Stadtbahnlinie U.5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.07.2006, M 139
Betreff: Stadtbahnlinie U 5 - Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.08.2001, § 547
- Der vorgelegten Vorplanung zur Errichtung von Hochbahnsteigen in Mittellage entlang der Stadtbahnlinie U 5 an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der vorgelegten Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie eine Bau- und Finanzierungsvorlage durch das Dezernat V - Bau - erarbeiten zu lassen, um nach erneutem Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahme, einschließlich Planungskosten, in einer Größenordnung von 4,85 Mio. Euro noch nicht im Haushalt veranschlagt sind.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Kosten für die Planung und Realisierung der Maßnahme - unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie der Verwendung von Stellplatzablösemitteln - in künftigen Haushalten zu veranschlagen. Begründung: A - Zielsetzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 547 vom
- 08.2001 sollen im Verlauf der Stadtbahnlinie U 5 bis Preungesheim sowie bis zur geplanten Endhaltestelle Frankfurter Berg im Zuge der Umstellung auf den U 4-Wagen ohne Klapptrittstufen, Hochbahn-steige mit einer Höhe von 80 cm realisiert werden. Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005 unter § 10477 den Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main beschlossen und hierbei die Systementscheidung zugunsten einer Stadtbahnlösung in der Eckenheimer Landstraße bestätigt. Die Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße sollen als Mittelbahnsteige für den Dreiwagenbetrieb ausgeführt werden. Die folgenden Haltestellen Deutsche Bibliothek bis zur Siegmund-Freud-Straße befinden sich in der Vorplanungsvorbereitung unter der Federführung der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH. Die heutige Endhaltestelle Preungesheim wird mit der Umsetzung der Maßnahme "Linie U 5 - Stadtbahnverlängerung zum Frankfurter Berg" umgebaut. B - Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden in der Eckenheimer Landstraße bezüglich der Haltestellenstandorte mehrere Varianten untersucht. Die beiden zur Realisierung vorgesehenen Standorte der Haltestellen sind in ihrer Lage so gewählt, dass die Eingriffe in die bestehende Verkehrsführung möglichst gering ausfallen. Lediglich die Fahrtrichtung der Marschnerstraße muss auf Grund des Mittelbahnsteiges der Haltestelle Glauburgstraße geändert werden. Die Möglichkeit, die Haltestellen in Form von Seitenbahnsteigen einzurichten, wurde überprüft. Seitenbahnsteige sind auf Grund der zu gewährleistenden Erschließbarkeit der betreffenden Grundstückszufahrten nicht ausführbar. C - Lösung Haltestelle Musterschule: Die Lage der neuen Haltestelle Musterschule befindet sich im Bereich des heutigen Haltestellenstandortes in der Eckenheimer Landstraße südlich des Knotenpunktes Rappstraße / Oberweg. An diesem Standort können Hochbahnsteige in Mittellage ohne Veränderung der derzeitigen Verkehrsführung in der Eckenheimer Landstraße und der in diesem Abschnitt befindlichen Querstraßen hergestellt werden. Die Länge des 80 cm hohen Mittelbahnsteiges beträgt rd. 74 m und ist für den Dreiwagenbetrieb ausreichend dimensioniert. Die Breite des Bahnsteiges beträgt 4,00 m und ist erforderlich, um die große Anzahl von Ein- und Aussteigern, insbesondere des Schülerverkehrs in der Spitzenstunde jeweils zu Schulbeginn und -ende, sicher aufnehmen zu können. Die Aufstellflächen der signalisierten Fußgängerfurten an den Zugängen zum Bahnsteig betragen 3,50 m x 4,00 m. Die verbleibenden Fahrbahnbreiten neben dem Mittelbahnsteig betragen mindestens 3,25 m zuzüglich eines bahnsteigseitigen Sicherheitsstreifens von 0,50 m. Der Zugang zum nördlichen Ende des Hochbahnsteiges