Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M
88 Betreff:
Stadtbahnlinie U 5 -
Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1948 1. Der Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH. (VGF) zur Errichtung von Hochbahnsteigen in versetzter
Seitenlage entlang der Stadtbahnlinie U 5 an den Haltestellen Musterschule und
Glauburgstraße wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
2. Es dient zur
Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Maßnahme
einschließlich Planungsleistungen auf 8,7 Mio. € geschätzt werden, b) die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von
8,7 Mio. € zur Umsetzung der Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 der VGF
enthalten sind.
3. Es dient zur weiteren
Kenntnis, dass die VGF auf Grundlage der vorliegenden Planung die
erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme (Genehmigungsplanung,
Planfeststellung, Baureifplanung) durchführen wird. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die VGF
a) die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des
GVFG und FAG prüfen und beim Zuwendungsgeber beantragen wird, b) die Verwendung von Stellplatzablösemitteln bei
der Stadt Frankfurt beantragen wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung (§ 547/2001) soll im Verlauf der Stadtbahnlinie U5
bis zur bestehenden Endhaltestelle Preungesheim sowie im weiteren Verlauf der
Stadtbahnlinie bis zur geplanten Endhaltestelle Frankfurter Berg der
barrierefreie Ausbau der Stationen realisiert werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte mit
Beschluss vom 15.12.2005, § 10477, die Systementscheidung zugunsten einer
Stadtbahnlösung in der Eckenheimer Landstraße. Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 1948 vom 05.06.2007 wurde der Magistrat um
Prüfung gebeten, unter welchen Voraussetzungen der Ersatz der Stadtbahnlinie U5
durch eine Niederflurstraßenbahn mit der Endhaltestelle Konstablerwache (tief)
- insbesondere in Hinblick auf die verkehrlichen, baulichen und
wirtschaftlichen Auswirkungen - realisiert werden kann. Das Ergebnis der
Prüfung ist im Bericht des Magistrats B 17 vom 11.01.2010, in dem sich der
Magistrat aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht im Ergebnis für eine Fortführung
der beschlossenen Stadtbahnlösung ausspricht, dokumentiert. B - Alternativen Seit 2006 wurden Möglichkeiten, die Haltestellen in
Form von Hochbahnsteigen in Mittellage oder Seitenlage einzurichten, in
mehreren Varianten überprüft sowie der Ersatz der Stadtbahnlinie U5 durch eine
Niederflurstraßenbahn untersucht. Hochbahnsteige in Mittellage: Wegen der großen Anzahl von
Schülerinnen und Schüler und des insgesamt hohen Fahrgastaufkommens wurde
insbesondere an der Station Musterschule die Anlage des Bahnsteiges in
Mittellage unter dem Aspekt der Sicherheit als nicht vertretbar eingestuft, da
im vorhandenen Querschnitt der Eckenheimer Landstraße nur ein Bahnsteig mit
einer Breite von 4 m und einem Abgang hätte realisiert werden können. Zudem
sollten die im Bereich der Musterschule vorhandenen Radfahrstreifen aufgelöst
und Radverkehr, Stadtbahn und motorisierter Individualverkehr auf einer
gemeinsamen Fahrspur geführt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine
sichere Führung des Radverkehrs nicht gewährleistet gewesen und die
Leistungsfähigkeit des Querschnitts verringert worden wäre. Außerdem wurde
gegen einen durchgehend 80 cm hohen Bahnsteig in der Straßenmitte aus
städtebaulicher Sicht als Barriere im Straßenraum generell Bedenken geltend
gemacht. Hochbahnsteige in Seitenlage:
Im Herbst 2008 legte die
Initiative "Rettet die U5" eine Planung vor, die für die beiden Stationen
Musterschule und Glauburgstraße einen barrierefreien Ausbau in Seitenlage
vorsah und damit den insbesondere für die Station Musterschule gegen die
Hochbahnsteige in Mittellage vorgebrachten Sicherheitsbedenken Rechnung trug.
