Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 98 Betreff: Bebauungsplan Nr. 903 -
Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
I.1. Für das
Gebiet Richard-Wagner-Straße in Frankfurt am Main - Nordend-West ist ein
Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu
aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom
24.04.2014 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch
Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße
geschaffen werden. Die angrenzende Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden
und denkmalgeschützten Wohngebäuden soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert
werden. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt
werden kann. II. Soweit sich
im weiteren Verfahren ein Erfordernis bestätigt, wird der Magistrat beauftragt,
beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes befindet sich in Frankfurt am Main im Stadtteil Nordend-West
beiderseits der Richard-Wagner-Straße. Er wird begrenzt durch die
Nibelungenallee im Norden, die Brahmsstraße im Osten, durch Nordendplatz und
Nordendstraße im Süden sowie durch die Eckenheimer Landstraße im Westen und die
Händelstraße im Nordwesten. Bestand, städtebauliche Situation Das etwa 6,5 ha große Plangebiet wird im östlichen
Bereich zur Nibelungenallee hin durch die beiden Krankenhäuser Bürgerhospital
und St. Marien-Krankenhaus mit ihren medizinischen und anderen zugehörigen
Einrichtungen bestimmt. Die Krankenhausnutzung nimmt etwa die Hälfte der Fläche
des Gesamtareals ein. Das Gebiet liegt im Krankenhausversorgungsbereich
Frankfurt-Offenbach mit einem Einzugsbereich von knapp 2 Millionen Einwohnern.
Das Bürgerhospital nimmt an der Notfall-Versorgung teil, womit eine
24-Stunden-Bereitschaft und Patientenanlieferung verbunden ist. Die Anfahrt
durch Krankenfahrzeuge erfolgt überwiegend von Norden über den Verkehrsknoten
Nibelungenallee / Richard-Wagner-Straße / Brahmsstraße. Eine sehr gute
Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr ist durch die Haltestelle "Deutsche
Nationalbibliothek" der U-Bahnlinie 5 sowie der Buslinie 32 gegeben. Jedoch
erfolgt auch ein großer Teil des Besucherverkehrs mit dem PKW. Am Alleenring befinden sich zwischen Eschersheimer
Landstraße und Nibelungenplatz mehrere bedeutende öffentlicher Einrichtungen,
so die Deutsche Nationalbibliothek, der Hessische Rundfunk, das
Polizeipräsidium und die Fachhochschule, der Neubau der Frankfurt School of
Finance ist in Planung. Der Krankenhausstandort als wichtige öffentliche
Nutzung mit überregionaler Bedeutung reiht sich in diese Struktur ein. Das
Ursprungsgebäude des Bürgerhospitals von 1906 an der Nibelungenallee steht
unter Denkmalschutz und ist identitätsstiftend für den Krankenhausstandort.
Im Westen und Süden des Plangebietes
befindet sich eingebunden in das westliche Nordend eine zusammenhängende,
für den Stadtbezirk typische gründerzeitliche Wohnbebauung. Die Gebäude werden
in der Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend I zum überwiegenden Teil als
besonders erhaltenswert eingestuft. Das Kulturdenkmal "Wiesenhüttenstift" in
der Richard-Wagner-Straße 7 - 13, das ursprünglich als Alten- und Pflegeheim
genutzt wurde, ist in den letzten Jahren aufwendig saniert und in
Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Anlass, Erfordernis und Ziele Im Plangebiet hat sich ein wichtiger Klinikstandort
mit weit über Frankfurt hinausreichender Bedeutung entwickelt. Auf dem Gelände
des St. Marien-Krankenhauses sind mittlerweile Umstrukturierungen geplant. Der
Krankenhausträger, die Dernbacher Gruppe Katharina Kasper, beabsichtigt eine
Konzentration der medizinischen Einrichtungen auf dem Gelände des St.
Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim, das ebenfalls dieser Gesellschaft
gehört. Der größte Teil des Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße soll
aufgegeben werden. Die Nuklearmedizin an der Nordendstraße sowie das Bettenhaus
an der Ecke Richard-Wagner-Straße / Weberstraße mit dem vorhandenen
Verkehrsaufkommen sollen jedoch bestehen bleiben. Aufgrund der zentralen und
gut erschlossenen Lage inmitten des Nordends und der Nachbarschaft zum
verbleibenden Bürgerhospital ist das St. Marien-Areal nach Verlagerung der
Nutzung als Infrastrukturfläche jedoch weiterhin hervorragend geeignet und
sollte als Gesundheitsstandort erhalten werden. Der Bedarf hierfür ist
grundsätzlich vorhanden. Untermauert wird dies auch dadurch, dass vom
benachbarten Bürgerhospital die Notwendigkeit der Ergänzung des medizinischen
Angebots angemeldet wurde. Mit einer planungsrechtlichen Sicherung der Flächen
für Krankenhausnutzungen ergibt sich somit die Chance, einen zukunftsfähigen
Standort für Krankenhaus- und weitere Infrastrukturnutzungen mit weitreichender
Versorgungsfunktion zu erhalten und fortzuentwickeln. Im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens soll auch geprüft werden, ob und in welchem Umfang
weitere Wohnungen realisiert werden können. Zur eindeutigen Sicherung der Gemeinbedarfsnutzung
ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge des Verfahrens
soll auch für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen
planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das
verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer
Krankenhausnutzung erreicht werden. Planungsgrundlagen Flächennutzungsplan Im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain sind die Flächen, die für die
Krankenhausnutzung gesichert werden sollen, als Flächen für Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung Krankenhaus - Bestand dargestellt. Für die Fläche des
ehemaligen Wiesenhüttenstifts, die als Wohngebiet gesichert werden soll, stellt
der Flächennutzungsplan ebenfalls Gemeinbedarfsfläche - Bestand (ohne
Zweckbestimmung) dar. Diese Fläche ist jedoch gemessen an den angrenzenden
Wohnbauflächen des Nordends größenmäßig als sehr untergeordnet einzustufen.
Darüber hinaus soll lediglich die bereits bestehende Wohnnutzung
planungsrechtlich in ihrem Bestand gesichert werden. Somit ist davon
auszugehen, dass der künftige Bebauungsplan als aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann. Bebauungspläne Für den Bereich des Plangebietes gelten die
Fluchtlinienpläne F1542 Bl.2 - förmlich festgestellt am 17.04.1950, F115 -
förmlich festgestellt am 22.06.1894, F642 - förmlich festgestellt am 26.06.1908
und am nördlichen Rand der F1258 - förmlich festgestellt am 01.12.1930. Diese
Pläne treffen lediglich Regelungen zu Baufluchten und Straßenbegrenzungslinien.
Art und Maß der baulichen Nutzung sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein
großer Teil des Bürgerhospitals sowie des ehemaligen Wiesenhüttenstifts ist
nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für einen Streifen am westlichen Rand des
Geltungsbereichs gilt der Bebauungsplan NW 21b Nr. 1 - in Kraft getreten am
09.11.1968, der für die Bebauung an der Eckenheimer Landstraße ein allgemeines
Wohngebiet (WA) mit IV Vollgeschossen und eine Grundflächenzahl von 0,3 und für
einen östlich davon liegenden schmalen Streifen (im Bereich des Grundstücks des
Wiesenhüttenstifts) eine Krankenhausfläche festsetzt. Zu II. Da die Planung teilweise eine Neustrukturierung
vorsieht, ist gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im
Bebauungsplan eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die
geänderten Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erforderlich. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
10.06.2014, NR 926
Anregung vom
10.07.2014, OA 530
Antrag vom
25.08.2014, OF
665/3
Antrag vom 25.09.2014, OF 676/3
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.12.2014, OM 3746
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
04.06.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3
am 10.07.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung OA 530 2014
a) Die Vorlage M 98 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen. c) Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen
Ortstermin mit dem Leiter der Bauaufsicht zu vereinbaren. d) Der
Ortsbeirat beschließt zur Vorlage M 98 die OA 530. Die OA 530 lautet:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage M 98 wird unter Zu I., Bestand, städtebauliche Situation, im letzten
Absatz ("Im Westen . . umgewandelt worden.") nach den Worten
"Im Westen und Süden" um die Worte "und Osten"
ergänzt." Abstimmung:
a) bis c) Einstimmige Annahme d) Annahme bei
Enthaltung CDU 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (=
Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen
ELF Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und
ELF Piraten (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und FREIE WÄHLER (M 98, NR 926 und
OA 530 = Annahme) RÖMER (M 98 = Annahme im Rahmen NR 926, NR 926 und OA
530 = Annahme) NPD (M 98, NR 926 und OA 530 = Enthaltung) REP (NR
926 = Annahme, OA 530 = vereinfachtes Verfahren)
31. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.07.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 15
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 926)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2014, TO I, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 09.10.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 676/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 13.11.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 98 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Vorlage
OF 665/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3. Die Vorlage
OF 676/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 11.12.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3746 2014
1. Der Vorlage
M 98 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 665/3 wird durch die Annahme der
Vorlage OF 676/3 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage
OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4842, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 61 00