Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße
Vorlagentyp: NR RÖMER
Begründung
Richard-Wagner-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
- Die Vorlage M 98 vom 02.06.2014 wird bis zur Vorlage der unter 2. aufgeführten Ergänzungen zurückgestellt.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage mit den für eine Beurteilung erforderlichen ergänzenden Unterlagen zu versehen, d.h. den vorhandenen Plänen (s. Begründung) und einem Plan, der die vorgesehene Planung erkennen lässt. Begründung: Mit der Vorlage M 98 vom 02.06.2014 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB. Mit der genannten Vorlage sollen nach Angaben des Magistrats die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung beiderseits der Richard-Wagner-Straße geschaffen werden. Die angrenzende Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden. Es sei dabei zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann. In der Begründung wird die derzeitige Nutzung des Areals mit der bestehenden Bebauung mit Wohngebäuden und Krankenhäusern aufgeführt. Nach Angaben des Magistrats plant der Träger des St. Marien-Krankenhauses im Zuge von Umstrukturierungen eine Verlagerung von Teilen der medizinischen Einrichtungen auf das Gelände des demselben Träger gehörenden St. Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim. Damit soll der "größte Teil des Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße aufgegeben werden". Der Magistrat plant nunmehr mit seiner Vorlage, das freiwerdende Areal weiterhin einer Nutzung zur Krankenversorgung zu erhalten, zumal das benachbarte Bürgerhospital einen zusätzlichen Flächenbedarf angemeldet hat. Darüber hinaus plant der Magistrat mit seiner Vorlage, für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer Krankenhausnutzung herzustellen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf verschiedene im Plangebiet geltende Fluchtlinienpläne sowie einen am 09.11.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der einen Teil des jetzt beplanten Gebiets betrifft. Auch wenn die Planung des Magistrats grundsätzlich als sinnvoll und zustimmungsfähig anzusehen ist, sind die den Entscheidungsträgern vorgelegten Pläne für eine Beurteilung nicht ausreichend. Die der Vorlage beigefügten Planzeichnungen lassen zwar - mit einiger Phantasie - den derzeitigen Bestand erkennen, nicht jedoch das vom Träger des St. Marien-Krankenhauses zur anderweitigen Planung freizumachende Areal sowie die vom Magistrat geplante zukünftige Nutzung. Ebenso fehlen in der Vorlage Kopien der Pläne, auf die explizit hingewiesen wird, d.h. die Fluchtlinienpläne und der Bebauungsplan. Die genannten Pläne entstammen teilweise aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, der neueste aus dem Jahr
- Es ist den Stadtverordneten kaum zuzumuten, sich zur Einsichtnahme dieser Pläne in das Stadtarchiv zu begeben, wenn die Pläne ganz offensichtlich dem zuständigen Dezernat im Zuge der Planungen vorliegen und diese ohne erheblichen Aufwand der M-Vorlage als Kopie oder pdf-Datei beigefügt werden können.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.06.2014, NR 926 Betreff: Bebauungsplan Nr. 903 -
Richard-Wagner-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschliessen: 1. Die Vorlage M 98 vom 02.06.2014
wird bis zur Vorlage der unter 2. aufgeführten Ergänzungen zurückgestellt.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorlage mit den
für eine Beurteilung erforderlichen ergänzenden Unterlagen zu versehen, d.h.
den vorhandenen Plänen (s. Begründung) und einem Plan, der die vorgesehene
Planung erkennen lässt. Begründung: Mit der Vorlage M 98 vom 02.06.2014 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan Nr.
903 - Richard-Wagner-Straße - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB. Mit der genannten Vorlage sollen nach Angaben des
Magistrats die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
entwicklungsfähigen Gesundheitsstandort durch Sicherung der Krankenhausnutzung
beiderseits der Richard-Wagner-Straße geschaffen werden. Die angrenzende
Nutzung mit überwiegend stadtbildprägenden und denkmalgeschützten Wohngebäuden
soll ebenfalls in ihrem Bestand gesichert werden. Es sei dabei zu prüfen, ob
und in welchem Umfang die Wohnnutzung ergänzt werden kann. In der Begründung wird die derzeitige Nutzung des
Areals mit der bestehenden Bebauung mit Wohngebäuden und Krankenhäusern
aufgeführt. Nach Angaben des Magistrats plant der Träger des St.
Marien-Krankenhauses im Zuge von Umstrukturierungen eine Verlagerung von Teilen
der medizinischen Einrichtungen auf das Gelände des demselben Träger gehörenden
St. Elisabethen-Krankenhauses in Bockenheim. Damit soll der "größte Teil des
Krankenhausareals an der Richard-Wagner-Straße aufgegeben werden". Der
Magistrat plant nunmehr mit seiner Vorlage, das freiwerdende Areal weiterhin
einer Nutzung zur Krankenversorgung zu erhalten, zumal das benachbarte
Bürgerhospital einen zusätzlichen Flächenbedarf angemeldet hat. Darüber hinaus plant der Magistrat mit seiner
Vorlage, für die im Geltungsbereich befindlichen Wohnnutzungen
planungsrechtlich Klarheit für Bestand und Fortentwicklung sowie für das
verträgliche Nebeneinander von Wohngebiet und überregional bedeutsamer
Krankenhausnutzung herzustellen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat
auf verschiedene im Plangebiet geltende Fluchtlinienpläne sowie einen am
09.11.1968 in Kraft getretenen Bebauungsplan, der einen Teil des jetzt
beplanten Gebiets betrifft. Auch wenn die Planung des Magistrats grundsätzlich
als sinnvoll und zustimmungsfähig anzusehen ist, sind die den
Entscheidungsträgern vorgelegten Pläne für eine Beurteilung nicht ausreichend.
Die der Vorlage beigefügten Planzeichnungen lassen zwar - mit einiger Phantasie
- den derzeitigen Bestand erkennen, nicht jedoch das vom Träger des St.
Marien-Krankenhauses zur anderweitigen Planung freizumachende Areal sowie die
vom Magistrat geplante zukünftige Nutzung. Ebenso fehlen in der Vorlage Kopien
der Pläne, auf die explizit hingewiesen wird, d.h. die Fluchtlinienpläne und
der Bebauungsplan. Die genannten Pläne entstammen teilweise aus der Zeit vor
dem ersten Weltkrieg, der neueste aus dem Jahr 1968. Es ist den
Stadtverordneten kaum zuzumuten, sich zur Einsichtnahme dieser Pläne in das
Stadtarchiv zu begeben, wenn die Pläne ganz offensichtlich dem zuständigen
Dezernat im Zuge der Planungen vorliegen und diese ohne erheblichen Aufwand der
M-Vorlage als Kopie oder pdf-Datei beigefügt werden können. Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Dr.
Rainer Rahn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2014, M 98 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 11.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP
14 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 926 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen ELF Piraten (=
Annahme im Rahmen NR 926) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen
ELF Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und
ELF Piraten (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und FREIE WÄHLER (M 98, NR 926 und
OA 530 = Annahme) RÖMER (M 98 = Annahme im Rahmen NR 926, NR 926 und OA
530 = Annahme) NPD (M 98, NR 926 und OA 530 = Enthaltung) REP (NR
926 = Annahme, OA 530 = vereinfachtes Verfahren)
31. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.07.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 98 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 926 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 530 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten
und RÖMER 33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 15
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 926 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
ELF Piraten und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 926)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, FREIE WÄHLER,
ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD, FDP, FREIE
WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 4842, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 61 00