Der Lösungsvorschlag erwies sich bei näherer Prüfung allerdings in anderen
Punkten als nicht empfehlenswert, und zwar: - aus stadträumlichen Gesichtspunkten wegen der
gegenüberliegend angeordneten Bahnsteige und der Absenkung der Fahrbahn im
Haltestellenbereich, die zu einer schluchtähnlichen Wirkung des Straßenraums
geführt hätte;
- weil das Einhalten der für den
Betrieb erforderlichen Sicherheitsstandards bei der vorgesehenen Unterbrechung
der Bahnsteige in den Einmündungsbereichen nicht möglich und die hiermit
verbundene unklare Führung des Radverkehrs aus Verkehrssicherheitsaspekten
problematisch gewesen wäre. Ersatz der Stadtbahnlinie U5 durch eine
Niederflurstraßenbahn mit zukünftiger Endstation Konstablerwache (tief):
Um den mit der Umwandlung der
Stadtbahnlinie U5 in eine Niederflurstraßenbahn einhergehenden Entfall der
direkten Verbindung zum Hauptbahnhof zu kompensieren und um auch weiterhin die
geforderte direkte Verbindung von Preungesheim zum Hauptbahnhof zu
gewährleisten, wurde in die Verkehrsuntersuchung eine weitere Straßenbahnlinie
über Eckenheimer Landstraße, Glauburgstraße, Friedberger Landstraße,
Altstadtstrecke zum Hauptbahnhof ("optimierter Prognoseplanfall") eingeführt.
In der Abwägung der in der Verkehrsuntersuchung betrachteten Aspekte kommt der
Magistrat zu dem Schluss, dass die Straßenbahnlösung - auch in der optimierten
Form - bei vergleichbarem finanziellen Aufwand durch mehr Umsteigeverkehr und
eine Rückverlagerung von Verkehrsnachfrage auf den Kraftfahrzeugverkehr zu
einer Schwächung des Öffentlichen Personennahverkehrs und zu einer Erhöhung der
kraftfahrzeugbedingten Beeinträchtigungen im betrachteten Korridor führt.
C - Lösung Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die
Stationen Musterschule und Glauburgstraße als Haltestellen für den
Dreiwagenbetrieb der U5 barrierefrei auszubauen. Für die Ausführung der beiden
Stationen wird ein Gestaltungswettbewerb ausgelobt. Die Lösung, die die Verkehrsgesellschaft Frankfurt
am Main (VGF) erarbeitet hat, sieht für beide Haltestellen den Ausbau in so
genannte Mittelflur-Stationen mit versetzten - also einander nicht direkt
gegenüberliegenden - Seitenbahnsteigen vor. Diese sind - für einen künftigen
Einsatz von Drei-Wagen-Zügen - insgesamt jeweils 73,50 Meter lang, wobei die
vorderen und hinteren Teile rund 60 Zentimeter, die mittleren Abschnitte rund
80 Zentimeter hoch sein werden. Die nutzbare Breite der Bahnsteige beträgt bis
zu 3,50 m und gewährleistet ausreichende Warte- und Mobilitätsflächen, um die
große Anzahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste, insbesondere auch die der
Schülerinnen und Schüler an der Station Musterschule, sicher aufnehmen zu
können. Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist immer im mittleren Bahnsteigteil
gegeben. Um die Barrierewirkung der Bahnsteige so gering wir möglich zu halten,
wird beim Bau der Stationen das Quergefälle der Straße genutzt und die Geh-
bzw. Radwege werden leicht angehoben. An allen Kopfseiten ermöglichen in den Bahnsteig
integrierte Rampen und jeweils zwei Stufen den Zugang; über Stufen parallel zu
den Gleisen wird - vergleichbar den Stationen entlang der U7 im Riederwald -
der Bahnsteig ebenfalls zugänglich sein. Die Rampen sind 1,50 breit, haben eine
Längsneigung von bis zu 6% auf sind durch Zwischenpodeste mit einer
Längsneigung von 1,5% unterbrochen. Bahnsteige und Zuwegungen werden
barrierefrei gestaltet. Zwischen Bahnsteigen und Häuserfronten ist zunächst
ein mindestens 30 cm breiter Sicherheitsstreifen vorgesehen, daneben verlaufen
Radwege und Fußgängerwege. Trotz des gerade in der Nähe der Musterschule engen
Querschnitts der Eckenheimer Landstraße wird der stadträumliche Charakter
möglichst wenig verändert und eine offene und sicher zugängliche Anlage der
Stationen erreicht. Die Lage der Stationen ist zudem so gewählt, dass
Veränderungen im Straßennetz des Nordends so gering wie möglich gehalten werden
und die grundsätzliche Erschließungslage der Eingänge und Einfahrten bestehen
bleibt. Aufgrund der
Querschnittsaufteilung wird die Geschwindigkeit des motorisierten
Individualverkehrs sowie der Stadtbahn auf 30 km/h reduziert. Im Einzelnen wurden folgende Planungen
erarbeitet: Haltestelle Musterschule: Die Lage der stadtauswärts führenden Haltestelle
Musterschule erstreckt sich in der Eckenheimer Landstraße zwischen dem Haus Nr.