erfolgt über eine Rampe mit 8 % Längsneigung und Zwischenpodest mit einer nutzbaren Breite von 3,20 m , da hier die Hauptströme der mobilitätseingeschränkten Personen zu erwarten sind. Eine Rampen-neigung von 8 % kann in begründeten Fällen und bei beengten Verhältnissen in einer Neuplanung zur barrierefreien Erschließung von ÖPNV-Anlagen angewandt werden. Diese Vorgehensweise ist mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt. Am südlichen Ende lassen die zur Verfügung stehenden Flächen keine Rampe zu, hier wird der Zugang zum Bahnsteig mittels einer Treppe mit Schieberampen hergestellt. Die Eingriffe in den vorhandenen Straßenraum beinhalten eine Aufweitung der Gleise im Bereich des Mittelbahnsteiges und entsprechende Anpassungen der Randsteinführungen. Im Haltestellenbereich soll zur Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs, letzterer wird im Mischverkehr mit dem MIV geführt, die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Durch die verbleibende Fahrbahnbreite von 3,25 m auf der Ostseite des Mittelbahnsteiges wird die Ein- und Ausfahrtmöglichkeit zur Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 34 (Buch-bindereibetrieb) für LKW erschwert. Im weiteren Planungsverfahren ist eine eventuelle Aufweitung der Toreinfahrt zu berücksichtigen. Haltestelle Glauburgstraße: Die Haltestelle Glauburgstraße wird für beide Fahrtrichtungen im Bereich der heutigen stadtauswärts führenden Haltestelle in der Eckenheimer Landstraße südlich der Glauburgstraße angelegt. In Folge des geplanten Hochbahnsteiges in Mittellage ist ein Linkseinbiegen aus der Eckenheimer Landstraße von Norden kommend in die Marschnerstraße nicht mehr möglich. Die Erschließung erfolgt über eine Blockumfahrung aus Richtung Süden über die Wielandstraße und im Weiteren durch die Weberstraße. Dies hat eine Umkehrung der Einbahnrichtung der Marschnerstraße zur Folge. Die Breite des Mittelbahnsteiges beträgt 3,50 m. Die Aufstellflächen der signalisierten Fußgängerfurten an den Zugängen zum Bahnsteig betragen 3,50 m x 4,00 m. Die nutz-bare Länge des 80 cm hohen Bahnsteiges beträgt 89 m, für den Dreiwagenbetrieb ist eine Länge von 72 m erforderlich. Die Überlänge des Bahnsteiges wurde gewählt, um die Rampenenden mit den anschließenden signalisierten Fußgängerquerungsfurten möglichst nah an die benachbarten Knotenpunkte heranzuführen. Die Zugänge zum Hochbahnsteig erfolgen nördlich wie südlich über Rampen mit einer Längsneigung von 6 % und Zwischenpodesten mit einer nutzbaren Breite von 3,20 m. Im Haltestellenbereich wird, wie bei der Haltestelle Musterschule, die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Die an der engsten Stelle verbleibende Fahrbahnbreite von 3,05 m zuzüglich eines Sicherheitsraumes von 0,50 m zum Bahnsteig hin ist bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h ausreichend. Die Eingriffe in den vorhandenen Straßenraum beinhalten lediglich eine Aufweitung der Gleise im Bereich des Mittelbahnsteiges, die Randsteinführung, die Seitenräume und der Baumbestand werden durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Bei der Gestaltung der Mittelbahnsteige wird die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH während der künftigen Planungsschritte stadträumliche und architektonische Aspekte besonders berücksichtigen, um die Bauwerke möglichst harmonisch in das bestehende bauliche Umfeld zu integrieren. D - Kosten Die auf Grundlage der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Planungskosten belaufen sich auf etwa 4,85 Mio. €. Anlage 1 (ca. 6,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2006, NR 100 Antrag vom 03.05.2007, NR 438 Antrag vom 07.08.2006, OF 84/10 Antrag vom 15.02.2007, OF 187/3 Antrag vom 27.02.2007, OF 193/3 Antrag vom 24.05.2007, OF 255/3 Antrag vom 11.06.2007, OF 258/3