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Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 88 Betreff: Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2007, § 1948 1. Der Planung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH. (VGF) zur Errichtung von Hochbahnsteigen in versetzter Seitenlage entlang der Stadtbahnlinie U 5 an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich Planungsleistungen auf 8,7 Mio. € geschätzt werden, b) die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 8,7 Mio. € zur Umsetzung der Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 der VGF enthalten sind. 3. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass die VGF auf Grundlage der vorliegenden Planung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme (Genehmigungsplanung, Planfeststellung, Baureifplanung) durchführen wird. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die VGF a) die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des GVFG und FAG prüfen und beim Zuwendungsgeber beantragen wird, b) die Verwendung von Stellplatzablösemitteln bei der Stadt Frankfurt beantragen wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 547/2001) soll im Verlauf der Stadtbahnlinie U5 bis zur bestehenden Endhaltestelle Preungesheim sowie im weiteren Verlauf der Stadtbahnlinie bis zur geplanten Endhaltestelle Frankfurter Berg der barrierefreie Ausbau der Stationen realisiert werden. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigte mit Beschluss vom 15.12.2005, § 10477, die Systementscheidung zugunsten einer Stadtbahnlösung in der Eckenheimer Landstraße. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1948 vom 05.06.2007 wurde der Magistrat um Prüfung gebeten, unter welchen Voraussetzungen der Ersatz der Stadtbahnlinie U5 durch eine Niederflurstraßenbahn mit der Endhaltestelle Konstablerwache (tief) - insbesondere in Hinblick auf die verkehrlichen, baulichen und wirtschaftlichen Auswirkungen - realisiert werden kann. Das Ergebnis der Prüfung ist im Bericht des Magistrats B 17 vom 11.01.2010, in dem sich der Magistrat aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht im Ergebnis für eine Fortführung der beschlossenen Stadtbahnlösung ausspricht, dokumentiert. B - Alternativen Seit 2006 wurden Möglichkeiten, die Haltestellen in Form von Hochbahnsteigen in Mittellage oder Seitenlage einzurichten, in mehreren Varianten überprüft sowie der Ersatz der Stadtbahnlinie U5 durch eine Niederflurstraßenbahn untersucht. Hochbahnsteige in Mittellage: Wegen der großen Anzahl von Schülerinnen und Schüler und des insgesamt hohen Fahrgastaufkommens wurde insbesondere an der Station Musterschule die Anlage des Bahnsteiges in Mittellage unter dem Aspekt der Sicherheit als nicht vertretbar eingestuft, da im vorhandenen Querschnitt der Eckenheimer Landstraße nur ein Bahnsteig mit einer Breite von 4 m und einem Abgang hätte realisiert werden können. Zudem sollten die im Bereich der Musterschule vorhandenen Radfahrstreifen aufgelöst und Radverkehr, Stadtbahn und motorisierter Individualverkehr auf einer gemeinsamen Fahrspur geführt werden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass eine sichere Führung des Radverkehrs nicht gewährleistet gewesen und die Leistungsfähigkeit des Querschnitts verringert worden wäre. Außerdem wurde gegen einen durchgehend 80 cm hohen Bahnsteig in der Straßenmitte aus städtebaulicher Sicht als Barriere im Straßenraum generell Bedenken geltend gemacht. Hochbahnsteige in Seitenlage: Im Herbst 2008 legte die Initiative "Rettet die U5" eine Planung vor, die für die beiden Stationen Musterschule und Glauburgstraße einen barrierefreien Ausbau in Seitenlage vorsah und damit den insbesondere für die Station Musterschule gegen die Hochbahnsteige in Mittellage vorgebrachten Sicherheitsbedenken Rechnung trug. Der Lösungsvorschlag erwies sich bei näherer Prüfung allerdings in anderen Punkten als nicht empfehlenswert, und zwar: - aus stadträumlichen Gesichtspunkten wegen der gegenüberliegend angeordneten Bahnsteige und der Absenkung der Fahrbahn im Haltestellenbereich, die zu einer schluchtähnlichen Wirkung des Straßenraums geführt hätte; - weil das Einhalten der für den Betrieb erforderlichen Sicherheitsstandards bei der vorgesehenen Unterbrechung der Bahnsteige in den Einmündungsbereichen nicht möglich und die hiermit verbundene unklare Führung des Radverkehrs aus Verkehrssicherheitsaspekten problematisch gewesen wäre. Ersatz der Stadtbahnlinie U5 durch eine Niederflurstraßenbahn mit zukünftiger Endstation Konstablerwache (tief): Um den mit der Umwandlung der Stadtbahnlinie U5 in eine Niederflurstraßenbahn einhergehenden Entfall der direkten Verbindung zum Hauptbahnhof zu kompensieren