20 und dem Haus Nr. 32, vor der Zufahrt zur Hebelstraße bzw. Ausfahrt aus der
Eisernen Hand. Hierdurch werden die beiden Straßen zukünftig zu Sackgassen und
im Rücken der neuen Station entsteht die Möglichkeit, einen kleinen Platz
anzulegen. Der Anliegerverkehr aus der Eisernen Hand fährt zukünftig über die
Hebelstraße. Eine Verbindung für den Radfahrverkehr bleibt bestehen. Die stadteinwärtsführende
Haltestelle erstreckt sich zwischen dem Einmündungsbereich Hermannstraße und
Oberweg. Die derzeitige Einmündung des Oberweges wird hierbei enger gefasst und
nach Süden verschoben, sodass eine Einfahrt von der Eckenheimer Landstraße aus
nicht mehr möglich ist. In der Folge muss die Fahrtrichtung im Oberweg zwischen
Eckenheimer Landstraße und Humboldtstraße sowie in der Humboldtstraße zwischen
Oberweg und Mittelweg und im Mittelweg zwischen Eckenheimer Landstraße und
Humboldtstraße gedreht werden. Die Aufteilung der Verkehrsflächen im
Haltestellenbereich sieht einen mindestens 2,0 m breiten Gehweg, einen
Radfahrstreifen von 1,75 m Breite sowie eine zweistreifige Fahrbahn von 6,0 m
Breite vor, in die die Gleisanlage integriert ist. Zwischen Bahnsteigkante und
Fahrbahn ist ein 35 cm breiter Sicherheitsstreifen angeordnet. Rückwärtig des
Bahnsteiges verläuft ein 1,60 m breiter Radweg, der durch einen 40 cm breiten
Sicherheitsstreifen vom Bauwerk getrennt ist. Neben dem Radweg ist wiederum ein
Gehweg von mindestens 2,0 m Breite eingeplant. Signalisierte Überwege jeweils vor Kopf der Station
Musterschule und ein signalisierter Überweg zwischen den Bahnsteigen
sorgen für sichere Querungsmöglichkeiten im Bereich der Haltestellen. Haltestelle Glauburgstraße: Die Haltestelle Glauburgstraße wird für beide
Fahrtrichtungen nördlich der Glauburgstraße angelegt und erstreckt sich
zwischen den Knotenpunkten Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße und
Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße. Um auch hier die neuen
Stationen so gut wie möglich in den Straßenraum zu integrieren und alle Bäume
zu erhalten, werden die Bahnsteige ebenfalls versetzt angeordnet. Die
stadtauswärtsführende Haltestelle liegt zwischen Glauburgstraße und
Schwarzburgstraße, die stadteinwärtsführende Haltestelle zwischen
Holzhausenstraße und Schwarzburgstraße. Alle Fahrtbeziehungen in die anliegenden
Erschließungsstraßen sowie alle relevanten Rettungswege bleiben bestehen.
