Einsatz einer Niederflurstraßenbahn auf der Eckenheimer Landstraße
Begründung
auf der Eckenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 139/2006 wird abgelehnt. Auf der Strecke der heutigen U5 werden Niederflurstraßenbahnen in Doppeltraktion eingesetzt. Die Züge enden an der Konstablerwache unterirdisch. Die Haltestellen entlang des Linienweges, auch der Verlängerung bis zum Frankfurter Berg, werden als barrierefreie Niederflurhaltestellen angelegt. Zur Steigerung der Attraktivität bekommt die Linie eine Vorrangschaltung an den Ampelanlagen. Begründung: Die in der Vorlage M 139 vorgeschlagenen Hochbahnsteige für die U5 in der Eckenheimer Landstraße werden aus guten Gründen vom zuständigen Ortsbeirat einstimmig abgelehnt. Auch der Städtebaubeirat lehnt diese Hochbahnsteige ab. Eine neue Lösung muss gefunden werden. Eine Untertunnelung der Eckenheimer Landstraße würde sehr teuer werden und eine jahrelange Planungs- und Bautätigkeit erfordern. Eine Untertunnelung scheidet von daher als Alternative aus. Eine Bedienung der Linie mit Niederflurstraßenbahnen in Doppeltraktion, wie oben beschrieben, ist die finanziell günstigste aller bislang diskutierten Varianten. Die barrierefreien Niederflurhaltestellen lassen sich harmonisch ins Stadtbild einfügen und haben keine "trennende Wirkung", wie sie Hochbahnsteige immer haben. Niederflurstraßenbahnen sind moderne, urbane Verkehrsmittel. Um ihre Stärken, insbesondere unkomplizierte Erreichbarkeit und Schnelligkeit, ausspielen zu können, bedürfen sie einer konsequenten Vorrangschaltung an Ampelanlagen. Heute ist die Situation auf der Linie U5 dadurch gekennzeichnet, dass die Stadtbahn an mehreren Ampelanlagen nachgerade ausgebremst wird. Dies führt zu einer unnötigen Verlängerung der Fahrzeit. (Das Ausbremsen von Schienenfahrzeugen an nachgeordneten Ampelanlagen scheint übrigens eine Frankfurter Spezialität zu sein. Besucher aus anderen Städten, in denen die konsequente Vorrangschaltung für Schienenfahrzeuge selbstverständliche Normalität ist, bekunden immer wieder ihr Unverständnis darüber). Die neuen Niederflurstraßenbahnen der VGF vom Typ S können gekuppelt, also in Traktion (wie heute schon beispielsweise im Sonderverkehr zum Stadion) eingesetzt werden. Das Platzangebot in einem Straßenbahnwagen vom Typ S ist sogar noch etwas größer als das im bislang modernsten Stadtbahnwagen (dem sog. U4-Wagen). Die Niederflurstraßenbahn hätte ihre Endhaltestelle an der Konstablerwache unterirdisch: Vom dortigen Bahnsteig aus gibt es hervorragende und schnelle Umsteigebeziehungen zur U4, U6 und U7, sowie zu nahezu allen S-Bahnen. Auch der VCD kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Niederflurstraßenbahn in Doppeltraktion für die Fahrgäste die bequemste und für die Stadt die günstigste und städtebaulich verträglichste Lösung darstellt ( www.vcd-frankfurt.de ).
Inhalt
Antrag vom 03.05.2007, NR 438
Betreff: Einsatz einer Niederflurstraßenbahn auf der Eckenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 139/2006 wird abgelehnt. Auf der Strecke der heutigen U5 werden Niederflurstraßenbahnen in Doppeltraktion eingesetzt. Die Züge enden an der Konstablerwache unterirdisch. Die Haltestellen entlang des Linienweges, auch der Verlängerung bis zum Frankfurter Berg, werden als barrierefreie Niederflurhaltestellen angelegt. Zur Steigerung der Attraktivität bekommt die Linie eine Vorrangschaltung an den Ampelanlagen. Begründung: Die in der Vorlage M 139 vorgeschlagenen Hochbahnsteige für die U5 in der Eckenheimer Landstraße werden aus guten Gründen vom zuständigen Ortsbeirat einstimmig abgelehnt. Auch der Städtebaubeirat lehnt diese Hochbahnsteige ab. Eine neue Lösung muss gefunden werden. Eine Untertunnelung der Eckenheimer Landstraße würde sehr teuer werden und eine jahrelange Planungs- und Bautätigkeit erfordern. Eine Untertunnelung scheidet von daher als Alternative aus. Eine Bedienung der Linie mit Niederflurstraßenbahnen in Doppeltraktion, wie oben beschrieben, ist die finanziell günstigste aller bislang diskutierten Varianten. Die barrierefreien Niederflurhaltestellen lassen sich harmonisch ins Stadtbild einfügen und haben keine "trennende Wirkung", wie sie Hochbahnsteige immer haben. Niederflurstraßenbahnen sind moderne, urbane Verkehrsmittel. Um ihre Stärken, insbesondere unkomplizierte Erreichbarkeit und Schnelligkeit, ausspielen zu können, bedürfen sie einer konsequenten Vorrangschaltung an Ampelanlagen. Heute ist die Situation auf der Linie U5 dadurch gekennzeichnet, dass die Stadtbahn an mehreren Ampelanlagen nachgerade ausgebremst wird. Dies führt zu einer unnötigen Verlängerung der Fahrzeit. (Das Ausbremsen von Schienenfahrzeugen an nachgeordneten Ampelanlagen scheint übrigens eine Frankfurter Spezialität zu sein. Besucher aus anderen Städten, in denen die konsequente Vorrangschaltung für Schienenfahrzeuge selbstverständliche Normalität ist, bekunden immer wieder ihr Unverständnis darüber). Die neuen Niederflurstraßenbahnen der VGF vom Typ S können gekuppelt, also in Traktion (wie heute schon beispielsweise im Sonderverkehr zum Stadion) eingesetzt werden. Das Platzangebot in einem Straßenbahnwagen vom Typ S ist sogar noch etwas größer als das im bislang modernsten Stadtbahnwagen (dem sog. U4-Wagen). Die Niederflurstraßenbahn hätte ihre Endhaltestelle an der Konstablerwache unterirdisch: Vom dortigen Bahnsteig aus gibt es hervorragende und schnelle Umsteigebeziehungen zur U4, U6 und U7, sowie zu nahezu allen S-Bahnen. Auch der VCD kommt in einer Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Niederflurstraßenbahn in Doppeltraktion für die Fahrgäste die bequemste und für die Stadt die günstigste und städtebaulich verträglichste Lösung darstellt ( www.vcd-frankfurt.de ).Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.07.2006, M 139 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 10 Versandpaket: 09.05.2007
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