und um auch weiterhin die geforderte direkte Verbindung von Preungesheim zum Hauptbahnhof zu gewährleisten, wurde in die Verkehrsuntersuchung eine weitere Straßenbahnlinie über Eckenheimer Landstraße, Glauburgstraße, Friedberger Landstraße, Altstadtstrecke zum Hauptbahnhof ("optimierter Prognoseplanfall") eingeführt. In der Abwägung der in der Verkehrsuntersuchung betrachteten Aspekte kommt der Magistrat zu dem Schluss, dass die Straßenbahnlösung - auch in der optimierten Form - bei vergleichbarem finanziellen Aufwand durch mehr Umsteigeverkehr und eine Rückverlagerung von Verkehrsnachfrage auf den Kraftfahrzeugverkehr zu einer Schwächung des Öffentlichen Personennahverkehrs und zu einer Erhöhung der kraftfahrzeugbedingten Beeinträchtigungen im betrachteten Korridor führt. C - Lösung Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, die Stationen Musterschule und Glauburgstraße als Haltestellen für den Dreiwagenbetrieb der U5 barrierefrei auszubauen. Für die Ausführung der beiden Stationen wird ein Gestaltungswettbewerb ausgelobt. Die Lösung, die die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) erarbeitet hat, sieht für beide Haltestellen den Ausbau in so genannte Mittelflur-Stationen mit versetzten - also einander nicht direkt gegenüberliegenden - Seitenbahnsteigen vor. Diese sind - für einen künftigen Einsatz von Drei-Wagen-Zügen - insgesamt jeweils 73,50 Meter lang, wobei die vorderen und hinteren Teile rund 60 Zentimeter, die mittleren Abschnitte rund 80 Zentimeter hoch sein werden. Die nutzbare Breite der Bahnsteige beträgt bis zu 3,50 m und gewährleistet ausreichende Warte- und Mobilitätsflächen, um die große Anzahl der ein- und aussteigenden Fahrgäste, insbesondere auch die der Schülerinnen und Schüler an der Station Musterschule, sicher aufnehmen zu können. Barrierefreies Ein- und Aussteigen ist immer im mittleren Bahnsteigteil gegeben. Um die Barrierewirkung der Bahnsteige so gering wir möglich zu halten, wird beim Bau der Stationen das Quergefälle der Straße genutzt und die Geh- bzw. Radwege werden leicht angehoben. An allen Kopfseiten ermöglichen in den Bahnsteig integrierte Rampen und jeweils zwei Stufen den Zugang; über Stufen parallel zu den Gleisen wird - vergleichbar den Stationen entlang der U7 im Riederwald - der Bahnsteig ebenfalls zugänglich sein. Die Rampen sind 1,50 breit, haben eine Längsneigung von bis zu 6% auf sind durch Zwischenpodeste mit einer Längsneigung von 1,5% unterbrochen. Bahnsteige und Zuwegungen werden barrierefrei gestaltet. Zwischen Bahnsteigen und Häuserfronten ist zunächst ein mindestens 30 cm breiter Sicherheitsstreifen vorgesehen, daneben verlaufen Radwege und Fußgängerwege. Trotz des gerade in der Nähe der Musterschule engen Querschnitts der Eckenheimer Landstraße wird der stadträumliche Charakter möglichst wenig verändert und eine offene und sicher zugängliche Anlage der Stationen erreicht. Die Lage der Stationen ist zudem so gewählt, dass Veränderungen im Straßennetz des Nordends so gering wie möglich gehalten werden und die grundsätzliche Erschließungslage der Eingänge und Einfahrten bestehen bleibt. Aufgrund der Querschnittsaufteilung wird die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs sowie der Stadtbahn auf 30 km/h reduziert. Im Einzelnen wurden folgende Planungen erarbeitet: Haltestelle Musterschule: Die Lage der stadtauswärts führenden Haltestelle Musterschule erstreckt sich in der Eckenheimer Landstraße zwischen dem Haus Nr. 20 und dem Haus Nr. 32, vor der Zufahrt zur Hebelstraße bzw. Ausfahrt aus der Eisernen Hand. Hierdurch werden die beiden Straßen zukünftig zu Sackgassen und im Rücken der neuen Station entsteht die Möglichkeit, einen kleinen Platz anzulegen. Der Anliegerverkehr aus der Eisernen Hand fährt zukünftig über die Hebelstraße. Eine Verbindung für den Radfahrverkehr bleibt bestehen. Die stadteinwärtsführende Haltestelle erstreckt sich zwischen dem Einmündungsbereich Hermannstraße und Oberweg. Die derzeitige Einmündung des Oberweges wird hierbei enger gefasst und nach Süden verschoben, sodass eine Einfahrt von der Eckenheimer Landstraße aus nicht mehr möglich ist. In der Folge muss die Fahrtrichtung im Oberweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Humboldtstraße sowie in der Humboldtstraße zwischen Oberweg und Mittelweg und im Mittelweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Humboldtstraße gedreht werden. Die Aufteilung der Verkehrsflächen im Haltestellenbereich sieht einen mindestens 2,0 m breiten Gehweg, einen Radfahrstreifen von 1,75 m Breite sowie eine zweistreifige Fahrbahn von 6,0 m Breite vor, in die die Gleisanlage integriert ist. Zwischen Bahnsteigkante und Fahrbahn ist ein 35 cm breiter Sicherheitsstreifen