Die Aufteilung der Verkehrsflächen im
Haltestellenbereich sieht einen mindestens 2,0 m breiten Gehweg, einen
Parkstreifen oder Grünstreifen von mindestens 2,0 m Breite, einen in der Regel
1,60 breiten Radweg, einen Radfahrstreifen von 1,75 m Breite sowie eine
zweistreifige Fahrbahn von 6,0 m Breite vor, in die die Gleisanlage integriert
ist. Zwischen Bahnsteigkante und Fahrbahn
ist ein 35 cm breiter Sicherheitsstreifen angeordnet. Rückwärtig des
Bahnsteiges für die stadtauswärtige Fahrtrichtung ist ein 2,0 m breiter
Grünstreifeneingeplant, parallel dazu verläuft ein in der Regel 1,60 m breiter
Radweg. Neben dem Radweg verläuft ein mindestens 2,0 m breiter Gehweg. Bei dem
Bahnsteig für die stadteinwärtige Fahrtrichtung verläuft der 1,60 m breite
Radweg, durch einen 30 cm breiten Sicherheitsstreifen vom Bauwerk getrennt,
direkt am Bahnsteig. Die vorhandenen Bäume können so in den Grünstreifen
integriert werden, der zwischen Rad- und Gehweg angeordnet ist. An allen Rampenenden sind signalisierte
Fußgängerüberwege angelegt, die Kreuzung der Schwarzburgstraße wird
vollsignalisiert. D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanung geschätzten
Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Planungskosten belaufen sich auf ca. netto
8,7 Mio. €.
Musterschule Allg. Baukosten 275.000,00 €
Leitungsbau 120.000,00 €
Gleisbau 860.000,00 €
Straßenbau 726.000,00 €
Grünanlagen 5.000,00 €
Bahnsteig 660.000,00 €
Betriebstechnik 845.000,00 €
Planungskosten, Sonstiges 524.000,00 €
4.015.000,00
€
Glauburgstraße Allg. Baukosten 275.000,00 €
Leitungsbau 85.000,00 €
Gleisbau 1.010.000,00 €
Straßenbau 760.000,00 €
Grünanlagen 70.000,00 €
Bahnsteig 660.000,00 €
Betriebstechnik 1.175.000,00 €
Planungskosten, Sonstiges 605.000,00 €
4.640.000,00
€ Anlage 1 (ca. 882 KB) Anlage 1b (ca. 2,1 MB) Anlage 1c (ca. 1,6 MB) Anlage 1d (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 1 MB) Anlage 2c (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
24.06.2010, OA 1152
Antrag vom
10.06.2010, OF
974/3 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Vortrag des
Magistrats vom 07.07.2006, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FDP
und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung)
45. Sitzung des OBR 3
am 24.06.2010, TO I, TOP 5 Der Ortsbeirat rügt
das Verfahren, dass die Vorlage M 88 im Verkehrsausschuss abgestimmt worden
ist, bevor die Vorlage im Ortsbeirat beraten werden konnte.
Beschluss: Anregung OA 1152 2010
1.
Die Vorlage M 88 wird abgelehnt.
2.
Die
Vorlage OF 974/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme) zu 2.
GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (=
Enthaltung) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage OA 1152 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
und Stv. Schenk (M 88 = Annahme, OA 1152 = Ablehnung) NPD (M 88 und OA
1152 = Enthaltung) 45. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 455
zurückgezogen hat.
2. Die Vorlage M 139 wird abgelehnt.
3.
Die Vorlage NR 438 wird abgelehnt.
4.
Der
Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
5.
a)
Die Vorlage OA 1152 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Daum, Rinn, Becker, Klingelhöfer, Hanisch und Holtz sowie
von Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz; NPD (= Enthaltung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen
LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, 4 FDP und REP gegen LINKE., 2 FDP, FAG,
FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5.
zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen LINKE.,
FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 8334, 45. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 92 13