Streifen am westlichen Rand des Geltungsbereichs gilt der Bebauungsplan NW 21b Nr. 1 - in Kraft getreten am 09.11.1968, der für die Bebauung an der Eckenheimer Landstraße ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit IV Vollgeschossen und eine Grundflächenzahl von 0,3 und für einen östlich davon liegenden schmalen Streifen (im Bereich des Grundstücks des Wiesenhüttenstifts) eine Krankenhausfläche festsetzt. Zu II. Da die Planung teilweise eine Neustrukturierung vorsieht, ist gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im Bebauungsplan eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2014, NR 926 Anregung vom 10.07.2014, OA 530 Antrag vom 25.08.2014, OF 665/3 Antrag vom 25.09.2014, OF 676/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3746 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.06.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 530 2014 a) Die Vorlage M 98 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. c) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem Leiter der Bauaufsicht zu vereinbaren. d) Der Ortsbeirat beschließt zur Vorlage M 98 die OA 530. Die OA 530 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 98 wird unter Zu I., Bestand, städtebauliche Situation, im letzten Absatz ("Im Westen . . umgewandelt worden.") nach den Worten "Im Westen und Süden" um die Worte "und Osten" ergänzt." Abstimmung: a) bis c) Einstimmige Annahme d) Annahme bei Enthaltung CDU 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und FREIE WÄHLER (M 98, NR 926 und OA 530 = Annahme) RÖMER (M 98 = Annahme im Rahmen NR 926, NR 926 und OA 530 = Annahme) NPD (M 98, NR 926 und OA 530 = Enthaltung) REP (NR 926 = Annahme, OA 530 = vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.07.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 676/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 676/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3746 2014 1. Der Vorlage M 98 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 665/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 676/3 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4842, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 61 00

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