angeordnet. Rückwärtig des Bahnsteiges verläuft ein 1,60 m breiter Radweg, der durch einen 40 cm breiten Sicherheitsstreifen vom Bauwerk getrennt ist. Neben dem Radweg ist wiederum ein Gehweg von mindestens 2,0 m Breite eingeplant. Signalisierte Überwege jeweils vor Kopf der Station Musterschule und ein signalisierter Überweg zwischen den Bahnsteigen sorgen für sichere Querungsmöglichkeiten im Bereich der Haltestellen. Haltestelle Glauburgstraße: Die Haltestelle Glauburgstraße wird für beide Fahrtrichtungen nördlich der Glauburgstraße angelegt und erstreckt sich zwischen den Knotenpunkten Glauburgstraße/Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße/Nordendstraße. Um auch hier die neuen Stationen so gut wie möglich in den Straßenraum zu integrieren und alle Bäume zu erhalten, werden die Bahnsteige ebenfalls versetzt angeordnet. Die stadtauswärtsführende Haltestelle liegt zwischen Glauburgstraße und Schwarzburgstraße, die stadteinwärtsführende Haltestelle zwischen Holzhausenstraße und Schwarzburgstraße. Alle Fahrtbeziehungen in die anliegenden Erschließungsstraßen sowie alle relevanten Rettungswege bleiben bestehen. Die Aufteilung der Verkehrsflächen im Haltestellenbereich sieht einen mindestens 2,0 m breiten Gehweg, einen Parkstreifen oder Grünstreifen von mindestens 2,0 m Breite, einen in der Regel 1,60 breiten Radweg, einen Radfahrstreifen von 1,75 m Breite sowie eine zweistreifige Fahrbahn von 6,0 m Breite vor, in die die Gleisanlage integriert ist. Zwischen Bahnsteigkante und Fahrbahn ist ein 35 cm breiter Sicherheitsstreifen angeordnet. Rückwärtig des Bahnsteiges für die stadtauswärtige Fahrtrichtung ist ein 2,0 m breiter Grünstreifeneingeplant, parallel dazu verläuft ein in der Regel 1,60 m breiter Radweg. Neben dem Radweg verläuft ein mindestens 2,0 m breiter Gehweg. Bei dem Bahnsteig für die stadteinwärtige Fahrtrichtung verläuft der 1,60 m breite Radweg, durch einen 30 cm breiten Sicherheitsstreifen vom Bauwerk getrennt, direkt am Bahnsteig. Die vorhandenen Bäume können so in den Grünstreifen integriert werden, der zwischen Rad- und Gehweg angeordnet ist. An allen Rampenenden sind signalisierte Fußgängerüberwege angelegt, die Kreuzung der Schwarzburgstraße wird vollsignalisiert. D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Planungskosten belaufen sich auf ca. netto 8,7 Mio. €. Musterschule Allg. Baukosten 275.000,00 € Leitungsbau 120.000,00 € Gleisbau 860.000,00 € Straßenbau 726.000,00 € Grünanlagen 5.000,00 € Bahnsteig 660.000,00 € Betriebstechnik 845.000,00 € Planungskosten, Sonstiges 524.000,00 € 4.015.000,00 € Glauburgstraße Allg. Baukosten 275.000,00 € Leitungsbau 85.000,00 € Gleisbau 1.010.000,00 € Straßenbau 760.000,00 € Grünanlagen 70.000,00 € Bahnsteig 660.000,00 € Betriebstechnik 1.175.000,00 € Planungskosten, Sonstiges 605.000,00 € 4.640.000,00 € Anlage 1 (ca. 882 KB) Anlage 1b (ca. 2,1 MB) Anlage 1c (ca. 1,6 MB) Anlage 1d (ca. 1,3 MB) Anlage 2 (ca. 1 MB) Anlage 2c (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 24.06.2010, OA 1152 Antrag vom 10.06.2010, OF 974/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 07.07.2006, M 139 Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 3 am 24.06.2010, TO I, TOP 5 Der Ortsbeirat rügt das Verfahren, dass die Vorlage M 88 im Verkehrsausschuss abgestimmt worden ist, bevor die Vorlage im Ortsbeirat beraten werden konnte. Beschluss: Anregung OA 1152 2010 1. Die Vorlage M 88 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 974/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Annahme) zu 2. GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 12 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1152 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Freie Wähler (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und Stv. Schenk (M 88 = Annahme, OA 1152 = Ablehnung) NPD (M 88 und OA 1152 = Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 455 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage M 139 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 438 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage M 88 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage OA 1152 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Rinn, Becker, Klingelhöfer, Hanisch und Holtz sowie von Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz; NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, 4 FDP und REP gegen LINKE., 2 FDP, FAG, FREIE WÄHLER, NPD und Stv. Holtz (= Ablehnung) zu 5. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Holtz gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8334, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 92 13

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